Die vorvertragliche Anzeigenpflichtverletzung wird VVA abgekürzt und kann enorme Auswirkungen auf Ihren Versicherungsschutz im Rahmen der Berufsunfähigkeitsversicherung haben. Im schlimmsten Fall kann die VVA sogar dazu führen, dass Ihnen der versprochene Leistungsumfang im Versicherungsfall verwehrt wird.
Um im Falle einer Berufsunfähigkeit auch wirklich Anspruch auf Ihre Versicherungsleistungen zu haben, gibt es genau einen Zeitraum in dem Sie aktiv darauf hinarbeiten können. Vor Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung.
Aus diesem Grund ist es von höchster Bedeutung, dass Sie Ihre Krankenhistorie vollständig aufarbeiten und noch vor dem Abschluss der Versicherung vollständige Krankenakten vorlegen. Nur auf diese Art und Weise geben Sie der Versicherungsgesellschaft keine Möglichkeit, die Leistungen zu verweigern.
Ein Beispiel zur vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung
Frau Mustermann begibt sich zu einem windigen Versicherungsmakler und schließt dort eine Berufsunfähigkeitsversicherung ab. Es findet weder eine kompetente Beratung statt, noch nimmt der Makler die bisherige Krankenhistorie von Frau Mustermann unter die Lupe.
Mehr noch, Frau Mustermann weist Herrn Makler auf einmalige Beschwerden am linken Auge hin und fragt, ob dies im Rahmen der Gesundheitsfragen angegeben werden müsste. Herr Makler erwidert leichtsinnig, dass es nicht so wichtig sei. Schließlich habe sich das Problem ja nur als geringfügig herausgestellt und man sei ja seither wieder gesund. Herr Makler geht also dazu über die Gesundheitsfrage nach dem Auge mit einem Nein zu beantworten.
Nun geht es ans Eingemachte: Es kommt zu einem Versicherungsfall. Frau Mustermann erkrankt am linken Auge und kann aufgrund eines nun schwerwiegenderen Krankheitsverlaufes ihren Beruf nicht mehr ausüben. „Eine Berufsunfähigkeitsversicherung habe ich doch!“ denkt sie sich und meldet den Vorgang ihrer ABC-Versicherung.
Herr Mitarbeiter der ABC-Versicherung geht jedoch nicht bedenkenlos in den Zahlungsmodus über. Zu seinen ersten Aufgaben gehören laut Versicherungsanweisung die Prüfung, ob eine vorvertragliche Anzeigenpflichtverletzung im Hinblick auf das linke Auge vorliegt.
Auf Anfrage erhält Herr Mitarbeiter nun Kenntnis von einer Behandlung am linken Auge, welche bereits 4 Jahre vor Antragstellung zurücklag. Jetzt gleicht er die damals gemachten Angaben bei der Antragstellung mit der Krankenakte ab und stellt hierbei fest, dass die Behandlung verschwiegen wurde. Versicherung ABC verweigert nun zurecht die Erstattung der Leistungen mit Verweis auf die zuvor gemachten Falschangaben.
Vorvertragliche Anzeigenpflichtverletzung: Was mache ich, wenn ich bereits über eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) verfüge, aber damals etwas verschwiegen habe?
Wie Sie anhand des Beispiels sehen können, ist es von essentieller Bedeutung, bei Antragstellung korrekte und vollständige Angaben zu machen. Wenn Sie also bereits über eine Berufsunfähigkeitsversicherung verfügen, sich jetzt aber Sorgen darüber machen, dass etwas verschwiegen wurde, können Sie es noch retten.
Durch eine Korrektur und Nachmeldung im bestehenden Versicherungsschutz haben Sie die Option Ihre Versicherung auf den Umstand hinzuweisen. Diese wird jedoch nun genau prüfen, ob Sie mit der Nachmeldung den Versicherungsschutz weiterhin zu den bisherigen Konditionen weiterführen kann. Es kann sogar dazu kommen, dass die Nachmeldung zu einem Ausschluss des jeweiligen Krankheitsbildes führen kann.
