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* Näherungswerte Stand 2026. BU: 80% Netto als Absicherungsziel (kein gesetzlicher Anspruch bei BU). DU: BeamtVG-Näherung, Länderregelungen können abweichen. Mindestversorgung 2.000 € Brutto (Bund). Zurechnungszeit pauschal 15 Jahre. Keine Rechts- oder Finanzberatung.

Beamter oder im öffentlichen Dienst – warum der Rechner oben für dich besonders wichtig ist

Wenn ich mit Beamtinnen und Beamten über Absicherung spreche, höre ich zwei Dinge besonders oft: „Als Beamter ist man doch gut abgesichert“ und „Das klärt der Dienstherr.“ Und wenn ich mit TVoÄD-Angestellten spreche: „Ich hab doch die VBL.“

Beides stimmt so nicht. In über 6.000 BU- und DU-Beratungen sehe ich dieselbe Lücke immer wieder – nur mit unterschiedlicher Berechnung. Deshalb gibt es diesen Rechner in der Version für den öffentlichen Bereich: Er zeigt dir konkret, was bei dir tatsächlich übrigbleibt.

⚖️ Du bist Beamtin oder Beamter

Du hast Anspruch auf Ruhegehalt bei Dienstunfähigkeit – das ist besser als die gesetzliche EMR. Aber: Unter 5 Dienstjahren gibt es nichts. Und bei wenigen Dienstjahren ist die Lücke oft größer als gedacht. Die Formel 1,79375 % × Dienstjahre klingt technisch – was sie für dein Netto bedeutet, siehst du oben.

🏥 Du arbeitest im TVöD / ÖD angestellt

Du hast Anspruch auf die VBL-Zusatzversorgung – aber bei Erwerbsminderung zahlt die VBL im Durchschnitt nur 180–350 €/Monat zusätzlich zur gesetzlichen EMR. Deine tatsächliche Lücke ist fast genauso groß wie bei jedem anderen Angestellten auch.

Dienstunfähigkeit: Was wirklich übrig bleibt

Die gute Nachricht für Beamte zuerst: Das Ruhegehalt bei Dienstunfähigkeit ist deutlich besser als das, was angestellte Arbeitnehmer über die gesetzliche Erwerbsminderungsrente bekommen. Die schlechte Nachricht: „deutlich besser“ bedeutet nicht „ausreichend“.

BesoldungAktives NettoDienstjahreRuhegehalt netto (ca.)Lücke / Monat
A 123.140 €4 Jahre0 € (kein Anspruch)3.140 €
A 133.360 €8 Jahreca. 1.450 €1.910 €
A 133.360 €18 Jahreca. 1.970 €1.390 €
A 143.650 €12 Jahreca. 1.650 €2.000 €
A 153.980 €20 Jahreca. 2.280 €1.700 €

Näherungswerte nach BeamtVG-Formel: 1,79375 % × Dienstjahre inkl. Zurechnungszeit (pauschal 15 J.), Mindestversorgung ca. 1.450 € netto (2.000 € brutto − Steuern − PKV ca. 250 €/Monat). Länderregelungen können abweichen. Stand 2026.

Aus der Praxis: Der Referendar, der von 3.200 € auf 0 € fiel

Jannik M., 28, Lehramtsreferendar in Baden-Württemberg, seit 14 Monaten im Dienst. Aktives Netto ca. 1.650 € (Anwärterbezüge). Kam zur Beratung, weil ein Kollege ihn aufmerksam gemacht hatte.

Die Berechnung: 14 Monate Dienstzeit – kein Ruhegehaltsanspruch bis zur Verbeamtung auf Probe und fünf abgeschlossenen Dienstjahren. Bei einer Dienstunfähigkeit in dieser Phase wäre er aus dem Referendariat entlassen worden – mit null Versorgungsanspruch. Dazu: Referendare haben häufig noch kein gesetzliches Rentenversicherungskonto, das ausreicht, um EMR zu erhalten.

Die Lösung: Eine DU-Versicherung mit echter Dienstunfähigkeitsklausel und Dienstanfängeroption – ohne Gesundheitsprüfung, zu Günstigkonditionen. Beitrag: 48,20 €/Monat.

