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PKV Beamte in Mutterschutz und Elternzeit

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PKV für Beamte in Mutterschutz und Elternzeit: Alles Wichtige auf einen Blick

Mutterschutz und Elternzeit sind wichtige Lebensphasen, in denen Beamte besondere Herausforderungen in Bezug auf die private Krankenversicherung (PKV) bewältigen müssen. Dieser Leitfaden beantwortet die häufigsten Fragen und zeigt, wie Sie Ihre Beiträge optimieren, Ihre Versicherung anpassen und von speziellen Tarifen profitieren können.

Mutterschutz: Regelungen für Beamte

Der Mutterschutz beginnt sechs Wochen vor der Geburt und endet acht Wochen danach (bei Mehrlings- oder Frühgeburten: 12 Wochen). Während dieser Zeit haben Beamte Anspruch auf Beihilfe, die einen Teil der medizinischen Kosten abdeckt. Doch was bedeutet das für die PKV?

  • Beihilfe und PKV: Beamte im Mutterschutz profitieren von der Beihilfe, die bis zu 70 % der Krankheitskosten übernimmt. Die restlichen Kosten deckt die PKV ab.
  • Keine Krankentagegeld-Leistungen: Anders als Angestellte erhalten Beamte im Mutterschutz weder Krankentagegeld noch einen Zuschuss vom Dienstherrn.

Tipp: Überprüfen Sie Ihre PKV-Tarife und stellen Sie sicher, dass alle relevanten Leistungen abgedeckt sind.

Unterstützung:

Wenn Sie bei der Planung Unterstützung benötigen und noch nicht Kunde bei uns sind, ist das Vorgehen wie folgt: Registrieren Sie sich in unserer Kundenplattform (Tutorial hier), legen Sie die PKV an und „aktivieren“ Sie diese. Damit werden wir auskunfts- und einsichtsberechtigt bei der PKV und sind Ihr neuer Ansprechpartner. Dann kontaktieren Sie uns zeitnah für eine Beratung. (Es entstehen keine Kosten. NICHT für Debeka und HUK, da diese nicht mit Maklern zusammenarbeiten)

Elternzeit: Beiträge und Anpassungen

In der Elternzeit, die bis zu drei Jahre dauern kann, entfällt das reguläre Einkommen. Beamte erhalten in dieser Phase Elterngeld, das jedoch nicht für die Zahlung der PKV-Beiträge ausreicht. Hier sind Anpassungen notwendig.

  • Beitragsreduzierung: Viele Versicherer bieten spezielle Tarife für die Elternzeit an, die günstiger sind und trotzdem die wichtigsten Leistungen abdecken.
  • Anwartschaftsversicherung: Falls Sie planen, für eine gewisse Zeit keine Leistungen in Anspruch zu nehmen, kann eine Anwartschaft sinnvoll sein, um Beiträge zu sparen. Das ist vor allem sinnvoll, wenn nach der Elternzeit ohne Einkommen „zu Hause geblieben“ wird. Auch für das Kind. Denn mit Wiederaufnahme des Dienstverhältnis greift wieder das Beihilfe+PKV System. Ohne Anwartschaft wird die PKV teurer oder durch die Gesundheitsprüfung unmöglich. Eine Anwartschaft sollte auch fürs Kind gemacht werden!
  • Flexibler Tarifwechsel: Je nach Anbieter können Sie in Tarife mit höherer Selbstbeteiligung wechseln, um Beiträge zu senken.

Wichtig: Besprechen Sie die Möglichkeiten frühzeitig mit Ihrem Versicherer, um finanziellen Druck zu vermeiden.

Nach der Elternzeit: Beiträge bei reduzierter Arbeitszeit

Viele Beamte entscheiden sich nach der Elternzeit für eine Teilzeitstelle oder eine längere Auszeit. Das hat Einfluss auf die Beiträge der PKV:

  • Beihilfeberechtigung bleibt bestehen: Auch bei reduzierter Arbeitszeit bleibt der Anspruch auf Beihilfe erhalten, was Ihre Kosten erheblich senkt.
  • Flexible Beitragsgestaltung: Die PKV bietet oft Möglichkeiten, Beiträge individuell an Ihre neue Einkommenssituation anzupassen.

Tipp: Ein Beratungsgespräch kann helfen, die optimalen Anpassungen für Ihre Situation vorzunehmen.

Die 10 wichtigsten Fragen von Beamten

  1. Wer zahlt die PKV-Beiträge während des Mutterschutzes? Beamte zahlen ihre Beiträge selbst, erhalten aber Beihilfe zur Deckung der Kosten.
  2. Kann ich die PKV während der Elternzeit ruhen lassen? Ja, eine Anwartschaftsversicherung ist möglich, um Beiträge zu sparen, wenn die Möglichkeit der GKV besteht.
  3. Was passiert mit der Beihilfe in der Elternzeit? Der Beihilfeanspruch bleibt während der Elternzeit bestehen.
  4. Kann ich in die GKV wechseln? Ein Wechsel in die GKV ist für Beamte nicht möglich.
  5. Wie versichere ich mein Kind? Kinder von Beamten erhalten in der Regel ebenfalls Beihilfe und können in die PKV aufgenommen werden. Zusatz: Kinder in GKV oder PKV versichern?
  6. Was passiert, wenn ich nach der Elternzeit Teilzeit arbeite? Ihr Beihilfeanspruch bleibt bestehen, und Ihre PKV-Beiträge können angepasst werden.
  7. Deckt die PKV alle Kosten der Geburt? Ja, inklusive Pränataldiagnostik und Hebammenleistungen, je nach Tarif.
  8. Wie hoch sind die Beiträge in der Elternzeit? Diese hängen von Ihrem Tarif und eventuellen Anpassungen ab.
  9. Kann ich die Selbstbeteiligung erhöhen? Ja, dies ist eine Möglichkeit, die Beiträge zu reduzieren.
  10. Welche Tarife sind für die Elternzeit am besten geeignet? Sprechen Sie mit Ihrem Versicherer über spezielle Elternzeit-Tarife.

Individuelle Beratung vom Fairsicherungsladen

Wir verstehen die besonderen Herausforderungen, vor denen Beamte während Mutterschutz und Elternzeit stehen. Unsere unabhängige Beratung hilft Ihnen, die besten Optionen zu finden und Ihre Beiträge optimal zu gestalten.

  • Anbieterunabhängige Beratung mit Fokus auf Ihre Bedürfnisse.
  • Langjährige Erfahrung in der Beratung von Beamten.
  • Individuelle Lösungen für Beitragsreduzierung und Tarifoptimierung.

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