Beispiel: Sie haben Rückenbeschwerden verschwiegen oder fahrlässig nicht angegeben. Nun melden Sie diese bei Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung nach. Die Versicherung prüft und kommt zu dem Ergebnis, dass eine Berufsunfähigkeit aufgrund von Rückenbeschwerden aus dem Vertrag ausgeschlossen wird.
Mögliche Folgen einer Nachmeldung: Der Ausschluss der verschwiegenen Vorerkrankungen oder fahrlässig falsch beantworteten Gesundheitsfragen führt natürlich zu einem geringeren Versicherungsschutz Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung. Aber lieber ein geringerer Versicherungsschutz, als gar keiner! Aus diesem Grund empfehlen wir ausdrücklich die Nachmeldung zuvor unvollständig gemachter Angaben. In einem solchen Szenario kommt es durch die Versicherung zwar zu einer Eintragung in der gemeinsamen HIS-Datei der Versicherer, was einem Schufa-Eintrag bei einem Kreditnehmer gleicht, jedoch ist dies unabdingbar um einen vernünftigen Versicherungsschutz zu gewährleisten.
Was Sie noch tun können: Möglicherweise lohnt sich der Abschluss einer neuen Versicherung unter Angabe korrekter und vollständiger Daten. Für diesen Fall steht Ihnen das Expertenteam vom Fairsicherungsladen zur Verfügung und erstellt eine neue Risikovoranfrage. Möglicherweise erhalten Sie bei einer anderen Gesellschaft auch unter Angabe aller Vorerkrankungen eine Normale Annahme oder zumindest eine Annahme mit Risikozuschlägen.
Unsere Empfehlung, um eine Anzeigepflichtverletzung zu vermeiden
Damit es nicht zu einer vorvertraglichen Anzeigenpflichtverletzung und somit zur Zahlungsverweigerung der Versicherung im Leistungsfall kommt, ist es enorm wichtig bei Abschluss der Versicherung im Vorfeld penibel und korrekt zu agieren. Wir lassen Sie mit dieser Aufgabe nicht alleine! Die Experten vom Fairsicherungladen stehen Ihnen rund um alle Belange in der Berufsunfähigkeitsversicherung zur Verfügung.
Vorsicht vor schlechten Ratschlägen
Wir haben schon oft erlebt, dass Interessenten auf uns zukommen die bereits einen Antrag bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung gestellt haben aber der Berater gesagt hat, dass beispielsweise Allergien oder auch, Fall von heute, Morbus Crohn nicht angegeben werden muss. Das ist falsch und eine grobe Verletzung der Anzeigepflicht. Hüten Sie sich vor Beratern, die Ihnen vorschlagen etwas zu verschweigen. Manchmal kann man durchaus nacharbeiten, oder es müssen in solchen Fällen neue Anfragen gestellt werden. Wenn Sie ein schlechtes Gefühl bei einem Antrag haben, den Sie bereits gestellt haben, kommen Sie gerne auf uns zu. (P.S.: auch unseren Kunden mit Morbus Crohn haben wir dank gutem Krankheitsverlauf mit Zuschlägen versichert bekommen)
🔥 Polarisierender Check: Die VVA – Was sie ist und warum sie dich ruiniert.
Die Vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung ist im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) geregelt und kann deine Existenz vernichten.
1. Was bedeutet VVA in einfachen Worten?
Es ist die Pflicht des Kunden, alle bekannten oder erkennbaren gefahrerheblichen Umstände (z.B. Gesundheitsdaten) vollständig und wahrheitsgemäß zu melden, bevor der Vertrag unterschrieben wird. Einfach gesagt: Die Versicherung muss alle Informationen haben, um dein Risiko korrekt zu bewerten. Wenn du das nicht tust, ist es eine VVA.
