Das Altersvorsorgereformgesetz 2027 – was ändert sich für Beamte?
Die größte Reform der privaten Altersvorsorge seit Jahrzehnten ist beschlossen: neues Fördersystem, Altersvorsorgedepot statt Riester, keine Garantiepflicht mehr. Und ja – als Beamtin oder Beamter betrifft dich das direkt. Wir erklären, warum und was jetzt zu tun ist.
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Das Altersvorsorgereformgesetz ist beschlossen: Der Bundestag hat am 27. März 2026 zugestimmt, der Bundesrat am 8. Mai 2026. Das Inkrafttreten ist zum 01.01.2027 vorgesehen. Bis zum 31.12.2026 gelten unverändert die aktuellen Riester-Regelungen. Konkrete Depot-Produkte werden derzeit von den Anbietern vorbereitet und zertifiziert – die ersten kommen im Lauf des Jahres 2026 und Anfang 2027 auf den Markt.
Inhalt dieser Seite
- Was ist das Altersvorsorgereformgesetz (pAV-Reform)?
- Beamte & pAV-Reform – was hat das mit dir zu tun?
- Zeitplan: Wann tritt was in Kraft?
- Das neue Fördersystem – Riester 1.0 vs. Riester 2.0
- Das Altersvorsorgedepot: Das neue Kerninstrument
- Garantievarianten im Überblick
- Flexiblere Auszahlphase: Das ändert sich
- Anbieterwechsel: Einfacher als bisher
- Was passiert mit bestehenden Riester-Verträgen?
- Wer profitiert – und wer nicht?
- WohnRiester: Die Änderungen im Detail
- Was noch offen ist
- Häufige Fragen – besonders für Beamte
Was ist das Altersvorsorgereformgesetz?
Das Altersvorsorgereformgesetz (kurz: pAV-Reform) ist die umfassendste Neuordnung der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge seit Einführung der Riester-Rente im Jahr 2002. Zentrales Ziel: Die bisherige Förderung einfacher, verständlicher, günstiger und renditeorientierter zu gestalten. Das neue Herzstück ist das sogenannte Altersvorsorgedepot – eine geförderte Depotlösung ohne die bisher verpflichtenden Beitragsgarantien.
Die Riester-Rente hat in ihrer bisherigen Form viele Menschen überfordert: komplizierte Einkommensgrenzen, starre Garantieanforderungen, hohe Produktkosten und eine Verrentungspflicht, die kaum jemand wollte. Die pAV-Reform versucht, diese Kritikpunkte zu adressieren – mit echtem Reformwillen, aber auch mit neuen Einschränkungen.
Konkret bedeutet das: Die gewohnte fixe Grundzulage von 175 Euro fällt weg. Stattdessen gibt es eine prozentuale Förderung – der Staat legt auf jeden eingezahlten Euro etwas drauf. Das klingt zunächst einfacher – ist aber nicht für alle Menschen vorteilhafter. Insbesondere Familien mit geringem Einkommen, Alleinerziehende und Geringverdiener könnten unter dem neuen System schlechter gestellt sein, wie unsere Analyse weiter unten zeigt.
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Beamte & pAV-Reform – was hat das mit dir zu tun?
Kurze Antwort: mehr, als viele denken. Anders als oft behauptet, sind Beamtinnen und Beamte unmittelbar zulageberechtigt – genau wie gesetzlich Rentenversicherte. Der Gesetzgeber hat euch als „den Pflichtversicherten gleichgestellte Personen" ausdrücklich einbezogen (§ 10a EStG), obwohl ihr nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt. Das heißt: Die volle Förderung – und ab 2027 das neue Altersvorsorgedepot – steht dir grundsätzlich offen. Es gibt nur einen Haken, an dem überraschend viele Beamte scheitern.
