🎓 Riester für Beamte & Angestellte im öffentlichen Dienst

Riester für Beamte: Wann es sich wirklich lohnt

Voll digitalisiert, auf dich angepasst und ohne Mehrkosten. Wir erklären ehrlich, ob du als Beamtin oder Beamter berechtigt bist, wann sich Riester rechnet – und was sich 2027 durch das neue Altersvorsorgedepot ändert.

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⚡ Wichtig 2026: Riester wird zum Altersvorsorgedepot

Zum 1. Januar 2027 wird die Riester-Rente reformiert – das neue Altersvorsorgedepot löst sie ab. Wenn du gerade über Riester nachdenkst, solltest du die Reform kennen. Den 3-Minuten-Check und die ganze Entscheidung findest du auf unserer Pillar-Seite.

Zum Altersvorsorge-Rechner →

Bist du als Beamter überhaupt riesterberechtigt?

Kurze, klare Antwort: Ja. Beamtinnen und Beamte sind unmittelbar zulageberechtigt – der Gesetzgeber hat euch als „den Pflichtversicherten gleichgestellte Personen" ausdrücklich in die Riester-Förderung einbezogen (§ 10a EStG), obwohl ihr nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt. Das gilt für Bundes-, Landes- und Kommunalbeamte, Richter, Soldaten und auch Anwärter im Vorbereitungsdienst. Genauso berechtigt sind übrigens Angestellte im öffentlichen Dienst.

Der Haken, an dem viele scheitern: Damit die Zulage fließt, musst du deiner Besoldungsstelle einmalig die Einwilligung zur Übermittlung deiner Besoldungsdaten an die Zulagenstelle erteilen. Ohne diesen einen Zettel bekommst du keinen Cent Förderung – egal wie gut dein Vertrag ist. Erteile die Einwilligung am besten sofort bei Abschluss, spätestens bis zum Ablauf des zweiten Kalenderjahres nach dem Beitragsjahr.

Eine Besonderheit für Beamte: Dein Mindesteigenbeitrag für die volle Zulage bemisst sich an deiner Besoldung des Vorjahres (4 %, maximal 2.100 € pro Jahr inklusive Zulagen), nicht an einem rentenversicherungspflichtigen Einkommen. Wer hier zu niedrig ansetzt, kürzt sich die Zulage selbst – ein Fehler, den wir in der Praxis regelmäßig korrigieren. Genau solche Feinheiten prüfen wir mit dir.

Wann lohnt sich Riester als Beamter?

Die Riester-Rente muss man gerade bei Beamten und Angestellten mit mittlerem oder gehobenem Einkommen sehr differenziert betrachten. Was hier oft den Ausschlag gibt, ist nicht die Zulage allein, sondern in vielen Fällen die steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge. Darüber lassen sich Steuervorteile in Höhe deines persönlichen Steuersatzes erzielen – und je höher deine Besoldungsgruppe, desto stärker wirkt dieser Hebel.

Deshalb beraten wir zu Riester in zwei Schritten: Zuerst klären wir, ob und wie stark sich der Steuervorteil für dich rechnet. Erst danach schauen wir, welcher Tarif zu deinem Anlegetyp passt. Diese Reihenfolge ermöglicht wirklich lukrative Konstellationen – und macht Riester gerade für Beamte interessant.

Grundabsicherung inklusive: Die Riester-Rente bietet neben der Förderung auch eine Beitragsgarantie – dein eingezahltes Geld plus Zulagen ist dir zu Rentenbeginn sicher. Teilauszahlungen und Beitragsfreistellungen sind möglich. Für 2027 kommt mit dem Altersvorsorgedepot eine renditestärkere, garantiefreie Variante hinzu – dazu unten mehr.

Zulagen: Grundzulage & Kinderzulagen

Solange die alten Regeln gelten (bis 31.12.2026), sieht die staatliche Förderung so aus:

ZulageHöhe pro JahrVoraussetzung
Grundzulage175 €Mindesteigenbeitrag (4 % vom Vorjahresbrutto) einzahlen + Einwilligung erteilt
Kinderzulage (vor 2008 geboren)185 € je KindKindergeldbezug
Kinderzulage (ab 2008 geboren)300 € je KindKindergeldbezug
Berufseinsteigerbonus200 € einmaligbis zum 25. Lebensjahr

Für Beamtenfamilien mit Kindern summiert sich das schnell: Zwei Kinder (ab 2008) bringen allein 600 € Kinderzulagen plus 175 € Grundzulage – also 775 € pro Jahr, die der Staat auf deinen Vertrag legt.

