Wohngebäudeversicherung: Der Wert 1914 – Das Fundament Deiner finanziellen Sicherheit und der Schutz vor Unterversicherung
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More InformationEinleitung: Das unsichtbare Bau-Fundament der Immobilienversicherung
Als Eigentümer eines Hauses oder einer Wohnung trägst Du eine enorme Verantwortung für den Schutz Deines Vermögens. Die Wohngebäudeversicherung ist dabei der unverzichtbare Anker, der Dich vor dem finanziellen Ruin durch existenzielle Gefahren wie Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel schützt.
Doch die Höhe der Entschädigung im Schadensfall hängt von einem mysteriösen, historischen Rechenwert ab: Dem Wert 1914.
Der Wert 1914 (auch 1914er Wert oder Goldmark-Wert genannt) ist kein Preis, den Dein Haus heute auf dem Markt erzielen würde, sondern die historische Grundlage für die Berechnung des aktuellen Neuwerts Deiner Immobilie. Er ist der Schlüssel zur Gleitenden Neuwertversicherung – dem Königsweg, um die Unterversicherung automatisiert auszuschließen.
Für Beamte und Akademiker, die Wert auf präzise und lückenlose Absicherung legen, ist das Verständnis dieses Wertes elementar. Eine falsche oder zu niedrig angesetzte Basis im Jahr 1914 führt zur massiven Kürzung der Versicherungsleistung im Schadensfall – eine finanzielle Katastrophe, die wir vermeiden müssen.
In diesem umfassenden Ratgeber enthüllen wir die mathematische Magie hinter dem Wert 1914, erklären die Dynamik des Baupreisindex und zeigen Dir Schritt für Schritt, wie Du die korrekte Versicherungssumme sicherstellst, um den Unterversicherungsverzicht dauerhaft zu garantieren.
Teil 1: Die Historische Notwendigkeit – Warum das Jahr 1914?
Die Wahl des Jahres 1914 als Basiswert für die Gebäudeversicherung mag auf den ersten Blick absurd erscheinen. Doch sie ist das Ergebnis historischer und ökonomischer Logik, die bis heute ihre Gültigkeit in der Versicherungswelt behält.
1.1 Stabile Währung und stabile Baupreise
Der 1914er Wert, der in Goldmark gemessen wird, wurde als Berechnungsbasis gewählt, weil:
Währungsstabilität: Vor Ausbruch des Ersten Weltkriegs war die Deutsche Mark (Goldmark) durch Goldreserven gedeckt. Dies garantierte eine hohe Währungsstabilität.
Kostenstabilität: Die Baupreise in Deutschland waren über einen längeren Zeitraum stabil und frei von den inflationären Schocks der folgenden Jahrzehnte (insbesondere der Hyperinflation von 1923).
Die Versicherungsbranche benötigte eine unveränderliche, stabile Bezugsgröße, um den Wiederaufbauwert eines Hauses zu jedem beliebigen Zeitpunkt, unabhängig von Inflation oder lokalen Marktschwankungen, exakt berechnen zu können.
1.2 Das Neuwertprinzip der Wohngebäudeversicherung
Die Wohngebäudeversicherung basiert auf dem Neuwertprinzip (Gleitender Neuwert).
Neuwert: Der Betrag, der aufgewendet werden muss, um das zerstörte Gebäude in gleicher Art und Güte an gleicher Stelle neu zu errichten.
Zeitwert: Der Neuwert abzüglich der Wertminderung durch Alter und Abnutzung.
Gemeiner Wert: Der aktuelle Verkaufswert (Marktwert), der Grundstückswert und Spekulationen beinhaltet (für die Versicherung irrelevant).
Da Baupreise und Löhne jährlich stark schwanken, kann eine fest vereinbarte Versicherungssumme schnell zu niedrig werden. Der Wert 1914 löst dieses Problem: Er wird mit einem dynamischen Faktor verknüpft, der die Versicherungssumme automatisch an die aktuellen Baukosten anpasst.