⚠️ Der Beamten-Fallstrick Nr. 1: die Einwilligung zur Datenübermittlung
Damit die Zulage fließt, musst du deiner Besoldungsstelle aktiv die schriftliche Einwilligung zur Übermittlung deiner Besoldungsdaten an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) erteilen (§ 10a Abs. 1a EStG). Ohne diese Einwilligung – abzugeben spätestens bis zum Ablauf des zweiten auf das Beitragsjahr folgenden Jahres – bekommst du keinen Cent Zulage. Wir haben schon Verträge gesehen, bei denen jahrelang Förderung verpuffte, nur weil dieser eine Zettel nie ausgefüllt wurde. Der Bundesfinanzhof hat mehrfach bestätigt: keine fristgerechte Einwilligung, keine Förderung.
Wann ist ein Beamter ausnahmsweise nur mittelbar oder gar nicht berechtigt?
Die Regel ist klar: Beamte sind unmittelbar berechtigt. Es gibt aber Konstellationen, in denen es anders läuft:
✓ Der Normalfall: unmittelbar berechtigt
Bundes-, Landes- und Kommunalbeamte, Richter, Soldaten und Anwärter sind unmittelbar zulageberechtigt – vorausgesetzt, die Einwilligung zur Datenübermittlung liegt vor. Das ist der Fall bei den allermeisten Beamten.
✓ Mittelbar berechtigt: der nicht berechtigte Ehepartner
Umgekehrt gilt: Ist dein Ehe- oder eingetragener Lebenspartner selbst nicht förderberechtigt, kann er über deinen Anspruch einen eigenen „mittelbar" geförderten Vertrag abschließen – mit einem Sockelbeitrag von aktuell 60 € pro Jahr.
✓ Anwärter & Referendare
Auch im Vorbereitungsdienst bist du als Beamter auf Widerruf grundsätzlich unmittelbar berechtigt. Gerade früh anzufangen, lohnt sich – die lange Laufzeit ist dein größter Hebel. Mehr dazu auf unserer Vorsorge-Seite für Beamte.
✗ Der teure Irrtum: „Ich bin doch nicht berechtigt"
Der häufigste Fehler ist nicht fehlende Berechtigung, sondern die nicht abgegebene Einwilligung – oder der Glaube, Beamte seien außen vor. Beides kostet bares Geld. Genau deshalb lohnt der Blick eines Spezialisten.
Warum die Reform für Beamte trotzdem doppelt relevant ist
Erstens ganz direkt: Weil du berechtigt bist, kannst du das neue, renditestärkere Altersvorsorgedepot ab 2027 selbst nutzen – mit Zulagen und ohne die alte Garantiebremse. Zweitens im Signal: Der Gesetzgeber denkt um. Weg von Garantiepflichten, hin zu mehr Renditechancen. Genau diese Richtung ist auch für deine restliche Altersvorsorge als Beamter hochrelevant – etwa über die ETF-Rentenversicherung oder ein freies Depot.
⚠️ Die Pensionslücke – das unterschätzte Risiko für Beamte
Viele Beamte gehen davon aus, dass die Pension ausreicht. Tatsächlich liegt sie bei maximal 71,75 % des letzten ruhegehaltsfähigen Dienstbezugs – und das erst nach rund 40 Dienstjahren. Wer früher geht, in Teilzeit war oder Elternzeit hatte, bekommt weniger. Hinzu kommen steigende Krankenversicherungsbeiträge im Alter und mögliche Beihilfe-Änderungen. Lass deine persönliche Pensionslücke von uns berechnen – kostenlos.
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Zeitplan: Wann tritt was in Kraft?
Der Reformprozess ist abgeschlossen – das Gesetz ist beschlossen. Hier die wichtigsten Meilensteine:
Das Bundeskabinett verabschiedet den Regierungsentwurf zum Altersvorsorgereformgesetz.
Der Bundestag stimmt der Reform zu – inklusive der final ausgehandelten Förderdetails.
Mit der Zustimmung des Bundesrats ist das Altersvorsorgereformgesetz endgültig verabschiedet.
Bis zu diesem Datum können noch Riester-Verträge unter den alten Konditionen abgeschlossen werden. Für Beamte mit Kindern und niedrigem Eigenbeitrag kann das relevant sein.
