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Dienstunfähigkeitsversicherung für Referendare

Als Referendar stehst du bei einer Dienstunfähigkeit besonders schlecht da – und genau deshalb ist der richtige Schutz jetzt entscheidend. Aber Achtung: Nicht jede DU-Klausel hilft dir wirklich weiter. Hier erfährst du, worauf es ankommt und warum unsere Tarife voll auf Referendare abgestimmt und dabei besonders günstig sind.

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DU-Klausel-Expertiseechte Klausel & Anpassungsrechte

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Deine Vorteile bei uns

🛡️

Voller Versicherungsschutz

Schon während des Referendariats abgesichert – gerade da, wo dir der Dienstherr noch nichts zahlt.

Echte Dienstunfähigkeitsklausel

Der Versicherer leistet allein auf Basis des amtsärztlichen Urteils – bei Entlassung und Zurruhesetzung.
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Vollständige Rente

Du bestimmst die Höhe deiner DU-Rente selbst – als Faustregel rund 75 % deines Einkommens.
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Anpassungsrechte ohne neue Prüfung

Der entscheidende Unterschied: Dein Schutz wächst mit – ohne erneute Gesundheitsfragen.

Warum Referendare besonders gefährdet sind

Eine normale Berufsunfähigkeitsversicherung reicht für dich als Referendar oft nicht: Du wirst im Ernstfall nicht „berufsunfähig", sondern von deinem Dienstherrn nach amtsärztlichem Urteil dienstunfähig geschrieben. Nur mit der richtigen Klausel greift dein Schutz dann wirklich.

Und deine Ausgangslage ist heikel. Als Beamter auf Widerruf hast du bei Dienstunfähigkeit in der Regel keinen Anspruch auf Ruhegehalt – dir droht die Entlassung, und es bleibt meist nur eine magere Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung. Ein Versorgungsanspruch entsteht bei Beamten üblicherweise erst nach fünf Dienstjahren. Wirst du vorher dienstunfähig, gehst du ohne eigene Vorsorge praktisch leer aus. Genau deshalb solltest du dich schon im Referendariat absichern – und weil du jetzt jung und meist gesund bist, ist der Beitrag zugleich am günstigsten.

Was bedeutet Dienstunfähigkeit?

Dienstunfähig bist du, wenn du aus gesundheitlichen Gründen deinen Dienstpflichten dauerhaft nicht mehr nachkommen kannst. Über deinen Gesundheitszustand urteilt der Amtsarzt; auf dieser Grundlage entscheidet dein Dienstherr. Da Referendare in der Regel Landesbeamte auf Widerruf sind, gilt für sie das Beamtenstatusgesetz (§ 26 BeamtStG) und das jeweilige Landesbeamtengesetz – nicht das Bundesbeamtengesetz. Für Beamte auf Lebenszeit bedeutet Dienstunfähigkeit die Versetzung in den Ruhestand, für Beamte auf Widerruf dagegen die Entlassung. Dieser Unterschied ist für deine Versicherung entscheidend.

Die drei DU-Klauseln: echt, unecht, unvollständig

Die Formulierung der Klausel entscheidet im Ernstfall über alles. Es gibt drei Varianten – und nur eine passt wirklich zu Referendaren:

KlauselWas sie leistetFür Referendare?
Echte DU-KlauselLeistet allein auf Basis der amtsärztlichen Feststellung – bei Entlassung wegen Dienstunfähigkeit und bei Versetzung in den Ruhestand.✅ Ja – die einzig richtige Wahl
Unvollständige DU-KlauselDeckt nur die Versetzung in den Ruhestand ab.❌ Nein – als Widerrufsbeamter wirst du entlassen, nicht zurruhegesetzt
Unechte DU-KlauselZahlt nur, wenn der Versicherer dich zusätzlich selbst für berufsunfähig hält – das Amtsarzt-Urteil genügt ihm nicht.❌ Nein – hohes Risiko, leer auszugehen

Kurz gesagt

Als Referendar brauchst du zwingend eine echte DU-Klausel. Eine unvollständige Klausel würde dir im Referendariat gar nichts zahlen, weil du bei Dienstunfähigkeit entlassen und nicht in den Ruhestand versetzt wirst.

