Risikovoranfarge Berufsunfähigkeitsversicherung: Das sollten Sie wissen
Wer sich mit dem Thema Berufsunfähigkeitsversicherung beschäftigt, wird unweigerlich auf die Risikovoranfrage stoßen. Hierbei empfiehlt sich eine solche Voranfrage für Interessenten mit einer gewissen Krankheitshistorie besonders. Denn Versicherungsgesellschaften arbeiten völlig losgelöst voneinander und unterbreiten Interessenten oftmals gänzlich unterschiedliche Angebote.
So kann es dazu kommen, dass Sie mittels einer Voranfrage bei fünf unterschiedlichen Gesellschaften auch fünf unterschiedliche Angebote erhalten.
Ein Beispiel hierzu könnte folgendermaßen aussehen
- Versicherung 1 lehnt sie vollständig ab
- Versicherer 2 verlangt einen allgemeinen Zuschlag von 30 %
- Versicherungsgesellschaft 3 schließt alle psychischen Erkrankungen und ihr linkes Auge aus
- Versicherung 4 nimmt Sie normal und ohne Ausschluss und Zusatzbeitrag an
- Versicherer 5 schließt psychische Erkrankungen aus und verlangt + 30 %
Dieses Beispiel verdeutlicht, dass Sie ohne eine entsprechende Risikovoranfrage sicherlich im Trüben gefischt hätten, wenn es um die Auswahl des für Sie besten Versicherers ginge. Dies lässt sich zumeist für den Versicherungsnehmer auch schlecht beurteilen, da auch die Gesellschaften regelmäßig ihre Annahmequoten anpassen und auf dieser Grundlage bei den Interessenten unterschiedliche Schwerpunkte setzen und man muss leider sagen, aussieben.
Kann ich mir die Versicherung nicht aussuchen?
Selbstverständlich können Sie sich die Versicherung aussuchen, bei der Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen möchten. Die Versicherungsgesellschaft allerdings kann etwas viel Wichtigeres bestimmen: ob Sie als Versicherter überhaupt infrage kommen und wenn ja, zu welchen Konditionen. Gegenwärtig kann man im Prinzip sagen, dass sich die Versicherungsgesellschaften aussuchen, wen sie versichern möchten. Denn je mehr Erkrankungen, Risiken und andere Gefährdungsaspekte Sie mitbringen, desto geringer ist im Prinzip ihre eigene Möglichkeit die Versicherungsgesellschaft auszuwählen. Die Versicherungsunternehmen arbeiten stets nach dem Aspekt der Wirtschaftlichkeit und Risikominimierung und suchen sich aus diesem Grund häufig nur Interessenten mit besten Voraussetzungen aus.
Macht es Sinn gleich einen Antrag bei einer Versicherungsgesellschaft zu stellen?
Zunächst einmal sollten Sie wissen, dass Sie als Interessent bei einem offiziellen Antrag in eine gemeinsame Datenbank der Versicherungsunternehmen (HIS Datei) eingetragen werden. Sollte Ihr erster Antrag abgelehnt werden, bleibt auch dieser Umstand in der Datei eingetragen. Ferner sind Sie in der Regel verpflichtet, bei weiteren Anträgen anderen Versicherungsgesellschaften Auskunft darüber zu geben, dass sie bereits bei einer Versicherung abgelehnt wurden, oder nur unter erschwerten Bedingungen angenommen werden konnten. Dies führt zu weiteren kritischen Prüfungen und nicht selten zu einer Reihe weiterer Ablehnungen.
Aus diesem Grund macht es Sinn im Vorfeld eine Risikovoranfrage in der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) zu starten.
So gehen wir bei einer Risikovoranfrage gemeinsam mit Ihnen vor:
Schritt 1) Zuerst tragen wir alle relevanten Informationen zusammen. Hierbei berücksichtigen wir Krankenakten und Ihre bisherigen Krankheitsverläufe und halten diese präzise fest. Auf dieser Basis lässt sich bereits in diesem Stadium eine erste Einschätzung zum möglichen Versicherungsschutz vornehmen.
Schritt 2) Falls Ihre gesundheitliche Vorgeschichte nicht allzu Erfolg versprechend für eine direkte Antragstellung aussieht, nehmen wir eine Risikovoranfrage bei den infrage kommenden Versicherungsgesellschaften vor. Hierbei achten wir auf die Leistungen, die Ihnen wichtig sind und können bereits im Vorfeld den Kreis der Gesellschaften eingrenzen. Wenngleich das Ergebnis einer Risikovoranfrage nicht verbindlich ist, unterscheiden sich die endgültigen Prüfungspraktiken der Gesellschaften bei der endgültigen Prüfung des Antrags nicht von dem Ergebnis der Risikovoranfrage.
Schritt 3) Es gibt Härtefälle, in denen ein Versicherungsschutz nicht möglich erscheint. Bei einem solchen Szenario checken wir die Verfügbarkeit von Sonderaktionen bei verschiedenen Versicherungsunternehmen. Hierbei kann es vorkommen, dass vereinfachte Gesundheitsfragen vorausgesetzt werden, die die Aufnahme begünstigen. Nicht selten wird bei solchen Sonderaktionen jedoch der Versicherungsschutz mit einem niedrigeren Gesamtumfang angeboten. Jedoch lassen sich Sonderaktionen auch miteinander verknüpfen, um im Ergebnis auf einen umfangreichen Versicherungsschutz zu kommen.
Zusammengefasst lässt sich sagen, dass man lieber etwas Arbeit in die Vorbereitung und Durchführung einer Risikovoranfrage investiert, als dass man mit einem direkten Antrag abgelehnt wird.