Das neue System gilt für alle neu abgeschlossenen Verträge. Bestandsverträge laufen unter alten Konditionen weiter.
Die ersten zertifizierten Altersvorsorgedepots werden im Lauf von 2026 und Anfang 2027 verfügbar. Sobald die Tarife stehen, vergleichen wir sie für dich.
⚠️ Wichtig: Noch keine konkreten Produkte am Markt
Das Gesetz steht – die zertifizierten Produkte noch nicht. Wer dir heute schon ein fertiges „Riester-2.0-Produkt" verkaufen will, spekuliert auf die Zukunft. Für dich als Beamten heißt das: Strategie jetzt vorbereiten, aber nicht überstürzt abschließen. Eine erste Einordnung liefert dir der Altersvorsorge-Rechner auf unserer Pillar-Seite.
Das neue Fördersystem – Riester 1.0 vs. Riester 2.0 im Vergleich
Das vielleicht wichtigste Element der Reform: Das Fördersystem wird grundlegend umgebaut. Weg von fixen Zulagen, hin zu einer prozentualen Förderung auf jeden eingezahlten Euro. Auf den ersten Blick wirkt das simpler – doch der Teufel steckt im Detail. Auch für dich als berechtigten Beamten kann das je nach Familien- und Einkommenssituation viel ausmachen.
| Merkmal | Riester 1.0 (bis 31.12.2026) | Riester 2.0 / Depot (ab 01.01.2027) |
|---|---|---|
| Mindestbeitrag | 60 € jährlich | 120 € jährlich |
| Beitrag für volle Förderung | Mind. 4 % des rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens (max. 2.100 € inkl. Zulagen) | Kein starrer Mindest-Eigenbeitrag mehr – Förderung ist prozentual auf jeden Euro |
| Grundförderung | 175 € Grundzulage (fix, unabhängig vom Beitrag) | 50 % auf die ersten 360 € Eigenbeitrag + 25 % auf 361–1.800 € → bis zu 540 €/Jahr |
| Kinderzulage | 185 € (vor 2008 geboren) / 300 € (ab 2008 geboren) | Der Staat verdoppelt bis 25 €/Monat je Kind → bis zu 300 € pro Kind/Jahr (an den Eigenbeitrag gekoppelt) |
| Berufseinsteigerbonus | Einmalig 200 € (bis 25. Lebensjahr) | Einmalig 200 € (bis 25. Lebensjahr) – bleibt ✓ |
| Geförderter Höchstbeitrag | 2.100 € (inkl. Zulagen) | 1.800 € Eigenbeitrag pro Jahr geförderfähig |
| Steuerliche Behandlung | Nachgelagerte Besteuerung der Leistungen | Nachgelagerte Besteuerung – unverändert |
Basis: beschlossenes Altersvorsorgereformgesetz. Exakte Kinderbonus-Kopplung und Produktkonditionen werden mit der Anbieter-Zertifizierung final. Stand: Juli 2026.
Was bedeutet das in Euro und Cent?
Das neue System belohnt höhere Eigenbeiträge stärker als das alte. Wer 1.800 Euro im Jahr einzahlt, bekommt künftig bis zu 540 Euro Grundförderung – deutlich mehr als die 175 Euro Grundzulage bisher. Das klingt gut. Aber: Wer bisher mit kleinem Beitrag eine hohe Förderquote erzielt hat, verliert real. Besonders betroffen: Familien mit mehreren Kindern und niedrigem Einkommen. Das folgende Beispiel zeigt, warum das kein theoretisches Problem ist.
Wer profitiert – und wer nicht?
Die ehrliche Antwort: Das kommt stark auf deine persönliche Situation an. Das neue System ist besser für Sparer mit höherem Eigenbeitrag. Für Menschen mit geringem Einkommen und mehreren Kindern kann es deutlich schlechter sein. Für Beamte gilt: Du bist berechtigt – aber ob sich das geförderte Depot für dich mehr lohnt als etwa eine ETF-Rentenversicherung, hängt vom Einzelfall ab.
