⛪ Spezialisiert auf Kirchenbeamte

Kirchenbeamte: Deine Beihilfe ist anders – deine Beratung sollte es auch sein

EKD, Landeskirche, Diözese – jeder kirchliche Dienstherr hat seine eigene Beihilfeordnung. Wer das nicht kennt, empfiehlt dir den falschen PKV-Tarif. Wir kennen die Unterschiede. Persönlich in Karlsruhe oder per Video – seit 2014.

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Warum Kirchenbeamte im Beratungs-Niemandsland stehen

Die meisten Versicherungsberater haben noch nie einen Kirchenbeamten beraten. Das Ergebnis: PKV-Tarife, die nicht zu deiner Beihilfe passen – und Versorgungslücken, die jahrelang unentdeckt bleiben.

Kurzprofil: Kirchenbeamte sind verbeamtete Beschäftigte bei evangelischen Landeskirchen (EKD) oder katholischen Diözesen. Sie unterliegen kirchlichen Beihilfeordnungen, die sich von staatlichen Regelungen teils erheblich unterscheiden, und werden über kirchliche Versorgungswerke wie VERKA oder EZVK abgesichert. Die Besoldung orientiert sich an der staatlichen Besoldungsordnung – ist aber nicht mit ihr identisch.

Kirchliche Beihilfe ≠ staatliche Beihilfe

EKD, Landeskirchen, Bistümer – jeder Dienstherr hat eigene Regelungen zu Erstattungssätzen, Eigenbehalten und erstattungsfähigen Leistungen. Wer das nicht kennt, baut eine PKV auf dem falschen Fundament.

Kein Standardberater ist vorbereitet

Die meisten Makler haben noch nie eine kirchliche Beihilfeordnung gelesen. Das Ergebnis: Tarife, die auf die staatliche Beihilfe optimiert sind – aber nicht auf deine.

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Kirchliche Versorgung ist ein eigenes System

VERKA, EZVK, Kirchliche Zusatzversorgungskassen – das Zusammenspiel aus kirchlicher Pension und Versorgungswerk muss in jede Altersvorsorgeplanung einfließen.

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Wechsel zwischen Dienstherren

Was passiert mit Beihilfeanspruch und Versorgung, wenn du vom kirchlichen in den staatlichen Dienst wechselst – oder umgekehrt? Diese Frage kann kaum jemand beantworten. Wir schon.

Hast du schon geprüft, ob dein PKV-Tarif wirklich zu deiner kirchlichen Beihilfeordnung passt – und nicht zur staatlichen? Lass uns das gemeinsam anschauen.

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Was Kirchenbeamte über PKV und Absicherung wissen müssen

Kirchliche Beihilfe ist kein Nischenthema – sie betrifft hunderttausende Beschäftigte in der evangelischen und katholischen Kirche. Und trotzdem kennt kaum ein Berater die Unterschiede.

Kirchliche Beihilfe: Ein eigenes Regelwerk mit erheblichen Konsequenzen

Kirchenbeamte der EKD oder der katholischen Diözesen haben eine eigene Beihilfeverordnung, die sich von der staatlichen Beihilfe teilweise erheblich unterscheidet. Erstattungssätze, der Katalog erstattungsfähiger Leistungen und Eigenbehalte weichen je nach Landeskirche oder Bistum ab. Manche Landeskirchen orientieren sich eng an der staatlichen Beihilfe – andere haben deutlich eigene Wege gewählt.

Das Problem in der Praxis: Ein PKV-Tarif, der auf die staatliche Beihilfe (z.B. 50 % Beihilfesatz ledig) optimiert ist, passt möglicherweise nicht zu einer kirchlichen Beihilfe, die andere Leistungsbereiche abdeckt oder andere Eigenbehalte vorschreibt. Ohne Kenntnis deiner konkreten kirchlichen Beihilfe ist eine seriöse PKV-Beratung schlicht nicht möglich. Das sagen wir so direkt, weil es so ist.

⚠️ Der häufigste Fehler: PKV nach staatlicher Beihilfe kalkuliert

Wenn dein Berater nicht nach deiner konkreten kirchlichen Beihilfeordnung gefragt hat, sondern einfach Landesbeamtenstatus angenommen und einen Standardtarif empfohlen hat, ist das ein echtes Problem. Du könntest jahrelang Beiträge zahlen – für einen Tarif, der an deiner tatsächlichen Absicherungssituation vorbeigeht. Wir prüfen das kostenlos.

Kirchliche Versorgungswerke: VERKA, EZVK und Co.