Der unterschätzte Hebel: der Steuervorteil

Neben den viel gelobten Zulagen gibt es die steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge als Sonderausgaben (bis 2.100 € im Jahr inklusive Zulagen). Das Finanzamt macht dann automatisch die sogenannte Günstigerprüfung: Es rechnet aus, ob deine Zulagen oder die Steuerersparnis aus dem Sonderausgabenabzug höher sind – und gewährt dir den größeren der beiden Vorteile.

Für viele Beamte mit mittlerem und gehobenem Einkommen ist am Ende der Steuervorteil der größere Hebel – gerade wenn wenige oder keine Kinder da sind. Wie das genau funktioniert, ist nicht kompliziert. Wir zeigen es dir an einem Beispiel.

Die Berechnung – Günstigerprüfung an einem Beispiel

Fall 1 – Beamtin mit einem Kind (nach 2008 geboren): Sie zahlt 1.500 € im Jahr in ihren Riester-Vertrag. Sie bekommt 175 € Grundzulage + 300 € Kinderzulage = 475 € Zulagen. In der Steuererklärung gibt sie die 1.500 € an. Bei einem Steuersatz von 20 % läge die Steuerersparnis bei 300 €. Da die Zulagen (475 €) höher sind als die Steuerersparnis (300 €), bleibt es bei den Zulagen – sie macht über die Zulage das bessere Geschäft.

Fall 2 – Beamter, Gutverdiener, ohne Kind: Er zahlt ebenfalls 1.500 € ein und bekommt 175 € Grundzulage. Das Finanzamt prüft: Bei einem Steuersatz von 42 % läge die Steuerersparnis bei 630 €. Da er 175 € bereits als Zulage erhalten hat, bekommt er die Differenz von 455 € zusätzlich als Steuererstattung. Je höher dein Eigenanteil und dein Steuersatz, desto stärker wirkt der Steuereffekt.

Das Fazit daraus: Anders als oft behauptet lohnt sich Riester nicht nur für Kinderreiche oder Geringverdiener. Über die Steuer wird Riester auch für gut verdienende Beamte interessant. Welcher Weg für dich der bessere ist – Zulage oder Steuer – rechnen wir konkret für dich aus.

Zulage oder Steuervorteil – was bringt dir mehr?

Wir rechnen deine Günstigerprüfung durch und sagen dir ehrlich, ob und wie sich Riester für deine Besoldungsgruppe lohnt. Auf Festgehalt, ohne Abschlussdruck.

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Was ändert sich 2027? Riester wird zum Altersvorsorgedepot

Zum 1. Januar 2027 tritt das beschlossene Altersvorsorgereformgesetz in Kraft. Die Riester-Rente in ihrer bisherigen Form wird durch das Altersvorsorgedepot abgelöst. Das Wichtigste in Kürze:

  • Neben Verträgen mit Garantie kommt ein renditestärkeres Depot ohne Garantiezwang hinzu (mehr ETF-Chance)
  • Neues, prozentuales Fördersystem statt fixer Grundzulage – die Grundförderung steigt auf bis zu 540 € pro Jahr
  • Bestehende Riester-Verträge haben Bestandsschutz – deine Zulagen bleiben erhalten
  • Als Beamter bist du auch im neuen System unmittelbar berechtigt
  • Achtung: Familien mit Kindern und kleinem Beitrag können unter dem neuen System schlechter stehen – genau prüfen

Deine nächsten Schritte 2026: Wenn du jetzt über Riester nachdenkst, lohnt der Blick auf beides – alte Regeln bis Ende 2026 und das neue Depot ab 2027. Auf unserer Pillar-Seite Altersvorsorgedepot für Beamte findest du den interaktiven 3-Minuten-Rechner, der dir eine erste Einschätzung gibt. Alle Details zum Gesetz erklärt unser Ratgeber zum Altersvorsorgereformgesetz.

So beraten wir dich – in zwei Schritten

Schritt 1

Steuer & Förderung klären

Wir prüfen deine Berechtigung und Einwilligung, rechnen die Günstigerprüfung für deine Besoldungsgruppe und sagen dir, ob Zulage oder Steuervorteil überwiegt – oder ob ein anderer Baustein besser passt.