Beispiel: Mia, 27 – Alleinerziehend mit 2 Kindern
Teilzeitkraft, 18.000 € Bruttojahreseinkommen, 2 Kinder (4 und 7 Jahre alt), 120 € Eigenbeitrag/Jahr
| Kennzahl | Riester 1.0 | Riester 2.0 |
|---|---|---|
| Eigenbeitrag jährlich | 120 € | 120 € |
| Grundförderung | 175 € | 60 € (50 % von 120 €) |
| Kinderzulage (2 Kinder) | 600 € | gering – da an den Eigenbeitrag gekoppelt |
| Gesamtzulagen (ca.) | 775 € | rund 120 € |
| Effektive Förderquote (ca.) | ~87 % | ~50 % |
Ergebnis: Mia zahlt in beiden Systemen den gleichen kleinen Betrag – aber die fixen Zulagen des alten Systems waren für sie unschlagbar. Im neuen prozentualen System bricht ihre Förderquote spürbar ein, weil die Kinderzulage jetzt an den (geringen) Eigenbeitrag gekoppelt ist. Besonders relevant für Beamtenfamilien mit Kindern und knappem Budget.
Fairerweise gilt auch: Wer bisher hohe Eigenbeiträge zahlen musste, um die volle Förderung zu erhalten, profitiert unter Riester 2.0. Für Beamte in höheren Besoldungsgruppen, die ohnehin mehr sparen wollen, ist das neue System oft günstiger und transparenter.
Vereinfachte Beispielrechnung zur Veranschaulichung. Die exakte Kopplung der Kinderzulage an den Eigenbeitrag wird mit der finalen Produktzertifizierung konkretisiert.
| Personengruppe | Riester 1.0 | Riester 2.0 |
|---|---|---|
| Geringverdiener mit mehreren Kindern | Sehr hohe Förderquote ✓ | Deutlich geringere Förderung ✗ |
| Alleinerziehende mit wenig Spielraum | Fix-Zulagen deckten vieles ✓ | Prozentuales System benachteiligt ✗ |
| Gutverdiener ohne Kinder | Förderquote gering (4 %-Pflicht) | Flexibler, höhere Max-Förderung ✓ |
| Berufsstarter bis 25 (auch Anwärter) | 200 € Bonus ✓ | 200 € Bonus + neues System ✓ |
| Beamte in höheren Besoldungsgruppen | Volle Förderung nur mit hohem Eigenbeitrag | Renditestarkes Depot + Zulagen – oft attraktiv ✓ |
| Beamtenfamilien mit Kindern, kleinem Beitrag | Hohe Kinderzulagen (fix) ✓ | Kinderzulage an Eigenbeitrag gekoppelt – genau prüfen ✗ |
Das Altersvorsorgedepot: Das neue Kerninstrument
Neues Produkt ab 2027Das Altersvorsorgedepot ist die zentrale Neuerung der pAV-Reform. Es löst die bisherigen fondsgebundenen Riester-Versicherungen und Riester-Fondssparpläne in ihrer klassischen Form ab und ermöglicht eine viel direktere Investition in Kapitalmärkte – ohne die bisher gesetzlich vorgeschriebene vollständige Beitragsgarantie. Für dich als unmittelbar berechtigten Beamten öffnet sich damit ein deutlich renditeorientierterer, geförderter Weg.
📊 Was ist ein Altersvorsorgedepot?
Ein Altersvorsorgedepot ist ein staatlich gefördertes Wertpapierdepot, in das Sparer Eigenbeiträge einzahlen und dafür Zulagen erhalten. Die Beiträge können in Investmentfonds (aktiv und ETF), aber auch in sogenannte ELTIFs (alternative Kapitalanlagen wie Infrastrukturfonds) investiert werden. Entscheidend: Es gibt keine gesetzlich vorgeschriebene Beitragsgarantie mehr – es sei denn, man wählt das Standardprodukt.
Was kann im Depot investiert werden?