Viele Kirchenbeamte sind über kirchliche Versorgungswerke abgesichert – entweder zusätzlich zur kirchlichen Pension oder als Teil davon. Die VERKA (Kirchliche Pensionskasse der Evangelischen Kirche in Deutschland) und die EZVK (Evangelische Zusatzversorgungskasse) sind zwei der bekanntesten, aber bei weitem nicht die einzigen. Auf katholischer Seite gibt es eigene diözesane Strukturen.

Diese Versorgungswerke haben eigene Leistungsparameter, Beitragssätze und Rentenfaktoren. Für die Planung der privaten Altersvorsorge und die DU-Absicherung ist entscheidend zu verstehen, was du aus dem kirchlichen Versorgungswerk im Ernstfall bekommst – und was nicht. Eine Analyse deiner tatsächlichen Versorgungsansprüche ist der erste Schritt jeder seriösen Beratung.

Besoldung: Analog – aber nicht identisch

Kirchenbeamte werden häufig analog zur staatlichen Besoldung vergütet, aber eben nicht identisch. Manche Landeskirchen zahlen leicht abweichende Grundgehaltssätze, andere gewähren kirchenspezifische Zulagen – etwa für Gemeindedienst oder besondere Leitungsfunktionen. Für die DU-Absicherungshöhe und die PKV-Beitragskalkulation muss das berücksichtigt werden.

💡 Praxistipp: Beihilfeordnung vor dem Gespräch heraussuchen

Bring zum Beratungsgespräch deine konkrete Beihilfeverordnung der Landeskirche oder Diözese mit – oder zumindest den genauen Namen deines kirchlichen Dienstherrn und deine Besoldungsgruppe. Wir kennen die meisten kirchlichen Beihilfeordnungen, aber je konkreter deine Unterlagen, desto präziser die Empfehlung. Das spart Zeit und schützt dich vor falschen Tarifen.

Seelsorgerische Belastung und das DU-Risiko

Kirchenbeamte in seelsorgerischen, diakonischen oder sozialen Funktionen – Gemeindepädagogen, Verwaltungsleiter in Einrichtungen, Beschäftigte in der Sterbebegleitung oder Krisenintervention – sind einer dauerhaft hohen emotionalen Belastung ausgesetzt. Trauergespräche, die Begleitung Schwerstkranker, Krisenintervention in Notlagen: Das ist keine Randerscheinung, sondern Kern des Dienstes.

Für die DU-Versicherung bedeutet das: Das Risikoprofil ist real und muss in der Wahl der DU-Klausel und der Absicherungshöhe berücksichtigt werden. Wir schauen uns das konkret an – ohne Schönfärberei, aber auch ohne unnötige Dramatik.

Warum Beamtenberatung Plus – und nicht der nächste Makler?

Seit 1983 beraten wir Beamte ehrlich und direkt – ohne Provision, ohne Abschlussdruck.

Kirchliche Beihilfe verstanden

Wir kennen die Unterschiede zwischen EKD-Landeskirchen, Bistümern und staatlicher Beihilfe – und bauen deinen PKV-Tarif auf dem richtigen Fundament.

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Kirchliche vs. staatliche Beihilfe: Die wichtigsten Unterschiede

Warum Standard-Beamtenberatung bei Kirchenbeamten nicht funktioniert – und was das konkret für deine PKV bedeutet.

KriteriumStaatliche BeihilfeKirchliche Beihilfe
RechtsgrundlageBBhV oder LandesbeihilfeverordnungKirchliche Beihilfeordnung je Dienstherr
Beihilfesatz50–80 % (standardisiert nach Familienstand)Variiert je nach Landeskirche / Bistum
ErstattungskatalogKlar durch BBhV definiertTeilweise abweichend – muss geprüft werden
Eigenbehalte / KostendämpfungGeregelt (z.B. Kostendämpfungspauschale BW)Kirchenspezifisch – nicht einheitlich
Versorgung im AlterStaatliche PensionKirchl. Versorgungswerk + ggf. Pension
BeratungskomplexitätStandardisiert – viele Berater können dasHoch – individuell je Dienstherr und Konfession

Das sagen unsere Kunden

832+ echte Bewertungen. 4,89/5 Sterne. 100 % Empfehlungsquote auf ProvenExpert.

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„Erst Beamtenberatung Plus hat die Unterschiede in meiner Beihilfe erkannt. Mein alter PKV-Tarif passte gar nicht zu meiner Landeskirche. Endlich passt alles zusammen."

G. KirchnerVerwaltungsleiter, Ev. Landeskirche
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„Als Kirchenbeamtin fühlt man sich bei den meisten Beratern wie ein Exot. Hier nicht. Zum ersten Mal hat jemand die Besonderheiten meines Dienstherrn wirklich verstanden."