Schritt 2

Den passenden Tarif finden

Erst danach vergleichen wir anbieterübergreifend die Tarife und finden den, der zu deinem Anlegetyp und Zeithorizont passt – heute nach altem Recht oder mit Blick aufs Altersvorsorgedepot 2027.

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  • Der passende Baustein für jede Lebensphase – Riester, Rürup, ETF-Rentenversicherung

Das sagen Beamtinnen und Beamte über uns

★★★★★
„Zum ersten Mal hat mir jemand vorgerechnet, dass sich Riester bei mir vor allem über die Steuer lohnt – nicht über die Zulage. Sehr sachlich und ohne Verkaufsdruck."
Dennis S. – Lehrer, A13
★★★★★
„Mir war gar nicht klar, dass ich als Beamtin die Einwilligung zur Datenübermittlung abgeben muss. Wurde sofort erkannt und in Ordnung gebracht."
Sandra M. – Verwaltungsbeamtin
★★★★★
„Neutral und objektiv, keine Beratung hin zu irgendeinem Tarif. Genau das habe ich gesucht."
Herr K. – Finanzbeamter

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Sag uns kurz, worum es geht – wir prüfen deine Berechtigung, rechnen die Günstigerprüfung und finden den passenden Weg. Kostenlos und unverbindlich.

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Häufige Fragen zu Riester für Beamte

Sind Beamte riesterberechtigt?

Ja, unmittelbar. Beamtinnen und Beamte gehören zu den den Pflichtversicherten gleichgestellten Personen nach § 10a EStG und sind damit direkt zulageberechtigt – obwohl sie nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Voraussetzung ist die Einwilligung zur Übermittlung der Besoldungsdaten an die Zulagenstelle. Auch Angestellte im öffentlichen Dienst sind berechtigt.

Was ist die Einwilligung zur Datenübermittlung – und was passiert ohne sie?

Als Beamter musst du deiner Besoldungsstelle schriftlich erlauben, deine Besoldungsdaten an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen zu übermitteln. Ohne diese Einwilligung wird keine Zulage berechnet und ausgezahlt. Am besten gibst du sie sofort bei Vertragsabschluss ab, spätestens bis zum Ablauf des zweiten Kalenderjahres nach dem Beitragsjahr.

Lohnt sich Riester nur für Familien mit Kindern?

Nein. Zwar bringen Kinderzulagen (bis 300 € je Kind) viel Förderung. Für Beamte mit mittlerem und gehobenem Einkommen ist aber oft der Steuervorteil der größere Hebel – über die Absetzbarkeit der Beiträge und die Günstigerprüfung des Finanzamts. Deshalb lohnt sich Riester auch für gut verdienende Beamte ohne Kinder.

Wie hoch ist die Grundzulage bei Riester?

Nach den aktuell (bis Ende 2026) geltenden Regeln beträgt die Grundzulage 175 € pro Jahr, wenn du den Mindesteigenbeitrag von 4 % deines Vorjahresbruttos (maximal 2.100 € inklusive Zulagen) einzahlst. Kinderzulagen kommen hinzu: 185 € je vor 2008 geborenem Kind, 300 € je ab 2008 geborenem Kind.

Was ändert sich 2027 für meinen Riester-Vertrag?

Ab dem 1. Januar 2027 wird Riester durch das Altersvorsorgedepot abgelöst. Bestehende Verträge genießen Bestandsschutz und laufen unverändert weiter. Neu ist ein renditestärkeres Depot ohne Garantiezwang und ein prozentuales Fördersystem mit einer Grundförderung von bis zu 540 € pro Jahr. Details findest du in unserem Ratgeber zum Altersvorsorgereformgesetz, eine schnelle Einschätzung im 3-Minuten-Rechner auf der Pillar-Seite.

Was kostet mich die Beratung?

Nichts – 0 €. Hinter Beamtenberatung Plus steht Der Fairsicherungsladen GmbH. Die Courtage vom Versicherer ist in jedem Tarif ohnehin einkalkuliert – der Unterschied ist, dass bei uns kein Berater-Einkommen an deinem Abschluss hängt, weil alle fest angestellt sind. Deshalb hörst du von uns auch ein ehrliches „Riester passt bei dir nicht", wenn es so ist.

Riester ja oder nein? Wir rechnen es dir ehrlich vor.

Ob sich Riester für dich über Zulage oder Steuer lohnt – und ob das neue Altersvorsorgedepot 2027 die bessere Wahl ist: Das klären wir gemeinsam. Kostenlos, beamtenspezifisch, auf Festgehalt.

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