- Investmentfonds (aktiv gemanagte Fonds)
- ETFs (börsengehandelte Indexfonds)
- Sicherungsvermögen (bei Versicherungslösungen)
- ELTIFs – European Long-Term Investment Funds (Infrastrukturfonds, Private Equity etc.)
Die Zulassung von ELTIFs ist dabei ein Signal: Der Gesetzgeber denkt bei der Reform auch an renditestarke, aber weniger liquide Alternativen. Das ist für langfristige Altersvorsorge durchaus sinnvoll – setzt aber gute Beratung voraus. Als Beamter, der sein Portfolio auf Pension plus private Vorsorge aufbaut, sind genau solche strukturellen Überlegungen entscheidend.
Drei Garantievarianten – was darf ich wählen?
Das neue System bietet drei klar definierte Produktvarianten. Das Standardprodukt ist dabei Pflicht für jeden Anbieter – das garantiefreie Depot ist das renditestärkere, aber schwankungsreichere Gegenstück.
Altersvorsorgedepot
0 %Beitragsgarantie
Höchste Renditechancen, volle Marktteilnahme. Keine Kapitalgarantie – das Guthaben kann schwanken. Für langfristige Anleger mit Risikobereitschaft.
Standardprodukt
80 %Bruttobeitragsgarantie
80 % der eingezahlten Eigenbeiträge (plus Zulagen) sind zu Rentenbeginn garantiert. Ausgewogener Kompromiss zwischen Rendite und Sicherheit. Jeder Anbieter muss es bieten.
Standardprodukt
100 %Bruttobeitragsgarantie
100 % der eingezahlten Beiträge sind garantiert. Höchste Sicherheit, dafür geringere Renditechancen. Für sicherheitsorientierte Sparer mit kurzer Restlaufzeit.
💡 Einschätzung: Der Wegfall der 100-%-Garantiepflicht ist eine gute Nachricht
Die bisherige Verpflichtung, 100 % der eingezahlten Beiträge zu garantieren, hat Versicherer gezwungen, einen Großteil der Gelder konservativ anzulegen. Das hat die Rendite massiv gedrückt. Ab 2027 können Anbieter deutlich renditeorientierter investieren – was langfristig den Sparenden zugutekommt. Genau diese Philosophie verfolgen wir bei Beamtenberatung Plus seit Jahren: Beamte brauchen keine überteuerten Garantien, sie brauchen Rendite mit System.
Flexiblere Auszahlphase: Das ändert sich
Einer der größten Kritikpunkte an der bisherigen Riester-Rente war die Verrentungspflicht: Das angesparte Kapital musste zum großen Teil als lebenslange Rente ausgezahlt werden. Das ändert sich grundlegend – und ist auch für dich als berechtigten Beamten ein wichtiges Signal.
Was war bisher Pflicht?
Im alten System mussten mindestens 70 % des Guthabens als lebenslange Rente ausbezahlt werden. Nur 30 % durften als Einmalzahlung entnommen werden. Das empfanden viele als unflexibel.
Was ist ab 2027 möglich?
- Lebenslange Verrentung (wie bisher)
- Auszahlplan bis zum Endalter 85 Jahre – ohne Pflicht zur späteren Verrentung
- Vollständige Auszahlung des Restkapitals am Ende des Auszahlplans
- Weiterhin: Teilkapitalisierung von max. 30 % des Vertragsguthabens möglich
- Möglichkeit, vor der Auszahlphase zu einem reinen Auszahlprodukt (z. B. Sofortrente) zu wechseln
- Diskutiert, aber noch nicht final: Verlängerung des Auszahlplans bis Endalter 90 Jahre
⚠️ Longevity-Risiko: Bedenke auch das „zu lange leben"
Ein Auszahlplan bis 85 klingt großzügig. Aber was, wenn du 90, 95 oder 100 Jahre alt wirst? Dann ist das Geld aufgebraucht, bevor das Leben endet. Beamte haben durch die Pension zwar ein lebenslanges Grundeinkommen – aber je nach Pensionslücke kann privates Kapital im hohen Alter trotzdem knapp werden. Die richtige Kombination aus lebenslanger Rente und flexiblen Auszahlungen ist auch für Beamte keine Selbstverständlichkeit.