I. BergmannKirchenbeamtin, Bistum Freiburg
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„Ich wusste gar nicht, dass meine VERKA-Ansprüche in die DU-Berechnung einfließen müssen. Bernd hat das sofort angesprochen. Das war genau die Beratung, die ich gebraucht habe."

M. VogtKirchenmusiker im Beamtenverhältnis, EKD
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So läuft deine Beratung als Kirchenbeamter ab

Kein Einheitsprozess. Wir nehmen uns die Zeit, deine spezifische Beihilfeordnung wirklich zu verstehen. Komplett kostenlos.

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Beihilfe-Analyse

Wir identifizieren deine konkrete kirchliche Beihilfeordnung: Erstattungssätze, Eigenbehalte, Besonderheiten. Dazu: Besoldung, Versorgungswerk-Ansprüche (VERKA, EZVK etc.), Familiensituation.

2

Maßgeschneiderter Vergleich

PKV-Tarifvergleich exakt auf deine kirchliche Beihilfe optimiert – nicht auf die staatliche. DU-Analyse unter Berücksichtigung deines konkreten Belastungsprofils und Versorgungswerk-Anspruchs.

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Empfehlung & Umsetzung

Klare, nachvollziehbare Empfehlung – mit konkreten Zahlen, die zu deiner Situation passen. Wenn dein aktueller Schutz passt, sagen wir das auch.

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Häufige Fragen

Antworten auf die wichtigsten Fragen zu PKV, Beihilfe und Absicherung für Kirchenbeamte.

Ja, und zwar erhebliche. Jede Landeskirche und jedes Bistum kann eigene Regelungen haben – bei Erstattungssätzen, beim Katalog erstattungsfähiger Leistungen und bei den Eigenbehalten. Ein PKV-Tarif, der auf die staatliche Beihilfe passt, passt nicht automatisch zur kirchlichen. Das ist kein Randproblem, sondern der häufigste Beratungsfehler bei Kirchenbeamten.
In den meisten Fällen ja – allerdings auf Basis der kirchlichen Beihilfeordnung deines Dienstherrn, nicht der staatlichen. Voraussetzung ist das Beamtenverhältnis zur Kirche; kirchliche Angestellte haben in der Regel keinen Beihilfeanspruch. Im Zweifelsfall: Dienstvertrag und Personalstelle prüfen.
Das hängt davon ab, in welchen Status du wechselst. Wechsel in den staatlichen Beamtendienst: Beihilfeanspruch bleibt grundsätzlich erhalten, aber nach staatlicher BVO – PKV-Tarif muss ggf. angepasst werden. Wechsel in Angestelltenverhältnis: Beihilfeanspruch entfällt, PKV-Vollkostentarif oder GKV nötig. Wir beraten dich zu allen Szenarien – auch zu den PKV-Auswirkungen.
Beide sind kirchliche Versorgungswerke im evangelischen Bereich. VERKA (Kirchliche Pensionskasse) ist reguliert nach Versicherungsaufsichtsrecht und bietet klassische Pensionskassen-Leistungen. EZVK (Evangelische Zusatzversorgungskasse) ist stärker auf Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst angelehnt. Welches für dich relevant ist, hängt von deiner Landeskirche ab. Für die DU-Absicherung und Altersvorsorge müssen beide in der Analyse berücksichtigt werden.
Ja – evangelisch (EKD und Landeskirchen), katholisch (Diözesen und Bistümer) und andere kirchliche Körperschaften des öffentlichen Rechts. Wir kennen die Besonderheiten der wichtigsten Beihilfeordnungen und können bundesweit beraten, auch per Videoberatung.
Nein – vollständig kostenlos und unverbindlich. Wir arbeiten nach dem Festgehaltsprinzip: Kein Berater erhält eine persönliche Provision auf Abschlüsse. Das Unternehmen bekommt bei Abschluss eine Courtage vom Versicherer – aber du hast keinen Berater vor dir, der auf seinen Abschluss-Bonus schielt.

Dein Ansprechpartner

Kein Callcenter, kein Vergleichsportal – ein Team, das seinen Namen dafür gibt.

Bernd Krause – Geschäftsführer Beamtenberatung Plus

Bernd Krause

Geschäftsführer · Der Fairsicherungsladen GmbH · Focus Top 300 Versicherungsmakler

„Kirchenbeamte erleben in der Beratung immer dasselbe: Der Berater nickt, tut so, als wäre alles wie bei Landesbeamten, und empfiehlt einen Standardtarif. Das Problem ist nur: Die kirchliche Beihilfeordnung ist kein staatlicher Standard. Wer das ignoriert, baut eine Absicherung auf dem falschen Fundament. Wir schauen uns deine konkrete Beihilfe an – ehrlich, direkt und ohne Abschlussdruck. Das ist #besserberaten."

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