PKV im Auslandsdienst

PKV im Ausland: für entsandte Beamte, Diplomaten und Auslandslehrer

Ob im Dienst des Auswärtigen Amts, als entsandter Beamter einer Bundes- oder Landesbehörde oder als Lehrkraft an einer Deutschen Auslandsschule: Bevor du – und deine Familie – ins Ausland gehst, muss glasklar sein, was deine private Krankenversicherung wo und wie leistet. Dauer und Zielland entscheiden über deinen Schutz und deinen Beitrag. Wir klären das anbieterunabhängig und übernehmen auf Wunsch die laufende Betreuung deiner bestehenden PKV per Mandat – ohne Mehrkosten für dich.

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Auslandsverwendung ist kein Urlaub – und deine PKV weiß das nicht von allein

Eine private Krankenversicherung für Beamte ist auf das deutsche Gesundheitssystem und die Beihilfe zugeschnitten. Sobald du dienstlich für längere Zeit ins Ausland gehst, verlässt du genau diesen Rahmen – und plötzlich zählt jede Klausel deines Tarifs. Die entscheidende Frage lautet nicht „bin ich versichert?", sondern „was genau ist wo und für wie lange gedeckt?".

Zwei Faktoren bestimmen die Antwort: wie lange du bleibst und in welches Land du gehst. Ein Schuljahr in Europa ist versicherungstechnisch etwas völlig anderes als ein mehrjähriger Posten in den USA, in China oder in einem Land mit schwacher medizinischer Versorgung. Und dann kommt es stark auf die Gesellschaft an: Manche PKV verlangen für längere oder dauerhafte Auslandsaufenthalte keinen Cent Zuschlag, andere bis zu 100 % Beitragsaufschlag – gerade für teure Gesundheitsmärkte. Wer das vorher weiß, wählt Tarif und Optionen passend zur eigenen Lebensplanung, statt später vor einer Deckungslücke oder einer bösen Beitragsüberraschung zu stehen.

Der teuerste Fehler ist, das erst zu klären, wenn der Umzugscontainer schon gepackt ist. Bis dahin sind viele Weichen gestellt – und manche lassen sich nur mit Aufschlag oder gar nicht mehr korrigieren.
Der wichtigste Zeitpunkt: solange du noch in Deutschland gemeldet bist. Deutsche Versicherer dürfen in aller Regel niemanden neu versichern, der bereits im Ausland gemeldet ist. Bist du erst abgemeldet und im Gastland angekommen, ist der Zug für einen neuen oder angepassten deutschen PKV-Schutz meist abgefahren. Deshalb gilt: lieber ein paar Monate zu früh anfragen als einen Tag zu spät. Auch wenn du bereits versichert bist – jetzt, vor der Abmeldung, ist der richtige Moment, deinen Schutz zu ordnen.

Für wen das gilt

Drei Gruppen betrifft das besonders – und in allen dreien geht es fast immer auch um die mitreisende Familie.

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Diplomaten & Auswärtiges Amt

Rotierende Posten alle paar Jahre, oft in Länder mit ganz eigenem Gesundheitssystem. Beihilfe und Fürsorge folgen im Auslandsdienst besonderen Regeln – deine PKV muss sauber dazu passen.

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Entsandte Beamte

Ob Bundesbehörde, Zoll, Bundeswehrverwaltung oder internationale Organisation: Bei einer Abordnung oder Entsendung ins Ausland ändert sich deine Versicherungslage – manchmal für Monate, manchmal für Jahre.

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Auslandslehrkräfte

Als Auslandsdienstlehrkraft (ADLK) oder Bundesprogrammlehrkraft an einer Deutschen Auslandsschule bist du entsandt – mit allen Fragen zu Beihilfe, PKV-Geltungsbereich und Familie im Gastland.

Verwandte Laufbahnen findest du auf unseren Seiten zur PKV für Lehrer, zur PKV für Professoren und im Hochschulbereich – dort geht es ebenfalls um Gastprofessuren und Sabbaticals im Ausland.