Was „echte“ DU-Klausel bedeutet: Wenn dein Dienstherr dich offiziell für dienstunfähig erklärt, zahlt der Versicherer – ohne eigene Prüfung, ohne Widerspruchsmöglichkeit. Eine unechte Klausel dagegen erlaubt dem Versicherer, den Fall trotzdem selbst zu prüfen. Im schlimmsten Fall: Dienstherr sagt „dienstunfähig“, Versicherer sagt „zahlen wir nicht“. Auf diesen Unterschied kommt es an – er steht im Kleingedruckten.

ÖD-Angestellte: Warum die VBL keine BU-Absicherung ist

Dieser Abschnitt ist für alle, die nicht verbeamtet sind, aber im öffentlichen Dienst arbeiten – Krankenpfleger, Sozialpädagoginnen, Verwaltungsangestellte, Erzieherinnen, TVoÄD-Beschäftigte aller Art.

Die VBL – Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder – leistet als Zusatzversorgung eine Art zweite Säule neben der gesetzlichen Rente. Das klingt beruhigend. Aber: Die VBL ist keine Berufsunfähigkeitsversicherung. Sie zahlt im Leistungsfall eine kleine Zusatzrente bei Erwerbsminderung – im Durchschnitt rund 180 bis 350 €/Monat.

Was das in der Realität bedeutet:

BeispielAktives NettoGesetzl. EMR (voll)VBL-Zusatz (ca.)SummeLücke
Pflegefachkraft EG 82.480 €ca. 820 €ca. 200 €1.020 €1.460 €
Sozialpädagogin EG 102.780 €ca. 940 €ca. 250 €1.190 €1.590 €
Verwaltung EG 123.050 €ca. 1.010 €ca. 310 €1.320 €1.730 €

EMR: volle Erwerbsminderungsrente (unter 3h/Tag arbeitfähig), Näherung auf Basis Durchschnittsverdienst. VBL-Zusatz: Schätzung nach typischen Beitragsjahren 15–20 J. Tatsächliche Werte variieren stark. Stand 2026.

Aus der Praxis: Die Erzieherin, die auf die VBL vertraute

Sandra K., 36, staatlich anerkannte Erzieherin in einer städtischen Kita, TVoÄD SuE, seit zwölf Jahren im öffentlichen Dienst. Aktives Netto ca. 2.320 €/Monat. Keine BU-Versicherung – „ich hab ja die VBL und den Arbeitgeber im Rücken“.

Als wir die Zahlen konkret durchgerechnet haben: Bei vollständiger Erwerbsminderung kämen gesetzliche EMR (ca. 760 €) plus VBL-Zusatzrente (ca. 190 €) zusammen auf 950 €. Lücke: 1.370 € pro Monat.

Dazu ein Aspekt, der häufig vergessen wird: Die gesetzliche EMR zahlt erst bei weniger als 3 Stunden Arbeitsfähigkeit täglich – wer also noch irgendwie 3 Stunden am Tag irgendeinen Job machen könnte, geht leer aus. Eine private BU-Versicherung zahlt bereits, wenn du deinen konkreten Beruf zu mindestens 50 % nicht mehr ausüben kannst. Für Erzieherinnen, Pflegekräfte und andere körperlich oder psychisch belastete Berufe ist das ein riesiger Unterschied.

Sandra hat heute eine BU mit echter Absicherung – mit Rückenausschluss, aber Schutz für alle anderen Ursachen. Der häufigste BU-Grund in sozialen Berufen ist nämlich Burnout – und der ist vollständig mitversichert.

💡 Wichtig für ÖD-Angestellte mit körperlich oder psychisch belastenden Berufen: Altenpflege, Kinderpflege, Sozialarbeit, Kita – diese Berufsgruppen werden von vielen Versicherern in höhere Risikoklassen eingestuft. Das bedeutet höhere Prämien oder Erschwerungen. Wir stellen für euch regelmäßig anonyme Risikovoranfragen – ohne namentlichen Eintrag – um das beste Ergebnis zu finden, bevor eine formelle Anfrage gestellt wird.

Die Lücke, die alle vergessen: deine Altersvorsorge

Stell dir vor, du wirst mit 38 dienstunfähig oder berufsunfähig. Deine DU- oder BU-Versicherung zahlt bis 67. Das klingt nach einer guten Lösung – bis du eine Frage stellst, die die meisten nicht stellen: Was passiert mit meiner Altersvorsorge in diesen 29 Jahren?

