Versicherungen für die Polizei

Versicherungen für Polizisten: worauf es in deinem Dienst wirklich ankommt

Kein Dienst wie der andere: Streife, Einsatz, Schichtdienst – dein Alltag ist körperlich und unplanbar. Drei Punkte solltest du deshalb kennen, die bei Polizistinnen und Polizisten anders laufen als bei anderen Beamten: die Polizeidienstunfähigkeit, das Zusammenspiel von Heilfürsorge und PKV-Anwartschaft und die Diensthaftpflicht. Wir ordnen alles anbieterunabhängig ein – seit 1983.

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Versicherer im Vergleich
Versicherungen für Polizisten – Beamtenberatung Plus für Polizeivollzugsbeamte

Die 3 wichtigsten Versicherungen für die Polizei

Daran solltest du zuerst denken – der Rest ergibt sich aus deiner Situation.

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Dienstunfähigkeit

Mit Polizeidienstunfähigkeitsklausel – der wichtigste Baustein, wenn du den Vollzugsdienst nicht mehr ausüben kannst.

Mehr zur DU →
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Krankenversicherung

Heilfürsorge oder Beihilfe – und die richtige PKV bzw. Anwartschaft, damit später kein Loch entsteht.

Mehr zur PKV →
⚖️

Diensthaftpflicht

Für den Rückgriff des Dienstherrn bei grober Fahrlässigkeit – Dienstwaffe, Fahrzeug, Ausrüstung.

Mehr zur Haftpflicht →

Dienstunfähigkeit: Warum die Polizeidienstunfähigkeit der Knackpunkt ist

Als Polizeivollzugsbeamter kannst du schon dann in den Ruhestand versetzt werden, wenn du zwar allgemein noch arbeiten könntest, aber die besonderen Anforderungen des Vollzugsdienstes nicht mehr erfüllst – etwa nach einer Verletzung, die deine Einsatzfähigkeit dauerhaft einschränkt. Das nennt man Polizeidienstunfähigkeit (PDU), und sie greift bei einer niedrigeren Schwelle als die allgemeine Dienstunfähigkeit.

Genau hier machen viele Verträge einen entscheidenden Unterschied: Eine gute Dienstunfähigkeitsabsicherung für die Polizei muss die Polizeidienstunfähigkeit ausdrücklich einschließen – nicht nur die allgemeine Dienstunfähigkeit. Sonst stehst du im Ernstfall mit leeren Händen da, obwohl dein Dienstherr dich bereits versetzt hat. Wir prüfen genau, ob diese Klausel wirklich drin ist.

Merke: „echte Dienstunfähigkeitsklausel" allein reicht bei der Polizei nicht. Es muss die Polizeidienstunfähigkeit mitversichert sein. Diesen einen Punkt übersehen Standardberater am häufigsten.

Krankenversicherung: Heilfürsorge, Beihilfe – und die Anwartschaft

Als verbeamteter Polizist bekommst du – je nach Bundesland und Dienstherr – entweder Beihilfe oder freie Heilfürsorge. Bei der Heilfürsorge übernimmt dein Dienstherr während der aktiven Dienstzeit praktisch alle Krankheitskosten; du musst nur eine Pflegeversicherung nachweisen. Klingt erstmal so, als bräuchtest du keine PKV. Und genau das ist die Falle.

Denn die freie Heilfürsorge endet mit dem Ruhestand. Danach bist du beihilfeberechtigt (meist 70 %) und brauchst eine private Krankenversicherung für den Rest. Das Problem: Dein Beitrag und deine Annahme richten sich dann nach deinem dann aktuellen Alter und Gesundheitszustand. Wer jung und gesund eine PKV-Anwartschaft abschließt, friert sich sein niedriges Eintrittsalter und den guten Gesundheitszustand ein – und startet später zu Top-Konditionen, ohne neue Gesundheitsprüfung.

Kurz gesagt: Heilfürsorge heute heißt nicht „keine PKV nötig". Es heißt: Jetzt eine günstige Anwartschaft sichern, damit die Krankenversicherung im Ruhestand nicht zur teuren Überraschung wird. Wie du deine passende PKV findest, zeigen wir dir Schritt für Schritt.