Teil 2: Die Mathematische Magie – Berechnung und Umrechnung des Wert 1914
Der Wert 1914 ist der zentrale Rechenwert Deiner Police. Hier erfährst Du, wie er ermittelt wird und wie er zum aktuellen Wiederherstellungswert (Neuwert) umgerechnet wird.
2.1 Die Rückrechnung: Ermittlung des Wert 1914
Wenn Du Dein Haus neu gebaut oder kürzlich erworben hast und den Wert 1914 noch nicht kennst, musst Du ihn rückwirkend berechnen. Du benötigst dazu den Neubauwert in Euro im Jahr der Errichtung oder des letzten großen Umbaus sowie den Baupreisindex des entsprechenden Jahres.
Beispielrechnung zur Ermittlung des Wert 1914:
Dein Wert 1914 beträgt in diesem Beispiel 25.008 Goldmark. Dieser Wert wird in Deiner Police festgeschrieben und dient als unveränderliche Basis für alle zukünftigen Berechnungen.
2.2 Die Hochrechnung: Berechnung des aktuellen Neuwerts
Ist der Wert 1914 einmal festgelegt, lässt sich der aktuelle Neuwert (die tatsächliche Versicherungssumme, die Du heute benötigen würdest) einfach mithilfe des aktuellen Baupreisindexes (vom Statistischen Bundesamt veröffentlicht) berechnen.
Beispielrechnung zur Umrechnung auf den aktuellen Neuwert (Basis 2025):
Wir nutzen für das Beispiel den Baupreisindex des Jahres 2025 mit 2.192,4 (Quelle: Stat. Bundesamt / GDV-Annahme)
Ergebnis: Das 2010 für 300.000 € gebaute Haus hat im Jahr 2025 aufgrund der Baukostensteigerungen einen Wiederherstellungswert von ca. 548.330 €. Dies ist der Betrag, den die Versicherung maximal im Falle eines Totalschadens zahlt.
Teil 3: Die Gleitende Anpassung – Baupreisindex und Anpassungsfaktor
Die Stärke des Systems liegt in seiner Dynamik. Zwei Schlüsselindizes sorgen dafür, dass Deine Versicherungssumme und Dein Beitrag automatisch steigen, um die Inflation im Baugewerbe abzufangen.
3.1 Der Baupreisindex (BPI): Das Kostenbarometer
Der Baupreisindex (BPI) wird jährlich vom Statistischen Bundesamt ermittelt. Er spiegelt die reinen Material- und Sachkosten im Baugewerbe wider. Er ist die direkte Grundlage für die Anpassung der Versicherungssumme (des Neuwerts).
| Jahr | Baupreisindex (Auszug) |
| 2020 | 1.523,0 |
| 2023 | 1.961,4 |
| 2025 (prognostiziert) | 2.192,4 |
Die stetige und teilweise massive Steigerung dieses Index in den letzten Jahren, insbesondere 2022 und 2023, zeigt, wie wichtig die automatische Anpassung ist.
3.2 Der Anpassungsfaktor (Gleitender Neuwertfaktor): Die Beitragsgrundlage
Neben dem Baupreisindex spielt der Anpassungsfaktor (auch Gleitender Neuwertfaktor genannt) eine entscheidende Rolle. Er ist die Grundlage für die jährliche Beitragsanpassung.
Dieser Faktor berücksichtigt nicht nur die Sachkosten, sondern auch die Lohnkosten im Baugewerbe, da diese bei einem Wiederaufbau ebenfalls massiv ins Gewicht fallen.
| Formel zur Berechnung des Gleitenden Neuwertfaktors (vereinfacht) |
| Gleitender Neuwertfaktor = 80 Baupreisindex + 20 Tariflohnindex Baugewerbe |
Dieser Faktor wird ebenfalls jährlich neu festgelegt und dient dem Versicherer zur Berechnung des neuen Jahresbeitrags.
| Jahr | Anpassungsfaktor (Gleitender Neuwertfaktor) | Steigerung ggü. Vorjahr (circa) |
| 2023 | 24,06 | +14,7 |
| 2024 | 25,87 | +7,5 |
| 2025 (prognostiziert) | 26,51 | +2,5 |
Wichtiger Unterschied:
-
Der Baupreisindex passt die Versicherungssumme an (was Du im Schadensfall erhältst).