Anbieterwechsel: Einfacher und günstiger als bisher
Bisher war ein Wechsel des Riester-Anbieters oft teuer und aufwändig. Das ändert sich mit der Reform spürbar.
- Nach 5 Jahren: Anbieterwechsel ohne jegliche Wechselkosten des abgebenden Anbieters
- In den ersten 5 Jahren: max. 150 € Wechselkosten erlaubt
- Binnenwechsel kostenlos
- Alle Wechsel sind förderunschädlich – das gesamte Kapital inklusive Zulagen wandert mit
Das ist ein echter Fortschritt. Für dich als Beamten mit bestehendem Riester-Vertrag heißt das: Wer einen alten, teuren Vertrag hat, kann künftig einfacher in ein besseres Produkt oder ins neue Depot wechseln. Bisher konnten Anbieter Wechsel durch hohe Stornogebühren faktisch verhindern. Ob sich das für deinen Vertrag lohnt, klären wir konkret – oder du machst den 3-Minuten-Check.
Was passiert mit bestehenden Riester-Verträgen?
Gute Nachricht vorweg: Kein laufender Riester-Vertrag wird automatisch verändert oder gekündigt. Bestandsverträge laufen grundsätzlich unter den bisherigen Konditionen weiter – auch dein Vertrag als berechtigter Beamter.
- Dein bestehender Riester-Vertrag bleibt unverändert gültig – mit den alten Förderregeln
- Es soll ein freiwilliges Wechselrecht in die neue Fördersystematik geben
- Auch ein förderunschädlicher Transfer des Kapitals auf ein neues Altersvorsorgedepot ist geplant
- Für Bestandsverträge mit Auszahlplänen: Die frühere Pflicht zur Zwangs-Teilverrentung soll streichbar werden
- Ob der Wechsel für dich sinnvoll ist, hängt stark vom Einzelfall ab – besonders wenn Kinder im Haushalt leben
🔍 Wann lohnt ein Wechsel – gerade für Beamte?
Wenn du als Beamter einen bestehenden Riester-Vertrag besparst, lohnt eine genaue Analyse. Läuft er teuer oder renditeschwach, kann der Wechsel ins garantiefreie Depot attraktiv sein. Hast du dagegen Kinder und zahlst nur einen kleinen Beitrag, kann der alte Vertrag mit seinen fixen Zulagen bis Ende 2026 die bessere Wahl bleiben. Das ist kein Fall für eine Pauschallösung – aber ein perfekter Fall für unseren Rechner und ein kurzes Gespräch.
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WohnRiester: Die Änderungen im Detail
Die Eigenheimrente – besser bekannt als WohnRiester – bleibt auch im neuen System erhalten. Für Beamte mit geplantem Wohneigentum sind die Änderungen relevant.
- WohnRiester bleibt als Förderoption erhalten
- Anbieter müssen WohnRiester nicht mehr zwingend anbieten – bei Bedarf kann in ein entsprechendes Produkt gewechselt werden
- Die bisherige Mindestentnahme von 3.000 € bei Teilkapitalentnahme entfällt
- Der Zeitraum für die Besteuerung des Wohnförderkontos wird auf fünf Jahre ab Beginn der Auszahlphase verkürzt
- Die Pflicht zur Überwachung der Selbstnutzung endet danach ersatzlos
Für WohnRiester-Nutzer ist die Verkürzung des Besteuerungszeitraums beim Wohnförderkonto eine echte Vereinfachung. Bisher musste die Selbstnutzung über viele Jahre nachgewiesen werden – das entfällt künftig nach fünf Jahren in der Auszahlphase.