Echte Klausel ist Pflicht – aber allein noch nicht genug

Hier liegt der Denkfehler, der viele später teuer zu stehen kommt: Einfach irgendeine BU mit „DU-Klausel" abzuschließen reicht nicht. Denn deine Lebenssituation ändert sich – und ein guter Tarif muss mit dir mitgehen, ohne dich erneut nach deiner Gesundheit zu fragen. Genau das leisten unsere Referendar-Tarife. Das sind die Highlights, auf die es ankommt:

Highlight

Echte DU-Klausel

Voller Schutz auf Basis des amtsärztlichen Urteils – für Entlassung und Zurruhesetzung. Die Grundvoraussetzung, die viele Tarife schon nicht sauber erfüllen.

Highlight

Anpassung an ein höheres Pensions- oder Renteneintrittsalter – ohne neue Gesundheitsprüfung

Wird das gesetzliche Eintrittsalter angehoben, kannst du deinen Schutz entsprechend verlängern – ganz ohne neue Gesundheitsfragen. So entsteht keine Lücke zwischen dem Ende deiner DU-Rente und dem Beginn deiner Pension.

Highlight

Anpassung beim Verlassen des Beamtenverhältnisses – ohne neue Gesundheitsprüfung

Wirst du doch nicht verbeamtet oder wechselst du später in die Wirtschaft? Dann lässt sich dein Schutz anpassen und fortführen – ohne dass du dich erneut gesund prüfen lassen musst. Dein heutiger Gesundheitszustand bleibt gesichert.

Highlight

Voll auf Referendare abgestimmt & besonders günstig

Unsere Tarife sind speziell auf die Situation von Referendaren zugeschnitten und gehören zu den günstigsten am Markt – starker Schutz zum niedrigen Einstiegsbeitrag.

Hat dein Tarif wirklich alles, was zählt?

Lass uns gemeinsam prüfen: echte DU-Klausel, beide Anpassungsrechte ohne neue Gesundheitsprüfung und die richtige Rentenhöhe. Klar, verständlich und ohne Mehrkosten für dich.

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Was kostet die DU-Versicherung für Referendare?

Für dich als Referendar ist wichtig, dass der Schutz nicht zu teuer wird – aber trotzdem alle nötigen Leistungen enthält. Der Beitrag hängt vor allem von zwei Dingen ab: der Höhe deiner abgesicherten Rente und der Laufzeit. Als Faustregel solltest du rund 75 % deines Einkommens absichern, damit du im Ernstfall gut leben kannst. Dazu kommt dein Gesundheitszustand: Je jünger und gesünder du bist, desto günstiger der Beitrag – ein weiterer Grund, jetzt und nicht erst nach dem Referendariat abzuschließen.

💡 Vorerkrankung? Erst anonym anfragen

Hattest du schon einmal etwas – körperlich oder seelisch? Das muss kein Ausschlussgrund sein. Wir klären deinen Fall vorab über eine anonyme Risikovoranfrage, damit keine Ablehnung in deiner Akte landet. Wie du die Gesundheitsfragen richtig beantwortest, zeigen wir dir Schritt für Schritt.

Deine Vorteile mit Beamtenberatung Plus

Wir sind die auf Beamte spezialisierte Marke von Der Fairsicherungsladen GmbH – seit 1983. Wir arbeiten anbieterunabhängig und vergleichen die relevanten Tarife am Markt, statt nur ein Produkt zu verkaufen. Und der wichtigste Punkt: Bei uns arbeitet jeder Berater auf Festgehalt. Niemand verdient an deinem Abschluss persönlich mehr oder weniger – es gibt also keinen Anreiz, dir den Tarif mit der höchsten Provision statt dem für dich besten zu empfehlen. Über uns kostet dich der Tarif keinen Cent mehr als beim Direktabschluss.

