Beihilfesätze: Was steht dir als Beamter wirklich zu?
50, 70 oder 80 % – klingt simpel, ist es aber nur halb. Wir erklären dir in Klartext, welcher Satz für dich gilt, wie er sich über dein Berufsleben verändert und worauf es bei deiner PKV wirklich ankommt.
Erstmal in Ruhe: Was ist eigentlich ein Beihilfesatz?
Als Beamter bekommst du keinen Arbeitgeberzuschuss zur Krankenversicherung wie ein normaler Angestellter. Stattdessen springt dein Dienstherr direkt für einen Teil deiner Krankheitskosten ein – das nennt sich Beihilfe. Der Beihilfesatz ist der Prozentsatz, den der Staat von deinen beihilfefähigen Rechnungen übernimmt. Den Rest deckst du über eine private Krankenversicherung ab, genauer gesagt über einen sogenannten Beihilfeergänzungstarif.
Die Logik dahinter ist einfacher, als es klingt: Je höher dein Beihilfesatz, desto weniger Prozent musst du privat absichern – und desto günstiger wird deine PKV. Wer nur 50 % vom Staat bekommt, braucht eine PKV, die die anderen 50 % abdeckt. Wer 80 % bekommt, muss nur noch 20 % privat versichern. Das ist der Grund, warum dein persönlicher Satz so wichtig für deine monatlichen Kosten ist – und warum es sich lohnt, ihn genau zu kennen, statt einfach den erstbesten Tarif zu nehmen.
Die gute Nachricht vorweg: Als Beamter gehörst du zu einer privilegierten Gruppe. Während privat Vollversicherte steigende Beiträge fürchten, bekommst du vom Staat einen stabilen, oft sogar steigenden Zuschuss. Du musst nur dafür sorgen, dass deine PKV exakt zu deinem Satz passt – nicht zu viel, nicht zu wenig.
Die drei Beihilfesätze, die du kennen musst
Im Kern gibt es drei Sätze. Welcher für dich gilt, hängt von deiner Lebenssituation ab – nicht primär von deinem Bundesland (dazu gleich mehr).
Der Standardsatz
- Aktive Beamte, Anwärter, Referendare
- Ledig oder mit einem Kind
- PKV deckt die restlichen 50 %
Der erhöhte Satz
- Beamte mit zwei oder mehr Kindern
- Pensionäre & Versorgungsempfänger
- Berücksichtigungsfähige Ehepartner
Der Kindersatz
- Berücksichtigungsfähige Kinder
- Waisen mit eigenem Anspruch
- Nur 20 % bleiben privat zu decken
Dein Beihilfesatz auf einen Blick
So sieht die Zuordnung in der Praxis aus – die geltende Fassung nach den Bundes- und Landesbeihilferegelungen:
| Wer du bist | Beihilfesatz | Privat abzusichern |
|---|---|---|
| Beamter, ledig / 1 Kind | 50 % | 50 % |
| Beamter mit 2+ Kindern | 70 % | 30 % |
| Anwärter / Referendar | 50 % | 50 % |
| Pensionär / Versorgungsempfänger | 70 % | 30 % |
| Ehepartner (mit Einkommensgrenze) | 70 % | 30 % |
| Kinder | 80 % | 20 % |
Der ehrlichste Satz auf dieser Seite: Der Prozentsatz ist nur die halbe Wahrheit
Viele Ratgeber tun so, als würden sich die Beihilfesätze zwischen den Bundesländern dramatisch unterscheiden – und du müsstest nur das „richtige" Land finden, um zu sparen. Das stimmt schlicht nicht. Die Bemessungssätze sind bundesweit weitgehend gleich: 50, 70 und 80 % gelten in fast allen Ländern und beim Bund nach derselben Logik.
Wo es wirklich auseinandergeht, ist das Kleingedruckte – und genau da wird es teuer oder günstig. Diese Punkte unterscheiden sich von Land zu Land erheblich, und sie entscheiden am Ende über deinen tatsächlichen Eigenanteil:
Wahlleistungen
- Chefarzt & Zweibettzimmer
- Mal voll beihilfefähig, mal gestrichen
- Mal nur gegen festen Eigenbeitrag pro Tag
Zahnersatz
- Material- & Laborkosten oft gedeckelt
- In Thüringen z. B. nur 40 % beihilfefähig
- In NRW dagegen 70 %
Eigenbehalte & Pauschalen
- Kostendämpfungspauschalen je nach Land
- Abzüge pro Medikament oder Krankenhaustag
- Hessen: +15 % stationär als Sonderfall
Ein Beispiel macht es greifbar: Ein kinderloser Beamter mit 50 % Beihilfesatz bekommt in Thüringen bei Zahnersatz-Laborkosten effektiv nur 20 % erstattet – nämlich 50 % von den beihilfefähigen 40 %. In NRW wären es deutlich mehr. Derselbe Prozentsatz „50 %" bedeutet also je nach Land eine völlig andere Erstattung in Euro. Wer nur auf die große Zahl schaut, übersieht genau die Lücken, die im Ernstfall richtig wehtun.