Diensthaftpflicht: Wenn der Dienstherr Rückgriff nimmt

Du setzt täglich das Recht durch – und trägst dabei Verantwortung für Menschen und Ausrüstung. Für Schäden aus deinem Dienst haftet grundsätzlich dein Dienstherr. Bei grober Fahrlässigkeit kann er dich aber im Innenverhältnis in Regress nehmen. Stell dir vor, bei einem Einsatz geht deine Dienstwaffe oder ein Ausrüstungsgegenstand verloren oder es entsteht ein Sachschaden am Dienstfahrzeug – und man wirft dir grobe Fahrlässigkeit vor. Dann kann es schnell teuer werden.

Genau davor schützt dich eine Diensthaftpflichtversicherung: sie springt bei solchen Rückgriffsansprüchen ein und übernimmt oft auch den Schutz bei privaten Haftungsfällen. Für Polizistinnen und Polizisten gehört sie auf die Prüfliste.

Auch als Gesunder: nicht einfach irgendwo unterschreiben

Vielleicht denkst du: „Ich bin kerngesund, ich stelle einfach irgendwo einen Antrag." In der Praxis kommt es aber auch bei gesunden Bewerbern oft zu Rückfragen der Versicherer – und dann wird aus dem schnellen Abschluss eine zähe Angelegenheit. Es kommt eben nicht nur auf deine Gesundheit an, sondern auf die richtige Gesellschaft und die richtige Antragstellung.

Ein konkretes Beispiel, das kaum jemand kennt: Einige wenige Versicherer gehen bei Polizei und Feuerwehr besonders entgegenkommend vor. Wer innerhalb von rund sechs Monaten nach der Diensttauglichkeitsuntersuchung den Antrag stellt, kann von einer vereinfachten Gesundheitsprüfung profitieren. Der Haken: Das bieten nur etwa 2 von 28 Gesellschaften. Wer die falsche wählt, verschenkt diesen Vorteil komplett.

Deshalb: nicht blind irgendwo unterschreiben. Wir kennen die Gesellschaften mit diesen Sonderkonditionen und klären über die anonyme Risikovoranfrage vorab, wo du am besten aufgehoben bist – bevor irgendwo ein Antrag mit deinem Namen liegt.

Und falls dein Dienst schon Spuren hinterlassen hat – ein verheilter Bandscheibenvorfall, Knieprobleme, ein gut eingestellter Blutdruck: Das bedeutet in aller Regel nicht das Aus. Der richtige Weg ist nie, eine Gesundheitsfrage zu „vergessen", sondern die anonyme Voranfrage bei mehreren Gesellschaften.

Das Angebot deiner Gewerkschaft – bitte vergleichen

Viele Polizistinnen und Polizisten schließen über ihre Gewerkschaft ab. Die bekannten Kooperationsangebote – etwa die GdP mit der DBV oder die DPolG mit der Signal Iduna – gibt es seit Jahrzehnten. Das ist grundsätzlich nichts Schlechtes, im Gegenteil: Beide Gesellschaften sind etablierte Beamtenversicherer.

Der Punkt ist ein anderer: Diese Kooperationen wurden vor Generationen geschlossen, und manche der Standardtarife wurden seither kaum an den heutigen Markt angepasst. Deshalb lohnt sich fast immer ein aktueller Vergleich – häufig bekommst du bei einer anderen Gesellschaft bessere Leistungen fürs gleiche Geld oder dieselbe Leistung günstiger. Nimm das Gewerkschaftsangebot also nicht blind, sondern lass es gegen den aktuellen Markt prüfen. Genau das machen wir anbieterunabhängig für dich.

Deine Vorteile mit Beamtenberatung Plus

Wir sind seit 1983 auf Beamte spezialisiert und kennen die Feinheiten des Polizeidienstes – von der Polizeidienstunfähigkeit bis zur Heilfürsorge. Weil unsere Berater auf Festgehalt arbeiten, empfehlen wir nach Bedarf, nicht nach Courtage. Und über uns zahlst du keinen Cent mehr als direkt beim Versicherer – die Einordnung gibt es ohne Mehrkosten dazu.