Das muss vor der Ausreise mit deiner PKV geklärt sein

Die Checkliste, die wir mit dir Punkt für Punkt durchgehen:

  • Weltweiter Geltungsbereich: Gilt dein Tarif auch außerhalb Europas – und wenn ja, unbegrenzt oder nur für eine bestimmte Zeit?
  • Dauer & Zielland: Ab wann gilt der Aufenthalt als „dauerhaft", und welche Zuschläge löst dein Zielland aus (0 % bis 100 %)?
  • Krankenrücktransport & Notfall: Ist der medizinisch sinnvolle Rücktransport nach Deutschland eingeschlossen – oder nur der „medizinisch notwendige"?
  • Anpassung des Tarifs: Braucht es einen Auslandstarif, eine Zusatzbaustein-Lösung oder einen zeitweisen Wechsel – und was passiert bei der Rückkehr?
  • Mitversicherung der Familie: Ehepartner und Kinder im Gastland – über die Beihilfe, über die PKV oder über eine Kombination?
  • Beihilfe im Ausland: Wie rechnet deine Behörde Krankheitskosten im Ausland ab, und wo greift deine PKV ergänzend?
  • Beurlaubung ohne Bezüge: Fällt die Beihilfe zeitweise weg, sichert eine Anwartschaft deine Konditionen für die Rückkehr.
Wichtig: Es gibt selten die eine „beste Auslands-PKV". Es gibt die passende Gesellschaft für dein Zielland, deine Dauer und deine Familienkonstellation. Genau das gleichen wir aus 100+ Versicherern für dich ab.

Du hast schon eine PKV? Wir betreuen sie – per Mandat ohne Mehrkosten

Du musst nicht wechseln, um von uns betreut zu werden. Wenn du bereits privat versichert bist, kannst du uns per Maklermandat zu deinem Betreuer machen. Wir übernehmen dann die laufende Betreuung, prüfen deinen Tarif auf die Auslandsverwendung, holen Klarstellungen beim Versicherer ein und optimieren, wo es sinnvoll ist – ohne Mehrkosten für dich und ohne dass sich dein bestehender Beitrag dadurch erhöht.

Der Grund, warum das für dich kostenneutral ist: Für die Betreuung erhalten wir als Unternehmen eine Bestandscourtage vom Versicherer. Unsere Berater arbeiten auf Festgehalt – niemand hat also einen Anreiz, dir etwas zu verkaufen, das du nicht brauchst. Wichtig zu wissen: Eine Maklervollmacht ändert deine Prämien nicht. Dein Beitrag bleibt exakt gleich – du bekommst nur einen Ansprechpartner an die Seite, der deinen Vertrag kennt und für dich am Ball bleibt, auch über die Distanz.

Am besten machst du das, bevor du dich in Deutschland abmeldest: Leg dir unsere Simplr-Versicherungs-App an, lade deine bestehenden Verträge hoch und erteile die Vollmacht. Dann liegt alles gebündelt an einem Ort, wir sehen deinen Schutz auf einen Blick und können auch aus dem Ausland heraus für dich reagieren – ohne Mehrkosten.

Eine Ausnahme, die wir offen sagen:

Bei einigen Gesellschaften – namentlich Debeka, HUK-Coburg, LVM und der Pax/Bruderhilfe – können wir das Mandat nicht übernehmen. Diese Versicherer arbeiten nicht über Makler, sondern ausschließlich im Direkt- bzw. Ausschließlichkeitsvertrieb. Wenn du dort versichert bist, betreust du deinen Vertrag also weiter direkt beim Versicherer. Melde dich trotzdem gern – wir ordnen deine Situation ein und sagen dir, ob dein bestehender Schutz zur geplanten Auslandsverwendung passt.

Familie, Ehepartner und die Zuschüsse, die man leicht übersieht

Ein Auslandsposten ist selten eine Ein-Personen-Entscheidung. Ehepartner und Kinder gehen mit – und für sie stellen sich dieselben Fragen nach Geltungsbereich, Zielland und Anpassung noch einmal neu. Bei Beamtenfamilien sind Kinder über die Beihilfe oft besonders günstig abgesichert; für den Ehepartner kommt es auf dessen eigene Situation an.

Und hier lohnt der Blick über die reine Krankenversicherung hinaus. Bezieht dein Ehepartner eine gesetzliche Rente und ist privat krankenversichert, kann ihm die Deutsche Rentenversicherung einen Beitragszuschuss zur Krankenversicherung zahlen. Solche Zuschüsse werden häufig übersehen oder nicht voll ausgeschöpft. Es geht also nicht nur um die optimale Auslands-PKV, die Anpassung des Tarifs und die Mitversicherung der Angehörigen – sondern um das gesamte Zusammenspiel aus Beihilfe, PKV und Zuschüssen. Genau dieses Gesamtbild schauen wir uns mit dir an.

Bevor irgendwo ein Antrag mit deinem Namen liegt, klären wir über eine anonyme Risikovoranfrage, wie die Gesellschaften eine Vorgeschichte bewerten – für dich und für deine Familie. So entscheidest du in Ruhe und ohne Risiko.

Warum du das mit uns klärst

Wir sind seit 1983 auf Beamte spezialisiert und kennen die Sonderfälle: entsandte Laufbahnen, Auslandsschuldienst, Beihilfe im Ausland. Weil unsere Berater auf Festgehalt arbeiten, empfehlen wir nach Bedarf, nicht nach Courtage.

