Rechtsschutzversicherung für Beamte

Wieso eine Rechtschutzversicherung sinnvoll ist, erfahren Sie hier

Rechtsschutzversicherung für Beamte

Das beinhaltet die Rechtsschutzversicherung
 

Rechtsschutzversicherung für Beamte

Eine umfassende Rechtsschutzversicherung zahlt sich für Beamte und Arbeitnehmer aus. Die Bedürfnisse sind denen der Angestellten sehr ähnlich. An erster Stelle steht bei der Rechtsschutzversicherung das Arbeitsrecht. Landläufig ist die Meinung vorherrschend, dass Beamte eine gesicherte berufliche Tätigkeit ausüben. Häufiger als vermutet kommt es zwischen Beamten und ihren Arbeitgebern zu arbeitsrechtlichen Streitigkeiten. Sie müssen sich dann gegen ihre Dienstherren zu Wehr setzen.
Bei privatrechtlichen Fragen bedürfen Beamte ebenso den Schutz wie Arbeitnehmer. An erster Stelle stehen Streitigkeiten mit Nachbarn. Aber auch in der Familie sind Auseinandersetzungen nicht auszuschließen, vor allem dann, wenn es um erbrechtliche Fragen geht. Eine Klage gegen unzureichende ärztliche Behandlung ist ein weiteres Beispiel dafür, dass der privaten Rechtsschutzversicherung gleichermaßen für Beamte wie auch Arbeitnehmer wichtig ist. Bei beiden Berufsgruppen zeichnen sich Parallelen für den Verkehrsrechtsschutz ab.
 

Inhaltsverzeichnis

Nicht ohne Verkehrsrechtsschutz

Eine gute Rechtsschutzversicherung sollte jeder Autofahrer abschließen. Juristische Streitigkeiten im Ressort Verkehrsrecht können schnell anstehen. Da erweist es sich als gut, kostengünstig einen erfahrenen Fachanwalt an seiner Seite zu haben. Versicherer bieten Beamten viele Vorteile bei der Verkehrsrechtsschutzversicherung. Auf die Versicherungsprämie werden teilweise attraktive Rabatte angeboten.
 
DeBeam Beamtenversicherung Bild zu Rechtsschutzversicherung Verkehrsrecht
DeBeam Beamtenversicherung Bild zu Rechtsschutzversicherung Mietrechtsschutz

Mieter brauchen Mietrechtsschutz

Mieter sollten umgehend eine Mietrechtsschutzversicherung abschließen. Bei gerichtlichen Auseinandersetzungen mit dem Vermieter werden die anfallenden Kosten übernommen. Beamte sollten sich ebenfalls, wenn sie zur Miete wohnen so vor anfallenden Rechtsanwalts- und Gerichtskosten schützen. Das umfangreiche Spektrum des Rechtsschutzes für Beamte wird durch diese Absicherung wirkungsvoll abgerundet. Zum Mietrechtsschutz.
 

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Fragen rund um den Arbeitsrechtsschutz

Eine Rechtsschutzversicherung scheint für den Bereich des Arbeitsrechts für Beamte fast unnötig. Beamte haben meist den Status einer unkündbaren Anstellung. Diese Tatsache schließt Streitigkeiten im Beamten-Arbeitsverhältnis nicht aus. Gründe sind in der Besoldung, der Eingruppierungen oder der Arbeitszeugnisse, zu sehen. Demzufolge lohnt sich auch für Beamte ein Abschluss der Rechtsschutzversicherung mit integriertem Arbeitsrecht. Diese Klausel muss aber für den Fall des Falles im Vertrag verankert sein. Zum Arbeitsrechtsschutz.
 

Klauseln im Arbeitsrecht

Jeder Vertrag im Bereich des Arbeitsrechts ist präzise zu prüfen. Das trifft im Besonderen auf Beamte zu. In den allgemeinen Geschäftsbedingungen sind die Klauseln des Arbeitsrechts bei einer Rechtsschutzversicherung definiert. Nachzulesen ist, ob die Streitigkeiten mit den Dienstherren im Vertrag Berücksichtigung finden. Dieser Punkt ist beim Abschluss eines Versicherungsvertrages ein Detail von entscheidender Bedeutung. Wurde die Rechtsschutzversicherung ohne den Arbeitsrechtsschutz abgeschlossen, besteht die Gefahr, dass beim Eintritt des Versicherungsfalls ein Leistungsausschluss eintritt.
 

Eigenheiten für angehende Beamte

Beamte auf Lebenszeit haben eine Kündigung kaum noch zu fürchten. Anders verhält es sich bei Berufseinsteigern. Bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten benötigen sie noch einen professionellen Schutz. Bei Beamten auf Widerruf oder auf Probe ist die rechtliche Lage nicht vergleichbar mit Beamten auf Lebenszeit. Der juristische Beistand durch Experten wird von dieser Berufsgruppe am häufigsten in Anspruch genommen. Daher ist beim Abschluss einer Rechtsschutzversicherung unbedingt darauf zu achten, dass das Arbeitsrecht mit verankert ist.
 

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