Dienstunfähigkeitsversicherung: Gesundheitsfragen richtig beantworten
Alles voll digitalisiert, auf Sie angepasst und ohne Mehrkosten.
Dienstunfähigkeitsversicherung: Gesundheitsfragen als Beamter richtig beantworten
Gesundheitsfragen in der Dienstunfähigkeitsversicherung (DU)
Darum müssen Dienstunfähigkeits-Versicherer über Gesundheit der Beamten Bescheid wissen
Inhaltsverzeichnis
Ihre Vorteile mit Beamtenberatung-Plus.
- Langjährige Erfahrung in der Beratung von Beamten
- Unabhängiger Vergleich mit vielen Testsiegern
- Die besten Tarife für jede Lebensphase
Deshalb sollten Beamte die Gesundheitsfragen vollständig und wahrheitsgemäß beantworten
Somit ergibt sich aus der Gesetzesgrundlage eine Pflicht zur Angabe aller Gefahrenumstände in den Gesundheitsfragen, also möglichen Risiken aufgrund von Erkrankungen des Versicherten. Wenn Beamte die Gesundheitsfragen nicht wahrheitsgemäß tätigen, kann es sein, dass der Versicherer den Vertrag auflöst oder verlangt, höhere Beiträge zu zahlen. Dies gilt dann aber auch rückwirkend und Beamte müssen die Beiträge der letzten Jahre noch nachzahlen.
Alles in allem lohnt es sich daher nicht, Informationen in den Gesundheitsfragen zu verfälschen. Sie schaden sich damit nur selbst und sollten sich deshalb genügend Zeit nehmen, um Ihren vorvertraglichen Anzeigepflichten nachzukommen.
So beantworten Sie die Gesundheitsfragen zur Dienstunfähigkeitsversicherung
Für die richtige Beantwortung der Gesundheitsfragen müssen Sie einfach darauf achtgeben, dass Ihre Auskunft vollständig sind. So können die Kosten Ihrer Dienstunfähigkeitsversicherung entsprechend berechnet werden. Damit die Antworten der Gesundheitsfragen auch vollständig sind, sollten Sie Fragen nicht zwischen Tür und Angel beantworten. Nehmen Sie sich lieber mal an einem Wochenende Zeit, alle Dokumente herauszusuchen, die sich bezüglich Ihrer Gesundheit angesammelt haben. Übertragen Sie alle Diagnosen in das Formular und beachten Sie dabei immer, dass Sie die drei Aspekte Erkrankung, Beschwerden und Behandlungen ausführlich beschreiben.
Sollten Sie nicht genau wissen, welche Erkrankungen Sie in den letzten Jahren hatten oder Sie haben einfach Angst, etwas vergessen zu haben, dann können Sie auch Ihren Hausarzt kontaktieren. Nach den Paragrafen 83 SGB X, 305 Abs. 1 SGB V und aus dem MBO-Ä müssen Ärzte auf Ihre Anfrage alle gespeicherten Daten über Ihre Gesundheit offenlegen. So können Sie Ihre Gesundheitsfragen ganz einfach vervollständigen!
-
Achten Sie beim Beantworten der Gesundheitsfragen darauf, dass es keine uneindeutigen Angaben gibt. Steht in den gespeicherten Daten, dass Sie einmal einen Verdacht auf eine Erkrankung hatten, sollten Sie da beim Arzt genauer nachhaken. Ein Verdacht hilft Ihrem Versicherer nämlich nicht weiter und könnte unnötigerweise zu Ihren Ungunsten ausgelegt werden.
- Ebenso reichen die Ergebnisse aus der amtsärztlichen Untersuchung nicht für den Abschluss einer Dienstunfähigkeitsversicherung. Die Untersuchungsaspekte beim Amtsarzt sind nicht deckungsgleich mit den Aspekten, die für die Versicherer wichtig sind. Als Beamter oder Beamtenanwärter müssen Sie zwar eine amtsärztliche Untersuchung durchlaufen, nur sollten diese Ergebnisse höchstens ergänzend, aber nie ausschließlich in Ihren Gesundheitsfragen zum Tragen kommen.
Ihre Vorteile mit Beamtenberatung-PLUS
- Langjährige Erfahrung in der Beratung von Beamten
- Unabhängiger Vergleich mit vielen Testsiegern
- Die besten Tarife für jede Lebensphase