Beamte: Das Ruhegehalt stoppt auf dem Stand des letzten aktiven Jahres. Du machst keine Dienstjahre mehr, der Ruhegehaltssatz steigt nicht. Bei Pensionsbeginn mit 67 hast du deutlich weniger als Kolleginnen und Kollegen, die bis dahin im Dienst waren.

TVoÄD-Angestellte: Du zahlst nichts mehr in die gesetzliche Rente ein, nichts in die VBL, nichts in private Vorsorgeverträge – außer, du nutzt einen Teil deiner BU-Rente dafür. Wer mit 38 eine Sparrate von 200 €/Monat einstellt, verliert bei 5 % Rendite über 29 Jahre rund 130.000 € an späterem Kapital.

💡 Was das für deine Absicherungshöhe bedeutet: Die DU- oder BU-Rente sollte nicht nur deinen laufenden Lebensunterhalt decken, sondern auch einen Teil für die private Altersvorsorge. Sonst löst du ein Problem und schaffst ein anderes. Das planen wir in der Beratung konkret – auf Festgehalt-Basis, ohne Provisionsdruck.

Was die richtige Höhe wirklich bestimmt

Es gibt keine Universalformel. Aber es gibt drei Fragen, die ich in jeder Beratung stelle:

1. Was kostet dein Leben wirklich? Miete oder Kredit, Kinder, PKV, Auto, laufende Versicherungen – addiert führst du diese Summe bereits im Rechner oben durch. Viele unterschätzen ihre Fixkosten um 30 bis 40 Prozent.

2. Was wäre der staatliche oder berufsständische Anteil? Für Beamte das Ruhegehalt (im Rechner berechnet), für TVoÄD-Angestellte die Summe aus EMR und VBL. Die Differenz ist deine Lücke – die du privat schließen musst.

3. Wie hält die Rente mit der Inflation Schritt? Eine DU-Rente von 1.500 € heute hat in 20 Jahren bei 3 % Inflation nur noch Kaufkraft von rund 830 €. Eine Leistungsdynamik – jährliche Erhöhung der ausgezahlten Rente – ist kein Luxus. Sie ist Inflationsschutz.

Bernd Krause, Beamtenberatung-Plus

„Ich habe über die Jahre viele Beamte beraten, die dachten, sie seien gut abgesichert – und TVoÄD-Angestellte, die dachten, die VBL reiche. In beiden Fällen war die Realität dieselbe: eine Lücke von 1.000 bis 2.000 € pro Monat, die niemand vorher ausgerechnet hatte. Genau das ändert der Rechner oben.“

Bernd Krause · Beamtenberatung-Plus · Karlsruhe · #beamtenberatungplus

Häufige Fragen zu BU und DU im öffentlichen Dienst

Was ist der Unterschied zwischen Dienstunfähigkeit und Berufsunfähigkeit?

Dienstunfähigkeit ist ein beamtenrechtlicher Begriff: Wenn du deinen konkreten Dienst dauerhaft nicht mehr vollständig ausführen kannst, kann der Dienstherr dich in den Ruhestand versetzen. Eine gute DU-Versicherung mit echter DU-Klausel zahlt in diesem Fall sofort – ohne Widerspruch des Versicherers.

Berufsunfähigkeit ist der private Versicherungsfall: Du kannst deinen konkreten Beruf zu mindestens 50 % nicht mehr ausüben. Für TVoÄD-Angestellte ist das der relevante Begriff – Beamte können sich zusätzlich über eine kombinierte BU-DU-Police absichern.

Ich bin Anwärter/Referendar – brauche ich schon jetzt eine DU-Versicherung?

Ja – und je früher, desto besser. Als Anwärter oder Referendar hast du noch keinen Ruhegehaltsanspruch. Bei Dienstunfähigkeit wärst du ohne Absicherung aus dem Dienst entlassen. Gleichzeitig bist du jung und gesund – das bedeutet günstigere Beiträge und oft die Möglichkeit, ohne aufwendige Gesundheitsprüfung abzuschließen. Manche Tarife haben spezielle Dienstanfängeroptionen, die genau für deine Situation gemacht sind.