-
Der Anpassungsfaktor passt den Versicherungsbeitrag an (was Du jährlich zahlst).
Da beide Indizes die steigenden Kosten für Wiederaufbau reflektieren, steigen sowohl die Versicherungssumme als auch die Prämie jährlich automatisch. Dies ist der Kern der Gleitenden Neuwertversicherung.
Teil 4: Der Existenzielle Schutz – Wie der Wert 1914 Unterversicherung vermeidet
Die größte Bedrohung für Deine finanzielle Sicherheit in der Wohngebäudeversicherung ist die Unterversicherung. Das System des Wert 1914 und der Gleitenden Neuwertversicherung ist darauf ausgelegt, dieses Risiko zu eliminieren.
4.1 Die Katastrophe der Unterversicherung (Das Proportionalitätsprinzip)
Unterversicherung liegt vor, wenn der tatsächlich benötigte Neuwert des Gebäudes den vertraglich vereinbarten Versicherungswert (die Versicherungssumme) übersteigt.
Ohne die automatische Anpassung oder den expliziten Unterversicherungsverzicht greift im Schadensfall das sogenannte Proportionalitätsprinzip.
Beispielrechnung Unterversicherung:
Tatsächlicher Neuwert (Was das Haus heute wert ist): 600.000 Euro
Vereinbarte Versicherungssumme (Zu niedrig): 400.000 Euro
Unterversicherungsquote: 400.000 geteilt durch 600.000 ergibt 66,7 Prozent (Du bist um 33,3 Prozent unterversichert)
Teilschaden (z.B. Rohrbruch): 30.000 Euro
Die Entschädigung wird nach folgender Formel berechnet:
Entschädigung = (Vereinbarte Versicherungssumme / Tatsächlicher Neuwert) × Schadenshöhe
Entschädigung: 400.000 Euro geteilt durch 600.000 Euro mal 30.000 Euro ergibt 20.000 Euro.
Folge: Du erhältst trotz eines kleinen Teilschadens nur 20.000 Euro und bleibst auf 10.000 Euro sitzen. Der Wert 1914 ist Dein Schutz vor dieser dramatischen Kürzung.
4.2 Der Garantierte Unterversicherungsverzicht (VGB 2000)
Wenn Du eine Gleitende Neuwertversicherung (Standard in modernen Policen) abschließt und der Wert 1914 korrekt ermittelt wurde (mithilfe des Wertermittlungsbogens des Versicherers), garantiert Dir der Versicherer den Verzicht auf den Einwand der Unterversicherung.
Dies bedeutet:
Keine Prüfung: Im Schadensfall prüft der Versicherer nicht, ob der tatsächliche Wiederherstellungswert heute höher ist als die aktuelle Versicherungssumme.
Volle Entschädigung: Du erhältst die volle Schadenssumme bis zur Höhe der automatisch angepassten Versicherungssumme.
Voraussetzung für den Verzicht:
Der Ausgangswert 1914 muss richtig berechnet sein.
Du hast dem Versicherer alle wertsteigernden Maßnahmen (Anbauten, Dachausbau, etc.) unverzüglich gemeldet.