Was noch offen ist – und worüber diskutiert wird
| Thema | Stand | Details |
|---|---|---|
| Förderung für Selbstständige | Später geplant | Eine unmittelbare Förderung von Selbstständigen soll in einem späteren Schritt geprüft werden. Für Beamte mit selbstständiger Nebentätigkeit im Einzelfall relevant. |
| Überzahlungsmöglichkeit | In Konkretisierung | Eigenbeiträge über den geförderten Höchstbetrag hinaus sollen möglich sein; der ungeförderte Teil würde separat behandelt und bleibt flexibel entnehmbar. |
| Auszahlplan bis 90 Jahre | In Diskussion | Statt Endalter 85 wird auch 90 Jahre diskutiert – hier sind Detailregelungen noch offen. |
| Konkrete Produktangebote | Noch nicht am Markt | Zertifizierte Altersvorsorgedepots werden im Lauf von 2026/2027 verfügbar. Aktuell existieren noch keine kaufbaren Produkte. |
| Zusatzversicherungen | Wegfallend | BU-Klauseln und Hinterbliebenenabsicherungen dürfen im neuen System nicht mehr kombiniert werden. Nur eine optionale Rentengarantiezeit bleibt erlaubt. |
⚠️ BU-Kombi fällt weg – für Beamte besonders relevant
Bisher konnten Riester-Verträge mit einer Berufsunfähigkeitsabsicherung kombiniert werden. Diese Möglichkeit entfällt ab 2027 komplett. Für Beamte ist das weniger ein Riester-Problem – aber ein wichtiges Signal: Die Dienstunfähigkeit sollte ohnehin immer eigenständig und beamtenspezifisch mit echter DU-Klausel abgesichert sein. Ein kombiniertes Riester-BU-Produkt war für Beamte sowieso selten die optimale Lösung. Mehr zur Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte →
Warum Beratung zur Reform für Beamte so wichtig ist
Das neue Gesetz gibt es auf dem Papier. Was es für deinen konkreten Fall als Beamter bedeutet – das hängt von deiner Lebenssituation, deiner Besoldungsgruppe, dem Bundesland, dem bisherigen Vertrag und deinen Zielen ab. Genau das ist der Moment, wo gute Beratung den Unterschied macht. Und gute Beratung bedeutet für uns: ehrlich, auf Festgehalt und beamtenspezifisch.
Festgehalt statt Provision
Alle Berater arbeiten auf Festgehalt. Kein Abschlussdruck, keine bevorzugten Anbieter. Wir verdienen gleich, ob du abschließt oder nicht. Das sagt kein Debeka-Vertreter von sich.
Beamten-Spezialist seit 1983
Über 40 Jahre Erfahrung in der Beratung von Beamten – Referendare, aktive Beamte, Pensionäre. Wir kennen Beihilfe, Pensionslücken und DU-Klauseln in- und auswendig.
45+ Versicherer im Vergleich
Kein Anbieter zahlt uns dafür, bevorzugt empfohlen zu werden. Wir vergleichen den Markt – für deine Situation als Beamter, nicht für unsere Marge.
Ärztehausprinzip: Spezialist für Altersvorsorge
Jeder Berater ist Fachspezialist für seinen Bereich – kein Generalist, der alles ein bisschen kann. Dein Altersvorsorge-Berater kennt Beamten-Besonderheiten wie die Pensionslückenberechnung, Rürup und die 12/62-Regel.
Häufige Fragen – besonders für Beamte
Das beschäftigt Beamte, Referendare und Anwärter in unserer täglichen Beratung am meisten, wenn es um die pAV-Reform geht.
Ja. Beamtinnen und Beamte sind – anders als oft behauptet – unmittelbar zulageberechtigt. Der Gesetzgeber hat euch als „den Pflichtversicherten gleichgestellte Personen" ausdrücklich in die Förderung einbezogen (§ 10a EStG), obwohl ihr nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt. Voraussetzung ist, dass du deiner Besoldungsstelle die Einwilligung zur Übermittlung deiner Besoldungsdaten an die Zulagenstelle erteilst. Ohne diese Einwilligung fließt keine Zulage – das ist der häufigste und teuerste Fehler.