Was leistet die VBL bei Erwerbsminderung – und warum reicht das nicht?

Die VBL zahlt bei vollständiger Erwerbsminderung eine Zusatzrente, die sich aus deinen eingezahlten Beitragszeiten und dem Punktemodell der VBL berechnet. Im Durchschnitt sind das 180 bis 350 €/Monat zusätzlich zur gesetzlichen EMR.

Das Problem: Erstens ist die gesetzliche EMR selbst niedrig (durchschnittlich unter 1.000 €/Monat volle EMR). Zweitens zahlt die EMR erst bei weniger als 3 Stunden Arbeitsfähigkeit täglich – wer noch irgendwie 3 Stunden arbeiten könnte, erhält nichts. Eine private BU zahlt bereits bei 50 % Einschränkung im eigenen Beruf. Das ist ein entscheidender Unterschied.

Ich arbeite in der Pflege / Kita / Sozialarbeit – bekomme ich überhaupt eine BU?

In den meisten Fällen ja – aber nicht immer zu Standardkonditionen. Körperlich oder psychisch belastende Berufe werden von manchen Versicherern höher eingestuft. Das bedeutet höhere Prämien oder Ausschlüsse für bestimmte Erkrankungen.

Entscheidend ist die richtige Reihenfolge: Erst die anonyme Risikovoranfrage bei mehreren Versicherern stellen, ohne namentlichen Eintrag. Wir kennen die Prüfpolitik der Anbieter und wissen, wer bei Pflegeberufen, Sozialpädagoginnen oder Erzieherinnen verhältnismäßig gute Konditionen bietet. Nach einer formellen Ablehnung wird es dagegen deutlich schwieriger.

Was ist eine echte Dienstunfähigkeitsklausel?

Eine echte DU-Klausel bedeutet: Erklärt dein Dienstherr dich offiziell für dienstunfähig und versetzt dich in den Ruhestand, zahlt der Versicherer ohne eigene Prüfung.

Eine unechte Klausel – auch „einfache Beamtenklausel“ – gibt dem Versicherer das Recht, den Fall trotz Dienstunfähigkeitsbescheid selbst zu prüfen und im Zweifel abzulehnen. Dieser Unterschied steckt im Kleingedruckten und ist einer der häufigsten Fehler beim Abschluss. Wir prüfen das für dich.

Kann ich meine DU-/BU-Rente später noch erhöhen?

Ja – wenn dein Vertrag eine Nachversicherungsgarantie enthält. Nach bestimmten Lebensereignissen – Geh&aum;ltserhöhung, Heirat, Kind, Immobilienkauf, Verbeamtung auf Lebenszeit – kannst du die Rente ohne neue Gesundheitsprüfung erhöhen. Wichtig: Die Garantiebeträge variieren stark zwischen Tarifen. Wir achten beim Abschluss darauf, dass dieser Spielraum für deinen Lebensverlauf passt.

Ich habe Vorerkrankungen. Geht das trotzdem?

Häufig ja – aber der Weg dorthin entscheidet. Zuerst die anonyme Voranfrage: Wir fragen bei mehreren Versicherern an, ohne deinen Namen oder eine formelle Anfrage zu stellen. So wissen wir, welcher Versicherer zu deinem Profil passt – und welcher nicht – bevor irgendein Eintrag entsteht. Erst dann kommt die verbindliche Anfrage. Dieser Schritt ist bei Vorerkrankungen entscheidend.

Warum Beamtenberatung-Plus?

Wir beraten ausschließlich Beamte, Referendare, Anwärter und öffentlich Bedienstete. Alle unsere Beraterinnen und Berater arbeiten auf Festgehalt – kein Provisionsanreiz, kein bevorzugter Partnerversicherer. Das erlaubt uns, das zu empfehlen, was für deine Situation passt – und manchmal auch zu sagen: „Den Tarif brauchst du nicht.“ Seit 1983, über 6.000 BU-/DU-Beratungen, 832+ Bewertungen mit 4,89 von 5 Sternen.

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Deine persönliche Einkommenslücke – jetzt berechnen und besprechen

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Näherungswerte auf Basis BeamtVG, TVoÄD, GRV und VBL-Grundsatzregeln, Stand 2026. Ersetzt keine individuelle Beratung.