1

Situation klären

Welches Referendariat, welche Pläne danach? Danach richtet sich der passende Tarif.
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Anonym anfragen

Bei Vorerkrankungen fragen wir anonym bei mehreren Versicherern an – ohne Risiko einer Ablehnung.
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Klausel & Rechte prüfen

Echte DU-Klausel, beide Anpassungsrechte, Teildienstfähigkeit und Rentenhöhe – wir schauen genau hin.
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Langfristig begleiten

Vom Referendariat über die Verbeamtung bis zur Pension bleiben wir dein Ansprechpartner.
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4,89 von 5 · 832+ Bewertungen

Über 5.000 Beamte haben sich bei uns beraten lassen – viele davon Referendarinnen und Referendare am Start ihrer Laufbahn. Die Bewertungen sind öffentlich auf ProvenExpert einsehbar.

Wie können wir dir helfen?

Erzähl uns kurz von deiner Situation – welches Referendariat, welche Pläne, und ob es gesundheitlich etwas zu beachten gibt. Wir melden uns in der Regel innerhalb von 24 Stunden und finden den Tarif, der wirklich zu dir passt.

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Kurzes Kontaktformular

Lieber direkt sprechen? Ruf an unter 0721 358 369 oder schreib an anfrage@fair-ka.de.

Häufige Fragen zur DU-Versicherung für Referendare

Nein. Als Referendar wirst du im Ernstfall nicht berufsunfähig, sondern von deinem Dienstherrn nach amtsärztlichem Urteil dienstunfähig geschrieben. Eine normale BU zahlt dann unter Umständen nicht. Du brauchst eine BU mit einer echten Dienstunfähigkeitsklausel, die genau diesen Fall abdeckt.

Die echte DU-Klausel ist die Grundvoraussetzung, aber deine Situation ändert sich im Lauf der Jahre. Deshalb sind zwei zusätzliche Rechte entscheidend: die Anpassung an ein höheres Pensions- oder Renteneintrittsalter und die Anpassung beim Verlassen des Beamtenverhältnisses – beide ohne erneute Gesundheitsprüfung. Nur so bleibt dein Schutz auch dann lückenlos, wenn sich Gesetzeslage oder Lebensweg ändern. Unsere Referendar-Tarife haben beide Rechte an Bord.

Mit dem passenden Tarif ist das kein Problem: Du kannst deinen Schutz anpassen und fortführen, ohne dich erneut gesund prüfen lassen zu müssen. So verlierst du deinen einmal gesicherten Gesundheitszustand nicht – gerade als Referendar, der noch nicht sicher weiß, ob und wo er verbeamtet wird, ist das Gold wert.

In der Regel kaum. Als Beamter auf Widerruf hast du meist keinen Anspruch auf Ruhegehalt – bei Dienstunfähigkeit wirst du entlassen, und es bleibt nur eine Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung. Ein Versorgungsanspruch entsteht üblicherweise erst nach fünf Dienstjahren. Deshalb ist eigene Vorsorge im Referendariat so wichtig.

Als Faustregel gelten rund 75 % deines Einkommens. Die genaue Höhe legst du selbst fest. Je höher die Rente, desto höher der Beitrag – wir finden gemeinsam die Balance, die zu deinem Budget im Referendariat passt.

Ja, gleich doppelt. Erstens bist du sofort abgesichert, während dir der Dienstherr noch nichts zahlt. Zweitens richtet sich der Beitrag nach deinem Gesundheitszustand – je jünger und gesünder du bist, desto günstiger und ausschlussfreier. Unsere Referendar-Tarife gehören dabei zu den günstigsten am Markt.

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Als Referendar bist du jung, gesund und günstig zu versichern – und du legst dir mit den richtigen Anpassungsrechten einen Schutz zu, der ein Leben lang mitgeht. Lass dir nicht irgendeine Klausel andrehen, sondern den Tarif, der wirklich zu dir passt. Über uns keinen Cent teurer.

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