4.3 Die Pflicht zur Mitteilung von Wertsteigerungen
Der 1914er Wert ist nur dann stabil, wenn das Gebäude in seiner Grundstruktur unverändert bleibt. Wenn Du als Eigentümer Dein Haus durch Umbau, Anbau oder Ausbau wertvoller machst, muss der Wert 1914 neu berechnet werden.
| Wertsteigernde Maßnahmen (Meldepflicht) | Keine Meldepflicht (Normaler Unterhalt) |
| Anbau/Ausbau: Errichtung eines Wintergartens, Ausbau des Dachgeschosses zu Wohnzwecken. | Instandhaltung: Dach neu decken, Fassade streichen, Austausch der Heizungsanlage durch ein gleichwertiges Modell. |
| Upgrade der Ausstattung: Einbau einer Sauna, eines Kamins, hochwertige Marmorböden statt einfacher Fliesen. | Reparaturen: Behebung eines Schadens. |
| Vergrößerung: Schaffung neuer Wohnfläche. | Modernisierung ohne Wertsteigerung: z.B. Einbau eines neuen Fensters an gleicher Stelle. |
Experten-Tipp: Melde jede Baumaßnahme, die den Wiederherstellungswert des Gebäudes signifikant erhöht, dem Versicherer. Versäumst Du dies, entfällt der Unterversicherungsverzicht und der Versicherer darf die Leistungen kürzen.
Entschädigung = (Vereinbarte Versicherungssumme geteilt durch Tatsächlicher Neuwert) mal Schadenshöhe
Entschädigung: 400.000 Euro geteilt durch 600.000 Euro mal 30.000 Euro ergibt 20.000 Euro.
Folge: Sie erhalten trotz eines kleinen Teilschadens nur 20.000 Euro und bleiben auf 10.000 Euro sitzen. Der Wert 1914 ist Ihr Schutz vor dieser dramatischen Kürzung, vorausgesetzt er wurde korrekt ermittelt.
Teil 5: Praktische Wertermittlung und Alternativen zum Wert 1914
Was tun, wenn Du Deinen Wert 1914 nicht kennst oder Dein Haus sehr alt ist?
5.1 Der Wertermittlungsbogen des Versicherers
Wenn Du den Wert 1914 weder aus alten Unterlagen noch durch Rückrechnung ermitteln kannst, bieten die meisten Versicherer einen Wertermittlungsbogen (Fragebogen) an.
Dieser Bogen fragt detailliert folgende Merkmale ab, um den hypothetischen Wert 1914 zu berechnen:
Gebäudetyp: Einfamilienhaus, Zweifamilienhaus, Reihenhaus.
Bauartklasse (BAK): Massivbauweise (Stein/Beton), Holzrahmenbauweise, Fertighaus.
Größe und Nutzung: Anzahl der Geschosse, Wohnfläche, Unterkellerung (Keller, Dachboden ausgebaut/unausgebaut).
Ausstattung: Hochwertigkeit von Dach, Außenwänden, Fenstern, Böden (Parkett/Marmor/Teppich), Sanitärausstattung, integrierte Nebengebäude (Garage, Carport).
Der Versicherer weist dann jedem Merkmal einen Wert in Goldmark zu und summiert diese zum initialen Wert 1914 auf. Wichtig: Fülle diesen Bogen wahrheitsgemäß und präzise aus.
5.2 Die Alternative: Das Wohnflächenmodell
Einige moderne Versicherer, insbesondere bei Neubauten oder Standardimmobilien, verzichten auf den historischen Wert 1914 und nutzen das Wohnflächenmodell zur Wertermittlung (z.B. die Allianz).
Basis: Quadratmeter Wohnfläche (m²), Baujahr und eine einfache Klassifizierung der Ausstattung (Standard, Gehoben, Exklusiv).
Vorteil: Einfache Berechnung, die den Neuwert direkt ergibt.
Nachteil: Der Unterversicherungsverzicht ist nicht automatisch über den gleitenden Neuwertmechanismus gewährleistet, sondern muss vertraglich bis zu einer Höchstentschädigungsgrenze fixiert werden.
