Dienstunfähigkeitsversicherung für Referendare
Welche Vorteile hat die Dienstunfähigkeitsversicherung? Erfahren Sie es hier!
Dienstunfähigkeitsversicherung für Referendare
Dienstunfähigkeitsversicherung für Referendare
Was ist die Dienstunfähigkeit?
Besonderheit bei der Dienstunfähigkeit für Referendare
Die verschiedenen Klauseln der Dienstunfähigkeitsversic herung
Wichtig für den Abschluss einer Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte und Referendare ist die richtige Klausel. Sie müssen unbedingt darauf achten, dass in Ihrer Versicherung eine echte Dienstunfähigkeitsklausel enthalten ist. Es gibt verschiedene Arten von Klauseln. Die Art der Formulierung ist wichtig für den vollen Versicherungsschutz. Sie ist notwendig, damit du bei Entlassung oder Ruhestand-Versetzung auch die volle Rente erhältst. Man unterscheidet in echter, unechter und unvollständiger Dienstunfähigkeitsklausel.
Inhaltsverzeichnis
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Die echte Klauseln der Dienstunfähigkeitsversicherung
Bei der echten Dienstunfähigkeitsklausel werden die Punkte „Versetzung in den Ruhestand“ und „Entlassung bei Dienstunfähigkeit“ mit in die Versicherungspolice aufgenommen. Mit dieser Klausel sind Sie bestens abgesichert und bekommen die vollständige Rente, wenn der Amtsarzt seine Beurteilung ausspricht. Die Absicherung besteht für Beamte sowie für Referendare.
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Die unechte Klausel der Dienstunfähigkeitsversicherung
Die unechte Dienstunfähigkeitsklausel bringt den meisten Beamten nichts. Zumindest ist das Risiko, dass sie zu nichts führt, sehr hoch. Es wird zwar oft der Begriff Dienstunfähigkeit verwendet, jedoch geht es bei der Zahlung einer Rente darum, dass der Beamte berufsunfähig sein muss. Die Beurteilung des Amtsarztes reicht nicht aus und es muss geprüft werden, ob auch eine Berufsunfähigkeit vorliegt.
Die unvollständige Klausel der Dienstunfähigkeitsversicherung
Eine unvollständige Dienstunfähigkeitsklausel muss nicht unbedingt schlimm sein. Sobald du zum Beamten auf Lebenszeit berufen wurdest, ist für dich auch die unvollständige Dienstunfähigkeitsklausel ausreichend. In dieser Klausel wird die „Versetzung in den Ruhestand“ aufgenommen. Deshalb ist sie für Referendare noch nutzlos. Wenn Sie nämlich während Ihres Referendariats dienstunfähig werden, werden Sie entlassen und die Versicherung würde nicht greifen.