Ist eine Risikovoranfrage kostenpflichtig?
Ihre Zufriedenheit steht im Mittelpunkt unserer Arbeit. Nur durch Vertrauen lässt sich eine gute Zusammenarbeit erreichen. Aus diesem Grund ist die Risikovoranfrage in der Berufsunfähigkeitsversicherung bei uns kostenlos. Sie reichen uns einfach Ihre Patientenakte ein und wir prüfen diese auf Herz und Nieren. Anschließend gehen wir gezielt auf Ihre Bedürfnisse ein und erstellen Ihre Voranfrage.
Ihre Freizeitaktivitäten in der Risikovoranfrage
Was Sie in Ihrer Freizeit machen, ist nicht so interessant für die Versicherungsgesellschaft? Weit gefehlt, denn viele Versicherer interessieren sich mitunter brennend dafür, ob Sie in Ihrer Freizeit Risikosportarten wie Bergsteigen, Eishockey oder Fallschirmspringen betreiben. Diese Angaben zu gefährlichen Hobbys sind derart relevant, dass sie bereits in einer Risikovoranfrage berücksichtigt werden sollten. Auch hierbei werden Sie erkennen, dass es Unterschiede in der Beurteilung der jeweiligen Freizeitaktivität gibt. Wichtig ist, dass Sie nichts verschweigen und die Beurteilung der Aktivität der Versicherung überlassen. Nur dann können Sie im Leistungsfall mit einem reibungslosen Ablauf rechnen.
Eine Risikovoranfrage trotz Rückenbeschwerden – macht das Sinn?
Wirbelsäulenerkrankungen sind ein sensibles Thema bei den Versicherungsgesellschaften. Hierbei riskiert man häufig eine komplette Ablehnung, eine Ausschlussklausel oder einen Risikozuschlag. Denn die Fragen der Gesellschaften unterscheiden nicht in der Schwere der Erkrankung. Wenn die Frage also lautet, ob man in den letzten fünf Jahren wegen Beschwerden an der Wirbelsäule in ärztlicher Behandlung war, muss man dies auch bei einem einfachen Hexenschuss bejahen. Ein konkretisierendes ärztliches Attest kann in minder schweren Fällen der jeweiligen Erkrankung wahre Wunder wirken. Denn wenn hieraus hervorgeht, dass es sich bei dem Vorfall um ein einmaliges Erkrankungsbild gehandelt hat, ist dies eine völlig andere Ausgangsbasis, als wenn Sie unter chronischen Rückenbeschwerden leiden. Gleiches gilt natürlich für alle weiteren Erkrankungen. Auch Allergien oder Krankheiten der Schilddrüse sind regelmäßig versicherbar.
Ist eine anonymisierte Risikovoranfrage in der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) möglich?
Theoretisch ist das möglich. Jedoch zeigt die Praxis, dass anonymisierte Risikovoranfragen von immer weniger Versicherungsgesellschaften akzeptiert werden. Diese landen zumeist unbearbeitet auf dem Datenmüll. Dies hat mitunter praktische Gründe: Im Normalfall stellt man den Antrag auf Versicherungsschutz und verweist hierbei auf die zuvor getätigte Risikovoranfrage. Die Zuordnung zwischen Voranfrage und den Daten des Antragstellers ist bei anonymisierten Vorgängen erschwert bis unmöglich.
Ferner stellen einige Personen diverse anonymisierte Risikovoranfragen bei der gleichen Gesellschaft und hoffen auf unterschiedliche Angebote. Um die Einheitlichkeit in der Angebotsgestaltung zu wahren, distanzieren sich viele Unternehmen von der Bearbeitung anonymisierter Voranfragen.
Da die Bearbeitung von Risikovoranfragen auch mit Arbeit verbunden ist, scheuen Versicherungsgesellschaften anonymisierte Anfragen, da diese in den seltensten Fällen zu Vertragsabschlüssen führen und somit unrentabel erscheinen.
Unser Tipp
Verzichten Sie auf eine anonymisierte Risikovoranfrage und spielen Sie besser mit offenen Karten. Die Sorge in der sog. Sonderwagnisdatei zu landen ist unberechtigt, da es sich lediglich um eine Voranfrage handelt und nicht um einen konkreten Antrag auf Versicherungsschutz. Die Unwissenheit vieler selbst ernannter Experten verleitet Interessenten zu einer anonymisierten Risikovoranfrage. Dies ist absolut nicht nötig und erschwert im Prinzip nur den Gesamtprozess.
Wird meine Risikovoranfrage überhaupt noch von Menschen geprüft?
Wie bereits erwähnt, verursachen Risikovoranfragen eine Menge an Arbeit bei den jeweiligen Versicherungsgesellschaften. Da allerdings in seltenen Fällen ein Ertrag in Form eines Neuabschlusses dabei herumkommt, sind einige Versicherer dazu übergegangen, die Risikovoranfrage in der Berufsunfähigkeitsversicherung elektronisch prüfen zu lassen. Spezielle Computerprogramme übernehmen hierbei die Prüfung der Angaben und schließen bei voreingestellten Krankheitsbildern bereits kategorisch einen Versicherungsschutz aus. Diese Programme lassen zwar bei einfachen Krankheitsbildern ein schnelles Ergebnis zu, sind aber weniger flexibel, wenn es um kompliziertere Krankenakten geht.
Wir sind an Ihrer Seite, wenn es um das Durchbringen von schwierigen Fällen geht. Lassen Sie sich beraten und profitieren Sie von unserer Erfahrung. Kontaktieren Sie uns jetzt!