Expertenrat: Das traditionelle System über den korrekt ermittelten Wert 1914 ist der sicherste und transparenteste Weg, um den Unterversicherungsverzicht langfristig und dynamisch zu garantieren.
5.3 Die Verwechslungsgefahr: Neuwert vs. Verkehrswert
Viele Eigentümer verwechseln den versicherten Neuwert mit dem Verkehrswert (Marktwert) des Hauses.
| Merkmal | Neuwert (Versicherungswert) | Verkehrswert (Marktwert) |
| Definition | Kosten für den Wiederaufbau in gleicher Art und Güte. | Tatsächlicher Verkaufspreis am freien Markt. |
| Inklusive | Baukosten, Planungskosten, Abrisskosten, Kosten für Baunebenkosten. | Wert des Grundstücks, Lage, Infrastruktur, Marktsituation, Spekulation. |
| Konsequenz | Der Neuwert muss hoch genug sein, um das Gebäude wiederherzustellen. | Der Verkehrswert ist für die Versicherung irrelevant. |
Beispiel: Ein Haus in München-City hat einen Verkehrswert von 2 Millionen Euro (wegen der extrem teuren Lage/Grundstück). Die Wiederaufbaukosten (Neuwert) betragen aber nur 600.000 Euro. Die Versicherungssumme muss 600.000 Euro betragen, da das Grundstück nicht versichert ist.
Teil 6: Exklusiver Zusatzschutz – Mehr als nur Standard
Der Schutz Deiner Immobilie geht weit über die korrekte Ermittlung des 1914er Wertes hinaus. Die Premium-Tarife für Wohngebäudeversicherungen, die Beamte und Akademiker benötigen, beinhalten wichtige Erweiterungen:
6.1 Der Zwingende Elementarschutz
Wie beim Hausrat ist der Elementarschutz nicht standardmäßig in der Wohngebäudeversicherung enthalten, aber existentiell notwendig.
Versicherte Gefahren: Schäden am Gebäude durch Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck und Lawinen.
Rückstau-Pflicht: Achte darauf, dass Rückstau (Wasser, das aus der Kanalisation ins Haus drückt) nur versichert ist, wenn Du Rückstausicherungen installiert hast (z.B. eine funktionierende Rückstauklappe).
6.2 Grobe Fahrlässigkeit im Gebäudeschutz
Moderne Premium-Tarife beinhalten den Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit.
Szenario: Du füllst den Pool im Garten auf, vergisst den Schlauch und das überlaufende Wasser verursacht einen massiven Schaden an der Gebäudesubstanz und am Keller. Dies ist grobe Fahrlässigkeit.
Folge: Ohne diese Klausel kann der Versicherer die Leistung kürzen. Mit dem Verzicht wird der Schaden in voller Höhe reguliert.
6.3 Besondere Kosten und Leistungen
Hochwertige Policen decken auch spezielle, oft unterschätzte Kosten ab:
| Leistung/Kosten | Beschreibung |
| Mietausfall/Hotelkosten | Erstattung von Mietausfällen (wenn Du vermietest) oder Hotelkosten (wenn Du selbst darin wohnst), wenn das Gebäude nach einem Schaden unbewohnbar ist. |
| Mehrkosten wegen behördlicher Auflagen | Musst Du beim Wiederaufbau aufgrund neuer Bauvorschriften (z.B. Brandschutz, Wärmedämmung) teurer bauen, werden diese Mehrkosten übernommen. |
| Schäden an Ableitungsrohren (außerhalb des Grundstücks) | Schäden an Zu- und Ableitungsrohren (Wasser, Gas, Strom), die auf dem versicherten Grundstück liegen, sind Standard. Premium-Tarife übernehmen diese Kosten auch für Rohre, die außerhalb des Grundstücks verlaufen, bis zur öffentlichen Straße. |
| Photovoltaik-Anlagen | Schäden an fest installierten Solaranlagen (Brand, Sturm) sind oft nur begrenzt mitversichert. Achte auf eine separate, volle Abdeckung der Anlage bis zum Neuwert. |
Teil 7: Dein Strategischer Handlungsplan – Vier Schritte zur perfekten Police
Der Wert 1914 ist der Startpunkt. Die lückenlose Police ist das Ziel.