2. Was sind die Konsequenzen der VVA (Die Härtefälle)?
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Rücktritt: Die Versicherung kann vom Vertrag zurücktreten und die Beiträge behalten. Dein Schutz fällt weg.
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Anfechtung: Bei arglistiger Täuschung (wenn du bewusst lügst) kann der Vertrag angefochten und von Anfang an als ungültig erklärt werden.
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Kündigung: Die Versicherung kann den Vertrag innerhalb von Monatsfristen kündigen.
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Wichtigster Punkt: All diese Konsequenzen führen im Leistungsfall zur NICHTZAHLUNG der BU/DU-Rente. Du bist berufsunfähig, aber finanziell ungeschützt.
3. Wie entsteht eine VVA (Die Unwissenheits-Falle)?
Die VVA entsteht nicht nur durch bewusste Lüge. Sie entsteht häufiger durch:
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Vergessen: Du hast einen Arztbesuch von vor 7 Jahren vergessen (z.B. eine psychologische Beratung).
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Unwissenheit: Du weißt nicht, dass in deiner Akte eine bestimmte Diagnose steht, die dein Arzt vermerkt hat.
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Fehlerhafte Beratung: Dein Berater hat die Frage falsch interpretiert oder die Angaben falsch übertragen.
Die Wahrheit über die VVA:
Die Versicherung prüft deine Gesundheitsangaben nicht beim Abschluss. Sie prüft sie erst, wenn du Leistung beantragst. Dann wird gnadenlos in deiner gesamten Krankengeschichte (PKV/GKV) gesucht. Wird eine Lücke gefunden, droht die VVA.
| Aspekt der BU/DU | Risiko der VVA-Verletzung | Strategische Lösung durch Unabhängige Spezialisten |
| Erfüllung der VVA | Unvollständige Angaben aus Unwissenheit – Leistungsverweigerung droht. | Lückenlose Akten-Analyse (Ärztehaus-Prinzip) – VVA wird unmöglich. |
| Ablehnung/HIS | Ablehnung durch unvorbereiteten Antrag führt zum HIS-Eintrag (VVA-Vorstufe). | Anonyme Risikovoranfrage – schützt deinen Namen vor dem System. |
| Beweislast | Du musst beweisen, dass du nicht fahrlässig gehandelt hast (schwierig). | Schriftliche Vorab-Aussage der Versicherung – Beweis ist gesichert. |
| Folgen | Finanzieller Ruin und Verlust der Existenzsicherung. | Garantierter, juristisch abgesicherter Vertrag. |
Die VVA ist das größte, unsichtbare Risiko in deiner BU/DU-Police. Wir eliminieren es.
Vertiefung 1: Die VVA-Falle bei jungen Akademikern (Die typischen Fehler).
Du bist jung und meist gesund. Trotzdem lauern spezifische Gefahren in deiner Akte.
Typische Fallen, die die VVA auslösen können:
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Psychologische Beratung: Ein einmaliger Besuch beim Psychologen wegen Studien- oder Prüfungsstress wird oft als “psychische Vorerkrankung” gewertet. Du vergisst es – die Versicherung findet es und nutzt es zur VVA.
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Sportverletzungen: Alte Kreuzbandrisse oder Schulter-OPs, die längst ausgeheilt sind, müssen trotzdem angegeben werden, wenn danach Folgebehandlungen (Physiotherapie) stattfanden.
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Unspezifische Diagnosen: “Rückenschmerzen” oder “Kopfschmerzen” sind keine Diagnosen, aber wenn sie häufig auftraten, musst du sie erklären. Fehlt diese Erklärung, ist die Angabe unvollständig – VVA-Gefahr!
Warum Selbstsuche hier versagt – Der fehlende VVA-Schutz.
Wenn du den Antrag selbst ausfüllst, haftest du für die VVA. Du hast kein juristisches Wissen, um:
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Die richtigen Unterlagen von deiner Kasse anzufordern (die Versicherung fragt nach Dingen, die du selbst nicht weißt).
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Diagnosen strategisch zu erklären (z.B. durch ärztliche Stellungnahmen).