Festgehalt-Prinzip

Empfehlung nach Bedarf, nicht nach Provision.

Anbieterunabhängig

Vergleich aus 100+ Versicherern statt Bindung an ein Haus.

Mandat ohne Mehrkosten

Wir betreuen auch deine bestehende PKV – für dich kostenneutral.

So läuft deine Klärung ab

Situation aufnehmen

Zielland, Dauer, Familie und dein aktueller Tarif.

Tarif prüfen

Geltungsbereich, Zuschläge und Lücken – schwarz auf weiß.

Optionen zeigen

Anpassen, ergänzen oder wechseln – mit klaren Vor- und Nachteilen.

Umsetzen & betreuen

Auf Wunsch per Mandat, auch nach der Ausreise erreichbar.

Jeder Schritt ist unverbindlich – du entscheidest, wie weit wir gemeinsam gehen.

Bald im Ausland? Lass uns deinen Schutz vorher prüfen.

Sag uns Zielland, Dauer und deine Familienkonstellation – wir sagen dir, ob dein Tarif mitkommt und was du vor der Ausreise regeln solltest. Unverbindlich und mit Festgehalt-Beratern.

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Kurzes Kontaktformular

Lieber telefonisch? Ruf direkt an: 0721 358 369 · oder schreib an anfrage@fair-ka.de

Häufige Fragen zum Auslandsdienst

Bei einem neuen oder angepassten deutschen PKV-Schutz leider meist nicht. Deutsche Versicherer dürfen in aller Regel niemanden neu versichern, der bereits im Ausland gemeldet ist. Deshalb ist der richtige Zeitpunkt, solange du noch in Deutschland gemeldet bist – idealerweise einige Monate vor der Abmeldung. Hast du bereits eine PKV (außer bei Debeka, HUK-Coburg, LVM und der Pax/Bruderhilfe), können wir die Betreuung per Maklervollmacht übernehmen; leg dazu am besten vorab die Simplr-App an und lade deine Verträge hoch.

Nicht automatisch und nicht unbegrenzt. Viele Tarife decken vorübergehende Auslandsaufenthalte ab, aber ab einer bestimmten Dauer oder in bestimmten Ländern greifen Einschränkungen oder Zuschläge. Ob dein Tarif für deine konkrete Entsendung trägt, prüfen wir vor der Ausreise – dann gibt es keine Überraschung.

Weil die Gesundheitskosten je nach Land stark schwanken. Für teure Märkte wie die USA kalkulieren einige Gesellschaften einen Beitragsaufschlag von bis zu 100 %, während andere denselben Aufenthalt ohne Zuschlag versichern. Deshalb lohnt der Vergleich passend zu deinem Zielland – die Unterschiede sind erheblich.

In den meisten Fällen ja. Über ein Maklermandat übernehmen wir die laufende Betreuung deiner bestehenden PKV, ohne Mehrkosten für dich und ohne dass sich dein Beitrag dadurch ändert. Ausnahme sind Gesellschaften, die nicht über Makler arbeiten – etwa Debeka, HUK-Coburg, LVM und die Pax/Bruderhilfe. Dort bleibst du direkt beim Versicherer, wir ordnen deine Lage aber trotzdem gern ein.

Für die Familie stellen sich dieselben Fragen nach Geltungsbereich und Zielland. Kinder von Beamten sind über die Beihilfe meist besonders günstig abgesichert; beim Ehepartner kommt es auf dessen Status an. Wir stimmen die Absicherung auf die gesamte Familie ab, damit im Gastland niemand ohne Schutz dasteht.

Ja. Bezieht zum Beispiel dein Ehepartner eine gesetzliche Rente und ist privat versichert, kann die Deutsche Rentenversicherung einen Beitragszuschuss zur Krankenversicherung zahlen. Solche Zuschüsse werden oft übersehen. Wir schauen uns das Zusammenspiel aus Beihilfe, PKV und Zuschüssen gemeinsam an, damit nichts liegen bleibt.

Fällt die Besoldung und damit die Beihilfe zeitweise weg, sollte dein PKV-Schutz nicht einfach enden. Über eine Anwartschaft sichern wir deine Konditionen und dein Eintrittsalter für die Rückkehr, sodass du danach nicht neu und teurer einsteigen musst.

Dein Auslandsschutz, vorher geklärt statt hinterher bereut

Dauer und Zielland entscheiden über deinen Schutz und deinen Beitrag – und über deine Familie. Lass uns das gemeinsam durchgehen, solange du noch alle Optionen hast. Unverbindlich, anbieterunabhängig und ohne Provisionsinteresse.

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