Beamten-Spezialist

Polizeidienstunfähigkeit, Heilfürsorge, Anwartschaft – wir kennen die Details.

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Vergleich aus 100+ Versicherern – mit Blick auf die richtigen Klauseln.

Festgehalt-Prinzip

Empfehlung nach Bedarf, nicht nach der höchsten Courtage.

Wie können wir dir helfen?

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Kurzes Kontaktformular

Lieber telefonisch? Ruf direkt an: 0721 358 369 · oder schreib an anfrage@fair-ka.de

Häufige Fragen von Polizistinnen und Polizisten

Während der aktiven Dienstzeit deckt die Heilfürsorge deine Krankheitskosten weitgehend ab. Aber sie endet mit dem Ruhestand – dann bist du beihilfeberechtigt und brauchst eine PKV. Deshalb ist eine PKV-Anwartschaft schon jetzt sinnvoll: Du sicherst dir dein junges Eintrittsalter und deinen guten Gesundheitszustand für später, ohne erneute Gesundheitsprüfung.

Polizeidienstunfähigkeit (PDU) greift schon, wenn du den besonderen Anforderungen des Polizeivollzugsdienstes nicht mehr gewachsen bist – auch wenn du allgemein noch arbeiten könntest. Damit liegt die Schwelle niedriger als bei der allgemeinen Dienstunfähigkeit. Deine Absicherung sollte die PDU ausdrücklich einschließen, sonst gibt es im Ernstfall womöglich keine Leistung.

Das hängt von deinem Dienstherrn und Bundesland ab. Ein Teil der Länder und der Bund gewähren Polizeivollzugsbeamten die freie Heilfürsorge, andere die klassische Beihilfe. Wir klären deine konkrete Situation und stimmen die passende Absicherung darauf ab.

Für Schäden aus deinem Dienst haftet grundsätzlich der Dienstherr. Bei grober Fahrlässigkeit kann er dich aber in Regress nehmen – etwa bei Verlust der Dienstwaffe, Schäden am Dienstfahrzeug oder an Ausrüstung. Die Diensthaftpflicht übernimmt solche Rückgriffsansprüche.

Kannst du, aber auch bei Gesunden kommt es oft zu Rückfragen der Versicherer. Wichtiger noch: Nur etwa 2 von 28 Gesellschaften gehen bei Polizei und Feuerwehr innerhalb von rund sechs Monaten nach der Diensttauglichkeitsuntersuchung mit einer vereinfachten Gesundheitsprüfung an den Antrag. Wer die falsche Gesellschaft wählt, verschenkt diesen Vorteil. Wir kennen die passenden und klären über die anonyme Risikovoranfrage vorab.

Nicht ungeprüft. Die klassischen Kooperationsangebote (z. B. GdP mit der DBV, DPolG mit der Signal Iduna) bestehen seit Jahrzehnten, wurden aber teils kaum an den heutigen Markt angepasst. Ein aktueller Vergleich lohnt sich fast immer – oft gibt es bei einer anderen Gesellschaft bessere Leistungen fürs gleiche Geld. Wir prüfen das Gewerkschaftsangebot anbieterunabhängig gegen den Markt.

Für dich fällt kein Beratungshonorar an; die Beratung ist unverbindlich. Als Unternehmen erhalten wir Courtage vom Versicherer – unsere Berater arbeiten aber auf Festgehalt, ohne persönliche Abschlussprovision. Deine Konditionen sind dieselben wie direkt beim Versicherer.

Dein Dienst ist besonders – deine Absicherung sollte es auch sein

Polizeidienstunfähigkeit, Heilfürsorge und Anwartschaft, Diensthaftpflicht: Lass uns die drei Punkte gemeinsam durchgehen und den Schutz finden, der zu deinem Dienst passt. Unverbindlich, anbieterunabhängig und ohne Provisionsinteresse.

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