Rechtsschutzversicherung und die Steuer
Bestimmte Voraussetzungen ermöglichen es, eine Rechtsschutzversicherung steuerlich geltend zu machen. Als Werbungskosten kann ein Arbeitnehmerrechtsschutz anerkannt werden. Dieser Versicherungsschutz kann in Anspruch genommen werden, wenn juristische Leistungen bei Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber benötigt wird. Nicht von der Steuer ist der Privat- oder Mietrechtsschutz absetzbar. Kosten für gewerblichen oder freiberuflichen Rechtsschutz können sich steuermindernd bei Selbstständigen auswirken.
Arbeitsrechtsschutzversicherung in der Steuererklärung absetzen
Damit Arbeitnehmer sich im Rahmen von Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber angemessen zur Wehr setzen können, kann die Rechtsschutzversicherung abgeschlossen werden. Es handelt sich hierbei um den Arbeitsrechtsschutz. Steuerlich kann diese Rechtsschutzversicherung geltend gemacht werden. Es sind Kosten, die in der Höhe, welche für eine Arbeitstätigkeit gerechtfertigt sind, den steuerlich gesehenen Aufwendungen entsprechen. Gegeben ist der unmittelbare Zusammenhang zwischen der Arbeitsrechtsschutzversicherung und dem Arbeitsverhältnis. Das ist die Basis, dass der Gesetzgeber die steuerliche Absetzbarkeit akzeptiert.
Miet-, Verkehrs- und Privatrechtsschutz – nicht steuerlich absetzbar
Rechtsschutzversicherungen für den privaten Bereich, wie beispielsweise als Mieter oder der Teilnahme im Straßenverkehr haben mit einem Arbeitsverhältnis nichts zu tun. Da sie steuerlich nicht anerkannt werden, ist zwischen denen für den privaten Sektor und denen für das Arbeitsleben strikt zu trennen. Bei den Eintragungen in die Steuererklärung ist dies zu beachten.
Es kann also passieren, dass diese Beträge nicht anerkannt werden. Wurde ein zu hoher Beitrag fälschlich steuermindernd geltend gemacht, muss der Steuerpflichtige mit einer Steuernachzahlung rechnen.
Den korrekten Betrag für die Einkommensteuererklärung ermitteln
Für viele Arbeitnehmer bieten sich Kompakttarife an. Versichert durch den Rechtsschutz sind die Bereiche Arbeit, aber auch Verkehr, Miete und dergleichen. Für die Steuererklärung ist der Nachteil oft darin zu sehen, dass meist nur eine Versicherungsprämie angegeben ist. Werden die einzelnen Versicherungsbereiche durch den Versicherer nicht separat ausgewiesen, kann ihn der Versicherungsnehmer darum bitten. Wichtig sind hierbei die Kosten für die Rechtschutzversicherung im Arbeitsrecht. Wird der angegebene Beitrag steuermindernd anerkannt, kann unter Umständen die Aufforderung vom Finanzamt kommen, diesen zu belegen.
In die Anlagen N Werbungskosten eingetragen
Werbungskosten in einer Einkommenssteuererklärung werden in die Anlage N summiert eingetragen, um sie beim Finanzamt geltend machen zu können. Es handelt sich um die Werbungskosten, zu den auch die Arbeitsrechtsschutzversicherung gehört. Sie, die Ausgaben für Weiterbildung und Arbeitsmaterialien werden addiert. Im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Erhalt des Arbeitsplatzes sind die Ausgaben zu sehen.
Auswirkungen des Werbungskostenpauschbetrages
Für Steuerpflichtige, die sich in einem Angestelltenverhältnis befinden, hat der Gesetzgeber einen pauschalen Betrag von 1.000,00 Euro pro Jahr vorgesehen, die für damit zusammenhängende Werbungskosten von der Steuer abgezogen werden können. Nur wenn die Werbungskosten den Betrag von 1.000,00 Euro jährlich übersteigen, ist es sinnvoll die Rechtsschutzversicherung abzugeben. Zu den Werbungskosten zählen auch die Kosten zur Weiterbildung und die Fahrtkosten. Von den persönlichen Verhältnissen des Steuerpflichtigen hängt es ab, ob die Summe höher zu beziffern ist als der Pauschbetrag.
Andere Bestimmungen für Selbstständige
Andere Regelungen kommen für Freiberufler und Gewerbetreibende zum Ansatz. Die Rechtsschutzversicherung, welche sie für ihren Betrieb abschließen, können als Kosten der Betriebsausgaben abgesetzt werden. Dadurch werden die steuerpflichtigen Einkünfte gemindert, was zur Senkung der Steuerlast führt. Zu beachten ist, dass die private Rechtsschutzversicherung nicht von der Steuer abgesetzt werden kann.