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Anonym bei mehreren Anbietern anzufragen, um die Ablehnung (und den HIS-Eintrag) zu vermeiden.
Nur der unabhängige Spezialist ist dein Anwalt in der VVA-Falle.
Vertiefung 2: Dein Mehrwert – Leichter, Schneller, Besser, Sicherer.
Du sparst dir existenzielle Risiken und juristische Fallstricke.
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Leichter: Wir übersetzen die juristische VVA-Pflicht in eine klare Checkliste. Du musst kein Versicherungsrecht studieren, sondern nur Unterlagen beschaffen (mit unserer Hilfe!).
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Schneller: Wir beschleunigen den Prozess durch die Anonyme Risikovoranfrage, da wir simultan bei mehreren Anbietern verhandeln können. Wochen der Selbstrecherche entfallen.
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Besser & Sicherer: Wir nutzen die Anonymität als Schutzschild und unsere Spezialkenntnis (VVA-Prävention) zur lückenlosen Risiko-Eliminierung. Das ist VVA-sicheres Risiko-Management.
Wähle nicht den Stress des ungesicherten Antrags. Wähle die garantierte VVA-Sicherheit des Spezialisten-Setups.
💡 Unser Ärztehaus-Prinzip: 3 Schritte zur VVA-Sicherheit.
Wir machen die komplexe Gesundheitsprüfung einfach und sicher für dich.
Schritt 1: Die Anamnese (Die lückenlose VVA-Basis).
Wir starten mit der detailliertesten Analyse deiner Gesundheitsakte der letzten 10 Jahre. Wir stellen dir die notwendigen Formulare und Vorlagen zur Verfügung, um alle relevanten Auszüge von Ärzten und Kassen korrekt anzufordern.
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Dein Status: Wir bewerten die relevanten Vorerkrankungen und strukturieren die Angaben VVA-konform (keine Lücken lassen!).
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Unser Ziel: Die fehlerfreie, vollständige Datenbasis für die Risikovoranfrage.
Schritt 2: Die Spezialisten-Diagnose (Das VVA-Schutzschild).
Wir filtern die Top-Anbieter mit der fairsten Annahmepolitik für deine spezifische Situation. Wir erstellen die strategische Aufbereitung (mit ärztlichen Stellungnahmen) und stellen die Anonyme Risikovoranfrage simultan bei allen infrage kommenden Versicherern.
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Der Makler-Auftrag: Wir erhalten schriftliche, verbindliche Vorab-Aussagen. Das ist dein Beweisdokument gegen die VVA.
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Deine Entscheidung: Wir helfen dir, den leistungsstärksten Tarif mit der geringsten Gefahr für Zuschläge oder Ausschlüsse zu wählen.
Schritt 3: Die Lückenlose Behandlung (Die VVA-sichere Unterschrift).
Wir kümmern uns um die gesamte Abwicklung des offiziellen Antrags bei einem Versicherer – mit garantierter Annahme zu den vorher festgelegten Konditionen.
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Der Fokus: Wir stellen sicher, dass der endgültige Antrag lückenlos mit der vorher geprüften und vom Versicherer akzeptierten Akte übereinstimmt.
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Deine Garantie: Dein Vertrag ist unabhängig, stabil und juristisch abgesichert – die VVA ist ausgeschlossen.
Wir sorgen dafür, dass die VVA in deinem Vertrag keine Rolle spielen kann.
Vertiefung 3: Deine Spezialisten-Garantie – Hunderte positive Stimmen.
Wir haben schon Tausenden von Akademikern geholfen, die VVA-Falle zu umgehen und ihre existenzielle Absicherung strategisch und sicher zu planen. Unsere hunderte positive Bewertungen bei Google und Trustpilot belegen unsere Expertise und Fairsicherung.
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Der Beweis: Unsere Kunden loben die detaillierte Vorbereitung der Gesundheitsakte und die Sicherheit der Anonymen Risikovoranfrage, die ihnen die Angst vor der Leistungsverweigerung genommen hat.