Schritt 1: Ermittlung der Basis (Wert 1914)
Suche in alten Policen nach dem Wert 1914.
Falls nicht vorhanden, nutze die Rückrechnungsformel (Kapitel 2.1) oder den Wertermittlungsbogen (Kapitel 5.1).
Priorität: Sorge dafür, dass dieser Basiswert eher zu hoch als zu niedrig angesetzt wird. Eine leichte Überversicherung kostet Dich nur etwas mehr Prämie, sichert aber den Unterversicherungsverzicht.
Schritt 2: Meldepflichten prüfen
Hast Du in den letzten Jahren wertsteigernde Umbauten vorgenommen (z.B. Dachausbau, Wintergarten)?
Wenn ja, melde diese Umbauten unverzüglich Deinem Versicherer, damit der 1914er Wert und somit die Versicherungssumme korrigiert werden.
Schritt 3: Die Klauseln verhandeln
Prüfe die Bedingungen (VGB): Ist der Unterversicherungsverzicht bei korrekter Wertermittlung garantiert?
Schließe die Risiken: Elementarschaden-Baustein und Verzicht auf Grobe Fahrlässigkeit sind obligatorisch.
Schritt 4: Jährliche Beitragsanpassung verstehen
Wundere Dich nicht über die jährliche Beitragserhöhung. Sie ist ein positives Signal dafür, dass die gleitende Neuwertversicherung funktioniert und Dein Neuwert automatisch mit dem Anpassungsfaktor steigt.
Wichtig: Diese Erhöhung gibt Dir kein Sonderkündigungsrecht, es sei denn, die Beitragsanpassung übersteigt die Anpassung des Neuwertfaktors (was selten der Fall ist).
Die Wohngebäudeversicherung ist eine Investition in die Kontinuität Deines Lebenswerks. Der Wert 1914 ist der mathematische Garant dafür, dass dieses Werk im Schadensfall in voller Höhe wiederhergestellt wird.
Fazit und Call-to-Action: Schütze Dein Lebenswerk!
Umfassende Experten-FAQs zur Wertermittlung und Wert 1914
Ja. Der Wert 1914 wird historisch und konventionell immer in Mark (Goldmark) angegeben. Dies ist der unumstößliche Rechenwert, der sich seit der Einführung des gleitenden Neuwertsystems bewährt hat. Wenn Du ihn berechnest, muss das Ergebnis in Goldmark lauten, um in die Formel zur Neuberechnung mit dem Baupreisindex korrekt zu passen.
Der Unterschied ist subtil, aber wichtig für die Prämienberechnung:
Baupreisindex (BPI): Spiegelt hauptsächlich die Materialkosten wider. Er dient als Basis, um den aktuellen Neuwert Deines Gebäudes zu berechnen.
Gleitender Neuwertfaktor (Anpassungsfaktor): Spiegelt die Gesamtwiederherstellungskosten wider. Er setzt sich aus 80 Prozent BPI und 20 Prozent Tariflohnindex zusammen und dient dazu, den jährlichen Beitrag Deiner Police anzupassen.
Beide Indizes sind jährlich dynamisch und sorgen in Kombination dafür, dass die Versicherungssumme (Neuwert) und der Beitrag die steigenden Kosten für Baumaterialien und Handwerkerlöhne abdecken.
Die Berechnungsmethode bleibt die gleiche. Unabhängig davon, ob Dein Haus 1890 oder 2020 gebaut wurde, ist der Wert 1914 die fiktive Bezugsgröße, die angibt, was der Wiederaufbau Deiner Immobilie 1914 gekostet hätte. Bei sehr alten Gebäuden ist die Ermittlung des ursprünglichen Neuwertes im Errichtungsjahr zwar kompliziert, muss aber über den Wertermittlungsbogen oder einen Bausachverständigen erfolgen, um eine korrekte Basis zu schaffen.
