Die vorvertragliche Anzeigenpflichtverletzung wird VVA abgekürzt und kann enorme Auswirkungen auf Ihren Versicherungsschutz im Rahmen der Berufsunfähigkeitsversicherung haben. Im schlimmsten Fall kann die VVA sogar dazu führen, dass Ihnen der versprochene Leistungsumfang im Versicherungsfall verwehrt wird.
Um im Falle einer Berufsunfähigkeit auch wirklich Anspruch auf Ihre Versicherungsleistungen zu haben, gibt es genau einen Zeitraum in dem Sie aktiv darauf hinarbeiten können. Vor Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung.
Aus diesem Grund ist es von höchster Bedeutung, dass Sie Ihre Krankenhistorie vollständig aufarbeiten und noch vor dem Abschluss der Versicherung vollständige Krankenakten vorlegen. Nur auf diese Art und Weise geben Sie der Versicherungsgesellschaft keine Möglichkeit, die Leistungen zu verweigern.
Ein Beispiel zur vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung
Frau Mustermann begibt sich zu einem windigen Versicherungsmakler und schließt dort eine Berufsunfähigkeitsversicherung ab. Es findet weder eine kompetente Beratung statt, noch nimmt der Makler die bisherige Krankenhistorie von Frau Mustermann unter die Lupe.
Mehr noch, Frau Mustermann weist Herrn Makler auf einmalige Beschwerden am linken Auge hin und fragt, ob dies im Rahmen der Gesundheitsfragen angegeben werden müsste. Herr Makler erwidert leichtsinnig, dass es nicht so wichtig sei. Schließlich habe sich das Problem ja nur als geringfügig herausgestellt und man sei ja seither wieder gesund. Herr Makler geht also dazu über die Gesundheitsfrage nach dem Auge mit einem Nein zu beantworten.
Nun geht es ans Eingemachte: Es kommt zu einem Versicherungsfall. Frau Mustermann erkrankt am linken Auge und kann aufgrund eines nun schwerwiegenderen Krankheitsverlaufes ihren Beruf nicht mehr ausüben. „Eine Berufsunfähigkeitsversicherung habe ich doch!“ denkt sie sich und meldet den Vorgang ihrer ABC-Versicherung.
Herr Mitarbeiter der ABC-Versicherung geht jedoch nicht bedenkenlos in den Zahlungsmodus über. Zu seinen ersten Aufgaben gehören laut Versicherungsanweisung die Prüfung, ob eine vorvertragliche Anzeigenpflichtverletzung im Hinblick auf das linke Auge vorliegt.
Auf Anfrage erhält Herr Mitarbeiter nun Kenntnis von einer Behandlung am linken Auge, welche bereits 4 Jahre vor Antragstellung zurücklag. Jetzt gleicht er die damals gemachten Angaben bei der Antragstellung mit der Krankenakte ab und stellt hierbei fest, dass die Behandlung verschwiegen wurde. Versicherung ABC verweigert nun zurecht die Erstattung der Leistungen mit Verweis auf die zuvor gemachten Falschangaben.
Vorvertragliche Anzeigenpflichtverletzung: Was mache ich, wenn ich bereits über eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) verfüge, aber damals etwas verschwiegen habe?
Wie Sie anhand des Beispiels sehen können, ist es von essentieller Bedeutung, bei Antragstellung korrekte und vollständige Angaben zu machen. Wenn Sie also bereits über eine Berufsunfähigkeitsversicherung verfügen, sich jetzt aber Sorgen darüber machen, dass etwas verschwiegen wurde, können Sie es noch retten.
Durch eine Korrektur und Nachmeldung im bestehenden Versicherungsschutz haben Sie die Option Ihre Versicherung auf den Umstand hinzuweisen. Diese wird jedoch nun genau prüfen, ob Sie mit der Nachmeldung den Versicherungsschutz weiterhin zu den bisherigen Konditionen weiterführen kann. Es kann sogar dazu kommen, dass die Nachmeldung zu einem Ausschluss des jeweiligen Krankheitsbildes führen kann.
Beispiel: Sie haben Rückenbeschwerden verschwiegen oder fahrlässig nicht angegeben. Nun melden Sie diese bei Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung nach. Die Versicherung prüft und kommt zu dem Ergebnis, dass eine Berufsunfähigkeit aufgrund von Rückenbeschwerden aus dem Vertrag ausgeschlossen wird.
Mögliche Folgen einer Nachmeldung: Der Ausschluss der verschwiegenen Vorerkrankungen oder fahrlässig falsch beantworteten Gesundheitsfragen führt natürlich zu einem geringeren Versicherungsschutz Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung. Aber lieber ein geringerer Versicherungsschutz, als gar keiner! Aus diesem Grund empfehlen wir ausdrücklich die Nachmeldung zuvor unvollständig gemachter Angaben. In einem solchen Szenario kommt es durch die Versicherung zwar zu einer Eintragung in der gemeinsamen HIS-Datei der Versicherer, was einem Schufa-Eintrag bei einem Kreditnehmer gleicht, jedoch ist dies unabdingbar um einen vernünftigen Versicherungsschutz zu gewährleisten.
Was Sie noch tun können: Möglicherweise lohnt sich der Abschluss einer neuen Versicherung unter Angabe korrekter und vollständiger Daten. Für diesen Fall steht Ihnen das Expertenteam vom Fairsicherungsladen zur Verfügung und erstellt eine neue Risikovoranfrage. Möglicherweise erhalten Sie bei einer anderen Gesellschaft auch unter Angabe aller Vorerkrankungen eine Normale Annahme oder zumindest eine Annahme mit Risikozuschlägen.
Unsere Empfehlung, um eine Anzeigepflichtverletzung zu vermeiden
Damit es nicht zu einer vorvertraglichen Anzeigenpflichtverletzung und somit zur Zahlungsverweigerung der Versicherung im Leistungsfall kommt, ist es enorm wichtig bei Abschluss der Versicherung im Vorfeld penibel und korrekt zu agieren. Wir lassen Sie mit dieser Aufgabe nicht alleine! Die Experten vom Fairsicherungladen stehen Ihnen rund um alle Belange in der Berufsunfähigkeitsversicherung zur Verfügung.
Vorsicht vor schlechten Ratschlägen
Wir haben schon oft erlebt, dass Interessenten auf uns zukommen die bereits einen Antrag bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung gestellt haben aber der Berater gesagt hat, dass beispielsweise Allergien oder auch, Fall von heute, Morbus Crohn nicht angegeben werden muss. Das ist falsch und eine grobe Verletzung der Anzeigepflicht. Hüten Sie sich vor Beratern, die Ihnen vorschlagen etwas zu verschweigen. Manchmal kann man durchaus nacharbeiten, oder es müssen in solchen Fällen neue Anfragen gestellt werden. Wenn Sie ein schlechtes Gefühl bei einem Antrag haben, den Sie bereits gestellt haben, kommen Sie gerne auf uns zu. (P.S.: auch unseren Kunden mit Morbus Crohn haben wir dank gutem Krankheitsverlauf mit Zuschlägen versichert bekommen)