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Deine Chance: Nutze unser Spezialwissen und unsere Unabhängigkeit, um die garantiert beste und VVA-sicherste Absicherung zu finden.
Wähle nicht das Risiko des unvorbereiteten Antrags. Wähle die bewährte, strategische Sicherheit durch den unabhängigen Beamten-Spezialisten.
🎯 Dein emotionaler Turbo: Ruhe durch juristische Sicherheit.
Du musst keine Angst mehr vor komplizierten juristischen Fallen oder dem Albtraum der Leistungsverweigerung haben. Du weißt, dass deine Versicherung auf einem juristisch sicheren Fundament steht.
Der positive Trigger: Du handelst als Stratege.
Du hast die klügste Entscheidung für deine Karriere getroffen: Du hast dich gegen das Risiko der VVA und für die professionelle, garantierte Umsetzung deiner Absicherung entschieden.
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Unser Versprechen: Wir machen deine BU/DU spezifisch, lückenlos und maximal zukunftssicher – juristisch abgesichert und strategisch klug.
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Dein Gefühl: Du bist ein vorausschauender Stratege, der weiß, dass juristische Sicherheit in der Versicherung echte Freiheit bedeutet.
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6 Wichtige Fragen zur Vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung (FAQs)
Die arglistige Täuschung liegt vor, wenn du wissentlich und mit Absicht falsche Angaben machst. Die Vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung (VVA) ist viel weiter gefasst. Sie liegt schon vor, wenn du fahrlässig (aus Unwissenheit oder Vergessen) unvollständige oder falsche Angaben machst. Die Konsequenz kann aber in beiden Fällen die Nichtzahlung sein.
Die Prüffrist ist zeitlich begrenzt: Bei fahrlässiger VVA kann die Versicherung in der Regel fünf Jahre nach Abschluss des Vertrages zurücktreten oder kündigen. Bei grober Fahrlässigkeit sind es zehn Jahre. Bei arglistiger Täuschung gibt es keine Frist (zehn Jahre nach Kenntnisnahme, praktisch aber oft unbegrenzt). Da die BU ein Langzeitvertrag ist, solltest du immer die volle Sicherheit anstreben.
Die Anonyme Risikovoranfrage zwingt dich (mit unserer Unterstützung) zur lückenlosen Recherche deiner Gesundheitsakte, bevor du einen offiziellen Antrag stellst. Du erkennst dadurch alle relevanten Diagnosen und Behandlungen. Außerdem erhältst du eine schriftliche Vorab-Zusage der Versicherung, die dir später als Beweis dient, dass deine Angaben korrekt waren.
Das ist irrelevant. Hat der Versicherer eine VVA nachgewiesen, kann er den Vertrag kündigen oder vom Vertrag zurücktreten. Er muss nicht beweisen, dass die unterlassene Angabe zum Leistungsfall geführt hat. Die VVA ist ein Verstoß gegen die Pflichten vor dem Vertragsabschluss – der Leistungsfall selbst spielt dann keine Rolle mehr.
Ja. Prinzipiell musst du alle Arztbesuche und Behandlungen der abgefragten Zeiträume angeben. Ein Spezialist hilft dir aber, irrelevante Bagatellen (z.B. ein Schnupfen) herauszufiltern und relevante Bagatellen (z.B. eine einmalige psychologische Beratung) strategisch zu erklären. Lückenlose Information ist hier der beste Schutz.
Du, der Kunde, haftest immer für die Vollständigkeit und Wahrheit der gemachten Angaben ($VVA$). Der unabhängige Makler haftet jedoch für Beratungsfehler und fehlerhafte Übermittlung der Informationen. Deshalb ist die lückenlose Aufbereitung deiner Gesundheitsakte durch den Makler so wichtig. Wir dokumentieren jeden Schritt, um deine Haftung zu minimieren und unsere Beratungsqualität zu garantieren.