Dies ist der häufigste und fatalste Fehler von Hauseigentümern. Wenn Du einen Anbau tätigst (z.B. eine 30 m² Wohnraumerweiterung) und dies dem Versicherer nicht meldest:
Versicherungssumme ist zu niedrig: Die automatisch angepasste Versicherungssumme ist zu niedrig, da sie auf einem alten, zu geringen Wert 1914 basiert.
Unterversicherungsverzicht entfällt: Du hast Deine vertragliche Pflicht zur Meldung einer wertsteigernden Maßnahme verletzt.
Folge: Im Schadensfall greift das Proportionalitätsprinzip (siehe Kapitel 4.1). Selbst bei einem Teilschaden (z.B. Brandschaden im unrenovierten Altbau-Teil) wird die Entschädigung anteilig gekürzt, da die Versicherungssumme 1914 unter dem Versicherungswert 1914 liegt.
Nein, niemals. Die Wohngebäudeversicherung deckt ausschließlich die Kosten für die Wiederherstellung des Gebäudes ab. Der Wert des Grundstücks, die Erschließungskosten des Baulandes und die Lage der Immobilie sind im Wert 1914 und im Neuwert nicht enthalten. Sie sind im Verkehrswert berücksichtigt, der jedoch für die Versicherung irrelevant ist.
Nebengebäude, Garagen und Carports müssen in der Regel gesondert bei der Wertermittlung berücksichtigt werden.
Sie werden entweder im Wertermittlungsbogen separat erfasst und ein eigener fiktiver Wert 1914 dafür berechnet.
Oder sie sind bis zu einer festen Höchstgrenze (z.B. 5 Prozent des Neuwerts des Hauptgebäudes) im Vertrag pauschal mitversichert.
Wichtig: Wenn Deine Garage sehr wertvoll ist (z.B. aufwendiger Massivbau), solltest Du sicherstellen, dass sie explizit in den Wert 1914 des Gesamtgebäudes eingerechnet wurde, um Unterversicherung zu vermeiden.
Du hast das Recht, dem jährlichen Anstieg des Beitrags (der durch den Anpassungsfaktor bedingt ist) zu widersprechen.
Die dramatische Konsequenz: Der Vertrag fällt aus der Gleitenden Neuwertversicherung in die Neuwertversicherung zurück.
Der Neuwert wird eingefroren auf dem Stand des Jahres, in dem Du widersprochen hast.
Die automatische Anpassung durch den Baupreisindex entfällt.
Der garantierte Unterversicherungsverzicht entfällt!
Du sparst zwar kurzfristig Beiträge, riskierst aber, dass Dein Haus bereits im nächsten Jahr aufgrund weiter steigender Baukosten unterversichert ist. Bei einem Totalschaden wendest Du dann das Proportionalitätsprinzip an. Das ist ein klassischer Spargang am falschen Ende.
Das ist ein wichtiger Punkt, insbesondere wenn Du die Immobilie vermietest:
Fest mit dem Gebäude verbunden: Alles, was ein Mieter auf eigene Kosten eingebaut hat und was fest mit dem Gebäude verbunden ist (z.B. eine hochwertige Einbauküche oder neue Bodenbeläge, die er übernommen hat), gehört zum Gebäudezubehör und ist über Deine Wohngebäudeversicherung mitversichert.
Voraussetzung: Der Mieter muss die Gefahr (das Risiko des Verlusts) dafür tragen.
Wichtig: Sollte der Wert dieser Einbauten den 1914er Wert signifikant erhöhen, musst Du dies ebenfalls melden und den Wert anpassen lassen.
Wertermittlung 1914er Wert. Warum macht man das überhaupt und warum ist es so wichtig?