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Familie Berg aus Karlsruhe – ein typisches Beispiel
Stell dir Familie Berg vor: Markus (45) ist Beamter, seine Frau Anna (42) ist berücksichtigungsfähig, dazu kommen drei Kinder im Alter von 8, 12 und 16 Jahren. Für die Familie greifen gleich mehrere Sätze gleichzeitig – und das ist der Punkt, an dem viele den Überblick verlieren.
Markus bekommt als Beamter mit zwei oder mehr Kindern 70 % Beihilfe – muss also nur 30 % privat absichern. Anna kommt ebenfalls auf 70 %, sofern ihr Einkommen unter der Grenze bleibt. Und für jedes der drei Kinder zahlt der Staat sogar 80 %, sodass pro Kind nur ein kleiner privater Restbetrag übrig bleibt. Unterm Strich ist eine solche Familie deutlich günstiger versichert, als die meisten erwarten – vorausgesetzt, jeder Tarif ist sauber auf den jeweiligen Satz abgestimmt.
Genau hier passieren in der Praxis die teuren Fehler: Wer aus Bequemlichkeit für alle denselben Tarif wählt oder eine Vollversicherung statt einer passenden Beihilfeergänzung abschließt, zahlt schnell jeden Monat dreistellig zu viel. Das fällt oft jahrelang nicht auf – bis man genauer hinschaut.
Wie sich dein Satz über dein Berufsleben verändert
Dein Beihilfesatz ist kein starres Etikett – er wandert mit deiner Karriere und deiner Familie. Wer das von Anfang an mitdenkt, wählt einen PKV-Tarif, der diese Sprünge mitmacht, statt später teuer umsteigen zu müssen.
Anwärter
50 % Beihilfe bei noch kleinem Gehalt. Jetzt den Grundstein für einen langfristig stabilen Tarif legen.
Aktiver Beamter
50 %, mit zwei Kindern 70 %. Höchste PKV-Kosten, aber auch das beste Einkommen der Laufbahn.
Familienphase
Kinder mit 80 %, Partner mit 70 %. Die Familie ist günstiger abgesichert, als viele denken.
Ruhestand
70 % Beihilfe – die PKV wird spürbar günstiger, genau dann, wenn der Schutzbedarf am höchsten ist.
Warum Beamte mit uns arbeiten
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Unsere Berater verdienen nicht mehr, wenn du einen teureren Tarif abschließt. Wir empfehlen, was zu dir passt – nicht, was uns nützt.
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Wer wir sind
„Wir sorgen dafür, dass kluge Menschen keine dummen Versicherungen abschließen — sondern endlich Ruhe haben."
Wir sind die Beamtenberatung Plus aus Karlsruhe – seit 1983 spezialisiert auf Beamte, Referendare und Anwärter. Alle Berater arbeiten auf Festgehalt: Niemand verdient an deinem Abschluss persönlich. Wir kennen die Beihilferegelungen aller Bundesländer und des Bundes im Detail. Persönlich in Karlsruhe oder bequem online – seit 2014.
#besserberaten
Über den Autor
Ich bin Bernd Krause, Geschäftsführer der Beamtenberatung Plus. Ich habe den Betrieb 2018 von meinem Vater übernommen, der ihn 1983 gegründet hat. Gerade beim Thema Beihilfe erlebe ich immer wieder, wie viel Geld an winzigen Details hängt, die in keiner Tabelle stehen.
Mein Wissen teile ich in meinem Buch „Der Finanzplaner für Akademiker", in über 200 YouTube-Videos und in Webinaren. Diese Ehrlichkeit ist für mich #besserberaten.
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Häufige Fragen zu Beihilfesätzen
Wie hoch ist mein Beihilfesatz als aktiver Beamter?
Ändert sich mein Beihilfesatz im Ruhestand?
Welchen Beihilfesatz bekommen meine Kinder?
Sind die Beihilfesätze in jedem Bundesland gleich?
Wie hoch ist der Beihilfesatz für meinen Ehepartner?
Kann ich meine PKV-Kosten nicht einfach online ausrechnen?
Wie läuft die Beratung ab?
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