Als Beamter musst du deiner zuständigen Besoldungsstelle schriftlich erlauben, deine Besoldungsdaten an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) zu übermitteln. Erst damit kann die Zulage berechnet und ausgezahlt werden. Die Einwilligung solltest du am besten sofort bei Vertragsabschluss erteilen – spätestens bis zum Ablauf des zweiten Kalenderjahres nach dem jeweiligen Beitragsjahr. Wird die Frist versäumt, gehörst du für dieses Jahr nicht zum begünstigten Personenkreis und verlierst die Förderung.
Auch als berechtigter Beamter ist Riester bzw. das neue Depot selten die einzige Lösung. Drei Wege ergänzen sich oft: Das geförderte Altersvorsorgedepot nutzt Zulagen und Renditechancen. Die ETF-Rentenversicherung nutzt über die 12/62-Regel steuerliche Vorteile im Versicherungsmantel. Und die Rürup-Rente ist für Beamte in höheren Besoldungsgruppen steuerlich hochattraktiv. Welche Kombination zu dir passt, hängt von Besoldungsgruppe, Dienstjahren und Zielen ab – das klären wir kostenlos.
Das Gesetz ist beschlossen (Bundestag 27.03.2026, Bundesrat 08.05.2026) und tritt zum 01.01.2027 in Kraft. Bis zum 31.12.2026 können noch Verträge nach den alten Riester-Regeln abgeschlossen werden. Ob das sinnvoll ist, hängt von deiner Situation ab: Für Beamtenfamilien mit Kindern und kleinem Eigenbeitrag können die alten fixen Zulagen deutlich vorteilhafter sein als das neue prozentuale System.
Nichts automatisch. Der Vertrag läuft unter den bisherigen Konditionen weiter. Es soll ein freiwilliges Wechselrecht in die neue Förderwelt geben, eine Pflicht gibt es nicht. Ob ein Wechsel sinnvoll ist, hängt von Kosten, Rendite und Garantie deines Vertrags sowie von deiner Familiensituation ab. Eine erste Einordnung liefert dir unser 3-Minuten-Check.
Das Altersvorsorgedepot ist das neue Herzstück von Riester 2.0: ein gefördertes Wertpapierdepot, in das Sparer Eigenbeiträge einzahlen und staatliche Zulagen erhalten. Im Gegensatz zu bisherigen Riester-Produkten muss keine vollständige Beitragsgarantie geboten werden. Das ermöglicht mehr Rendite – bedeutet aber auch, dass das Kapital zwischenzeitlich schwanken kann. Als unmittelbar berechtigter Beamter kannst du es voll nutzen.
Ja. Ab 2027 sind Zusatzversicherungen wie Berufsunfähigkeits- oder Hinterbliebenenabsicherung im Rahmen eines geförderten Altersvorsorgeprodukts nicht mehr zulässig. Für Beamte war die kombinierte BU-Riester-Lösung ohnehin meist nicht die beste Wahl – eine eigenständige Dienstunfähigkeitsversicherung mit echter DU-Klausel ist die richtige Absicherung.
Ja. Weil du unmittelbar berechtigt bist, steht dir das neue Altersvorsorgedepot offen – und es lässt ETFs ausdrücklich zu, auch im garantiefreien Modell. Das ist eine der positiven Neuerungen der Reform. Ergänzend bietet die ETF-Rentenversicherung eine ähnliche Anlage mit steuerlichen Vorteilen durch den Versicherungsmantel.
Das ist individuell und hängt von Besoldungsgruppe, Dienstjahren, Bundesland und angestrebtem Lebensstandard ab. Als Faustregel: Die Pension beträgt nach 40 Dienstjahren 71,75 % des letzten ruhegehaltsfähigen Dienstbezugs. Wer früher geht oder weniger Dienstjahre hat, bekommt entsprechend weniger. Dazu kommen steigende PKV-Beiträge im Alter und mögliche Beihilfe-Änderungen. Wir berechnen deine persönliche Pensionslücke kostenlos – ruf einfach an: 0721 358 369.
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