Wissen Sie eigentlich, warum es ausgerechnet #Veranstaltungshaftpflichtversicherungen gibt? Ja, das ist was anderes als die normale Vereins- oder Betriebshaftpflicht…
Der Veranstalter haftet bei Veranstaltungen (laut BGB) persönlich und unbeschränkt für Schäden, die Besuchern und Teilnehmern während der Veranstaltung entstehen, zum Beispiel Verletzung.
Außerdem ebenfalls für Schäden, die durch Lebensmittel und Getränke entstehen, wenn diese verkauft/ausgegeben werden.
Mehr dazu im Video.
Mehr Informationen und Angebote auch auf: http://versicherungen-sparvergleich.de/Veranstaltungshaftpflicht
Vergleichen und rechnen können Sie hier: http://derfairsicherungsladen24.de/Veranstaltungshaftpflichtversicherung-veranstalter-kosten
Die Veranstaltungshaftpflichtversicherung schützt den Versicherungsnehmer vor Schadenersatzforderungen aus Unfällen oder Schäden von Personen oder Sachen, die während der Veranstaltung entstehen.
Hier spielt nicht nur die Haftung nach BGB eine Rolle, sondern auch Gaststättenverordung.
Ein Angebot von
Der Fairsicherungsladen GmbH
Finanzmakler + Versicherungsmakler
Karlstr. 68
76137 Karlsruhe
Regional: www.derfairsicherungsladen.de
Bundesweit:
www.versicherungen-sparvergleich.de
www.derfairsicherungsladen24.de
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von YouTube. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.